Zuwendungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank die ihr von dritter Seite zuflie ßenden Provisionen bzw. geldwerten Leistungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank diese nach den gesetzlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Ge schäftsbesorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden ge gen die Bank auf Herausgabe der zuvor genannten Vergütungen nicht entsteht.
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Samples: Depotführung, Discount Agreement
Zuwendungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank die ihr von dritter Seite zuflie zuflie- ßenden Provisionen bzw. geldwerten Leistungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank diese nach den gesetzlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Ge Ge- schäftsbesorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden ge ge- gen die Bank auf Herausgabe der zuvor genannten Vergütungen nicht entsteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuwendungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank die ihr von dritter Dritter Seite zuflie zuflie- ßenden Provisionen bzw. geldwerten Leistungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank diese nach den gesetzlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Ge schäftsbesorgung Geschäfts- besorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden ge gen gegen die Bank auf Herausgabe der zuvor genannten Vergütungen nicht entsteht.
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Zuwendungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank die ihr von dritter Dritter Seite zuflie zuflie- ßenden Provisionen bzw. geldwerten Leistungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank diese nach den gesetzlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Ge schäftsbesorgung Geschäftsbesorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden ge gen gegen die Bank auf Herausgabe der zuvor genannten Vergütungen nicht entstehtent- steht.
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Samples: General Terms and Conditions
Zuwendungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bank die ihr von dritter Dritter Seite zuflie ßenden zufließenden Provisionen bzw. geldwerten Leistungen behält, vorausgesetzt, dass die Bank diese nach den gesetzlichen Vorschriften annehmen darf. Insoweit treffen der Kunde und die Bank die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Ge schäftsbesorgung Geschäftsbesorgung abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden ge gen gegen die Bank auf Herausgabe der zuvor genannten Vergütungen nicht entsteht.
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