Common use of Zuwendungen Clause in Contracts

Zuwendungen. Die Triodos Bank nimmt keinerlei Geldleistungen von dritter Seite, insbesondere von Depot-führenden Banken, Fondsge- sellschaften und Wertpapieremissionshäusern an. Stattdessen wird die Triodos Bank erhaltene Zuwendungen dem Verrech- nungskonto der Kund:innen gutschreiben. Diese Zuwendun- gen werden unmittelbar von der Depot-führenden Bank in die Wertpapierdepots der Kund:innen verbucht. Sollte die Triodos Bank geldwerte Vorteile von Dritten erhalten, z.B. in Form von Schulungen, Finanzanalysen oder sonstiger Informationen, können hieraus Interessenskonflikte entstehen. Solche Leis- tungen wird die Triodos Bank nur entgegennehmen, insoweit diese der Verbesserung der Dienstleistung des Impact Portfo- lio Managements dienlich sind. Weitere Informationen zu Interessenskonflikten werden in den vorvertraglichen Informationen unter 5. „Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten“ dargelegt, welche die Kund:innen stets in aktueller Fassung im Online Portal ein- sehen können. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in ihr Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen der Leistung der genannten unent- geltlichen Zuwendungen an die Triodos Bank ausdrücklich zu und verzichten auf eine etwaige Herausgabe an die Kund:innen. Insoweit treffen die Kund:innen und die Triodos Bank eine von der gesetzlichen Regelung in §§ 665, 667 BGB abweichende Vereinbarung. Die Triodos Bank nimmt diesen Verzicht vorsorglich an.

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Zuwendungen. Die Triodos Bank nimmt keinerlei Geldleistungen ANTRAG AUF ABSCHLUSS EINES INVESTMENTDEPOTS Beim Vertrieb von dritter Seite, insbesondere von Depot-führenden Banken, Fondsge- sellschaften und Wertpapieremissionshäusern anAnteilen an Investmentvermögen i.S.d. Stattdessen wird KAGB erhält die Triodos Bank erhaltene Zuwendungen dem Verrech- nungskonto der Kund:innen gutschreiben. Diese Zuwendun- gen werden unmittelbar von der Depot-führenden Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwal- tungsgesellschaften, in- und ausländischen Investment- bzw. deren Verwaltungsgesellschaften oder Zwischenkommissionären bzw. Verwahrstellen oder anderen Dritten (im Folgenden zusammen „Handelspartner“). Hierzu gehören Vertriebsfolgeprovisionen, die Wertpapierdepots von diesen Handelspartnern aus der Kund:innen verbuchtvereinnahmten Verwaltungsgebühr an die Bank gezahlt werden. Sollte Die laufende Zuwendung wird in Abhängigkeit vom Wert der für den Kunden verwahrten Fondsanteile ermittelt und fließt der Bank für den Zeitraum zu, in dem der Kunde die Triodos Investmentanteile in seinem Investmentdepot verwahren lassen hat. Die Höhe dieser laufenden Zuwendung beträgt in der Regel bei ETFs 0,00 % p. a., bei Geldmarktfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,20 % p.a., bei Rentenfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,80 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,00 % p.a. und 1,60 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,80 % p.a., bei Edelmetallfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,50 % p.a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,00 % p.a. und 1,00 % p.a. Nähere Informationen zu den Zuwendungen werden dem Kunden für eine beispielhafte Anlage im Rahmen des exemplarischen Kostenausweises in standardisierter Form zur Verfügung gestellt bzw. sind auf Anfrage bei der Bank geldwerte Vorteile von Dritten erhalten, z.B. in Form von Schulungen, Finanzanalysen oder sonstiger Informationen, können hieraus Interessenskonflikte entstehenerhältlich. Solche Leis- tungen wird die Triodos Bank nur entgegennehmen, insoweit diese Die Annahme der Zuwendungen dient der Verbesserung der Dienstleistung Servicequalität. Dazu zählen unter anderem die kontinuierliche Erwei- terung der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter, die Sicherstellung des Impact Portfo- lio Managements dienlich Zugangs zu relevanten Informationen zu Kapitalmarktthe- men und Produktneuerungen sowie die Optimierung