ZUWENDUNG UND ÜBERSCHUSSZAHLUNG. 4.1 Die Bewilligung der Zuwendung durch den Zuwendungsgeber an den Zuwendungs- empfänger sowie die maximale gesamte Fördersumme nach Nummer 7.4(b) FRL KSV und die jeweilige maximale jährliche Fördersumme nach Nummer 7.4(c) FRL KSV richten sich allein nach dem Zuwendungsbescheid.
ZUWENDUNG UND ÜBERSCHUSSZAHLUNG. 3.1 Die Bewilligung der Zuwendung durch den Zuwendungsgeber an den Zuwendungs- empfänger sowie die maximale Höhe der Zuwendung und die maximale jährliche För- dersumme richten sich allein nach dem Zuwendungsbescheid.
ZUWENDUNG UND ÜBERSCHUSSZAHLUNG. Die Bewilligung der Zuwendung durch den Zuwendungsgeber an den Zuwendungsempfänger sowie die maximale gesamte Fördersumme nach Nummer 7.4(b) FRL KSV und die jeweilige maximale jährliche Fördersumme nach Nummer 7.4(c) FRL KSV richten sich allein nach dem Zuwendungsbescheid. Überschusszahlungen im Sinne des Vertrages sind Zahlungen, die der Zuwendungsempfänger nach diesem Vertrag im Falle einer negativen Differenz zwischen Basis-Vertragspreis gemäß Nummer 4.9.1(a)(i) oder Dynamisiertem Vertragspreis gemäß Nummer 4.9.1(a)(ii) und effektivem CO2-Preis an den Zuwendungsgeber zu entrichten hat.