von Systemen und Schnittstellen. Die Bank stellt sicher, dass die erhaltenen Zu- wendungen der ordnungsgemäßen Erbringung von Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse der Kunden nicht entgegenstehen. Die Bank erhält gelegentlich auch nichtmonetäre bzw. geldwerte Vorteile der folgenden geringfügigen Art: • allgemein gehaltene Informationen oder Dokumentationen zu Finanzinstrumenten und/oder Wertpapierdienstleistungen; • von Dritten erstelltes werbliches Informationsmaterial zu Neuemissionen, die vom Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben werden und grundsätzlich dem Publikum zur Verfügung stehen; • kostenlose oder vergünstigte Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, Vorträgen, Fachtagungen/Veranstaltungen für Mitarbei- ter und andere Bildungsmaßnahmen, die von Produkt- oder Dienstleistungsanbietern veranstaltet oder unterstützt werden, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abge- halten werden; • angemessene Bewirtungsaufwendungen, soweit sie nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zulässig sind; • kleinere geldwerte Vorteile (Sachleistungen). Die Bank gewährt selbst gelegentlich geringfügige nichtmonetäre bzw. geldwerte Vorteile der vorbezeichneten Art. Solange die Bank im Zusammenhang mit den für den betreffenden Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen fortlaufend Zuwendungen erhält oder gewährt, wird sie ihre Kunden mindestens einmal jährlich individuell über die tatsächliche Höhe der angenommenen oder gewährten Zuwendungen unterrichten. Die Bank erhebt Gebühren, die während der Dauer des mit der growney GmbH geschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages vollständig von der growney GmbH getragen werden. Weitere Informationen Einzelheiten sind in Ziffer 4.1 und 4.2 der Vertragsbedigungen für Investmentdepots geregelt. Verkaufsunterlagen sowie Fondskurse sind unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx zu Interessenskonflikten werden in den vorvertraglichen Informationen unter 5. „Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten“ dargelegt, welche die Kund:innen stets in aktueller Fassung im Online Portal ein- sehen können. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in ihr Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen der Leistung der genannten unent- geltlichen Zuwendungen an die Triodos Bank ausdrücklich zu und verzichten auf eine etwaige Herausgabe an die Kund:innen. Insoweit treffen die Kund:innen und die Triodos Bank eine von der gesetzlichen Regelung in §§ 665, 667 BGB abweichende Vereinbarung. Die Triodos Bank nimmt diesen Verzicht vorsorglich an.finden Stand:15.11.2021(2)

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Zuwendungen. Zum Zwecke der Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleis- tungen (u.A. der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hoch- wertigen Infrastruktur) sowie zur Reduktion der Transaktionskosten gewähren Anlagegesellschaften (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaft bei Investmentfonds-Anteilen, Emittent bei Zertifikaten oder sonstigen Wertpapieren, Beteiligungsgesellschaft bei Beteiligungen an Geschlos- senen Fonds) und Handelspartner der DAB sog. Zuwendungen, z. B. als Vertriebsfolgeprovisionen oder Platzierungsprovisionen. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Umsatz im oder nach der Höhe des für den Kunden verwahrten Bestandes im jeweiligen Produkt und kann bis zu 100% der für das Produkt ausgewiesenen Verwaltungskosten, Ausgabe- aufschläge oder üblichen Transaktionskosten betragen. Produkte, für die solche Zuwendungen gewährt werden, können z.B. Wertpapiere, Betei- ligungen/Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Kontoguthaben, Konten oder Depots sein. Die Triodos Bank nimmt keinerlei Geldleistungen Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen variiert und hängt von dritter Seiteder Höhe des gesamten Orderbestandes der DAB bei den jeweiligen Anlagegesellschaften ab. Sie beträgt bei Fonds (z. B. Renten-, insbesondere von DepotAktien- und Immobilienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel ca. 0,3%) sowie bei Zertifikaten, strukturierten Anleihen und Aktien-führenden BankenEmis- sionen (IPO) zwischen 0% und 1,5% p.a.(in der Regel 0%). Die Höhe der Platzierungsprovisionen bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen beträgt zwischen 0,0% und 3,0% (in der Regel ca. 1,5%) wobei der Emit- tent der DAB gegebenenfalls einen entsprechenden Abschlag auf den Emissionspreis einräumt. Im außerbörslichen ETF-Handel erhält die DAB Zuwendungen, Fondsge- sellschaften und Wertpapieremissionshäusern an. Stattdessen sofern der Auftraggeber/Kunde günstiger gestellt wird die Triodos Bank erhaltene Zuwendungen dem Verrech- nungskonto der Kund:innen gutschreibenals am Referenzmarkt. Diese Zuwendun- gen werden unmittelbar betragen 0% bis 0,5% des Abrechnungsbetra- ges. Bei Wertpapieraufträgen, welche über Lang & Schwarz ausgeführt werden, beträgt die Umsatzvergütung zwischen 0,015% und 0,002% aus dem Handelsvolumen für Anleihen, Fonds und ETF´s, sowie 0,00 EUR und 2,00 EUR pro Auftrag volumensunabhängig bei Aktien. Die DAB gewährt kundenbetreuenden Kooperations partnern (Vermögensverwal- ter, Anlageberater, Vermittler) Zuwendungen für den Vertrieb von Finanz- und sonstigen Produkten. Die Höhe der Zuwendungen variiert und orien- tiert sich meist am Wert der für Kunden gehaltenen Bestände bzw. am Umsatz in einem Produkt oder an der Höhe der vom Kunden gezahlten Transaktions- oder sonstiger Entgelte. Produkte, für die solche Zuwendungen gewährt werden, können z. B. Wertpapiere, Beteiligungen/Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Konto- guthaben, Konten oder Depots sein. Die Höhe der gewährten Vertriebs- folgeprovisionen beträgt bei Fonds (z.B. Renten-, Aktien- und Immobi- lienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel ca. 0,225%), bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0% und 1,5% p.a. (in der Regel 0%), sowie bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,28% p.a. (in der Regel 0%). Die Höhe der gewährten Umsatzprovisionen beträgt bei Wert- papieren zwischen 0% und 100% des von der Depot-führenden Bank DAB vereinnahmten Trans- aktionsentgeltes (in der Regel ca. 85%), bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,25% des Kurswertes (in der Regel 0%). Bei Sparplänen betragen die Wertpapierdepots gewährten Zuwendungen zwischen 0% und 100% des vereinnahmten Entgeltes (in der Kund:innen verbuchtRegel ca. Sollte die Triodos Bank 100%). Die Höhe der gewährten Provisionen auf Depotführungsentgelte beträgt zwischen 0% bis 80% (in der Regel 0%) des von der DAB vereinnahmten Depotführungsentgeltes. Art und Höhe der Zuwendung je Produkt können kostenlos bei der DAB oder dem kundenbetreuenden Kooperationspartner erfragt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Zuwendungen als Anreiz für den Sie betreuenden Kooperationspartner verstanden werden, in diese Produkte verstärkt zu investieren, zu beraten oder zu vermitteln, was zu Nachteilen für Sie führen kann. Die DAB erhält und gewährt im Rahmen des sozial Üblichen zudem geldwerte Vorteile mit Bezug zu Wertpapierdienstleis- tungen, z. B. Durchführung von Dritten erhalten, oder Einladungen zu Fortbildungs- oder kulturellen Veranstaltungen. Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in Form von Schulungenden EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse oder den jeweils an der Frankfur- ter Wertpapierbörse (FWB) gültigen Regelwerken), Finanzanalysen gelten gleichlautende oder sonstiger Informationenähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handelsangebot der DAB. Kommen dabei Transaktionen zustande, können hieraus Interessenskonflikte entstehenbei denen die Kurse um mindestens 10% (bzw. Solche Leis- tungen 1% bei Aktien oder Wertpapieren, die in Prozent notiert werden) oder um mehr als EUR 2,50 vom marktgerechten Preis (z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handels- partner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 13:00 Uhr des auf den Handelstag folgenden Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpa- pierbörse rückabzuwickeln. Soweit auf das außerbörsliche Geschäft eine Regelung anzuwenden ist, die inhaltsgleich mit einer Regelung eines Regelwerks einer deutschen Börse ist – bzw. wenn auf diese verwiesen wird – gelten die Triodos Bank nur entgegennehmendort festgelegten Abweichungsgrenzen. Beachten Sie bei Ihren Dispositionen, insoweit diese der Verbesserung der Dienstleistung des Impact Portfo- lio Managements dienlich sind. Weitere Informationen zu Interessenskonflikten dass solche Transaktionen vom Handelspartner rückabgewickelt werden in den vorvertraglichen Informationen unter 5. „Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten“ dargelegt, welche die Kund:innen stets in aktueller Fassung im Online Portal ein- sehen können. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen Verfügen Sie daher über aus diesen Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeits- tag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in ihr Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen der Leistung der genannten unent- geltlichen Zuwendungen an die Triodos Bank ausdrücklich zu und verzichten auf eine etwaige Herausgabe an die Kund:innen. Insoweit treffen die Kund:innen und die Triodos Bank eine von der gesetzlichen Regelung in §§ 665, 667 BGB abweichende Vereinbarung. Die Triodos Bank nimmt diesen Verzicht vorsorglich anIhrem Depot ausgewiesen wird.

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Samples: minveo.de

Zuwendungen. Die Triodos Bank nimmt keinerlei Geldleistungen ANTRAG AUF ABSCHLUSS EINES INVESTMENTDEPOTS Beim Vertrieb von dritter Seite, insbesondere von Depot-führenden Banken, Fondsge- sellschaften und Wertpapieremissionshäusern anAnteilen an Investmentvermögen i.S.d. Stattdessen wird KAGB erhält die Triodos Bank erhaltene Zuwendungen dem Verrech- nungskonto der Kund:innen gutschreiben. Diese Zuwendun- gen werden unmittelbar von der Depot-führenden Bank in der Regel Zuwendungen von Kapitalverwal- tungsgesellschaften, in- und ausländischen Investment- bzw. deren Verwaltungsgesellschaften oder Zwischenkommissionären bzw. Verwahrstellen oder anderen Dritten (im Folgenden zusammen „Handelspartner“). Hierzu gehören Vertriebsfolgeprovisionen, die Wertpapierdepots von diesen Handelspartnern aus der Kund:innen verbuchtvereinnahmten Verwaltungsgebühr an die Bank gezahlt werden. Sollte Die laufende Zuwendung wird in Abhängigkeit vom Wert der für den Kunden verwahrten Fondsanteile ermittelt und fließt der Bank für den Zeitraum zu, in dem der Kunde die Triodos Investmentanteile in seinem Investmentdepot verwahren lassen hat. Die Höhe dieser laufenden Zuwendung beträgt in der Regel bei ETFs 0,00 % p. a., bei Geldmarktfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,20 % p.a., bei Rentenfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,80 % p.a., bei Aktienfonds zwischen 0,00 % p.a. und 1,60 % p.a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,80 % p.a., bei Edelmetallfonds zwischen 0,00 % p.a. und 0,50 % p.a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,00 % p.a. und 1,00 % p.a. Nähere Informationen zu den Zuwendungen werden dem Kunden für eine beispielhafte Anlage im Rahmen des exemplarischen Kostenausweises in standardisierter Form zur Verfügung gestellt bzw. sind auf Anfrage bei der Bank geldwerte Vorteile von Dritten erhalten, z.B. in Form von Schulungen, Finanzanalysen oder sonstiger Informationen, können hieraus Interessenskonflikte entstehenerhältlich. Solche Leis- tungen wird die Triodos Bank nur entgegennehmen, insoweit diese Die Annahme der Zuwendungen dient der Verbesserung der Dienstleistung Servicequalität. Dazu zählen unter anderem die kontinuierliche Erwei- terung der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter, die Sicherstellung des Impact Portfo- lio Managements dienlich Zugangs zu relevanten Informationen zu Kapitalmarktthe- men und Produktneuerungen sowie die Optimierung von Systemen und Schnittstellen. Die Bank stellt sicher, dass die erhaltenen Zu- wendungen der ordnungsgemäßen Erbringung von Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse der Kunden nicht entgegenstehen. Die Bank erhält gelegentlich auch nichtmonetäre bzw. geldwerte Vorteile der folgenden geringfügigen Art: • allgemein gehaltene Informationen oder Dokumentationen zu Finanzinstrumenten und/oder Wertpapierdienstleistungen; • von Dritten erstelltes werbliches Informationsmaterial zu Neuemissionen, die vom Emittenten oder potenziellen Emittenten aus dem Unternehmenssektor in Auftrag gegeben werden und grundsätzlich dem Publikum zur Verfügung stehen; • kostenlose oder vergünstigte Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, Vorträgen, Fachtagungen/Veranstaltungen für Mitarbei- ter und andere Bildungsmaßnahmen, die von Produkt- oder Dienstleistungsanbietern veranstaltet oder unterstützt werden, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abge- halten werden; • angemessene Bewirtungsaufwendungen, soweit sie nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zulässig sind; • kleinere geldwerte Vorteile (Sachleistungen). Die Bank gewährt selbst gelegentlich geringfügige nichtmonetäre bzw. geldwerte Vorteile der vorbezeichneten Art. Solange die Bank im Zusammenhang mit den für den betreffenden Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen fortlaufend Zuwendungen erhält oder gewährt, wird sie ihre Kunden mindestens einmal jährlich individuell über die tatsächliche Höhe der angenommenen oder gewährten Zuwendungen unterrichten. Die Bank erhebt Gebühren, die während der Dauer des mit der growney GmbH geschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages vollständig von der growney GmbH getragen werden. Weitere Informationen Einzelheiten sind in Ziffer 4.1 und 4.2 der Vertragsbedigungen für Investmentdepots geregelt. Verkaufsunterlagen sowie Fondskurse sind unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx zu Interessenskonflikten werden in den vorvertraglichen Informationen unter 5. „Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten“ dargelegt, welche die Kund:innen stets in aktueller Fassung im Online Portal ein- sehen können. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in ihr Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen der Leistung der genannten unent- geltlichen Zuwendungen an die Triodos Bank ausdrücklich zu und verzichten auf eine etwaige Herausgabe an die Kund:innen. Insoweit treffen die Kund:innen und die Triodos Bank eine von der gesetzlichen Regelung in §§ 665, 667 BGB abweichende Vereinbarung. Die Triodos Bank nimmt diesen Verzicht vorsorglich an.finden Stand: 01.11.2023

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Zuwendungen. Die Triodos Bank nimmt keinerlei Geldleistungen Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, Dritten für die Akquisition von dritter SeiteAnlegern und/oder die Erbringung von Dienstleistungen Zuwendungen zu gewähren. Auf Verlangen legt die Verwaltungs- gesellschaft jederzeit weitere Einzelheiten über die mit Dritten getroffenen Vereinbarungen offen. Auf einen weitergehenden Informationsanspruch gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verzichtet der Anleger hiermit ausdrücklich, insbesondere trifft die Verwaltungsgesellschaft keine detaillierte Abrechnungspflicht hinsichtlich effektiv bezahlter Zuwendungen. Sofern die Verwaltungsgesell- schaft für den OGAW bzw. jeweiligen Teilfonds Zuwendungen von Depot-führenden BankenDritten im Zusammenhang mit der Zuführung von Anlegern, Fondsge- sellschaften dem Erwerb/Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, Zertifikaten, No- tes usw. (nachfolgend «Produkte» genannt) erhält, gibt sie diese vollumfänglich an den OGAW bzw. jeweiligen Teilfonds weiter. Die Höhe solcher Zuwendungen ist je nach Produkt und Wertpapieremissionshäusern anProduktanbieter unterschiedlich. Stattdessen wird die Triodos Bank erhaltene Zuwendungen dem Verrech- nungskonto Bestan- deszahlungen bemessen sich in der Kund:innen gutschreiben. Diese Zuwendun- gen werden unmittelbar Regel nach der Höhe des von der Depot-führenden Bank in die Wertpapierdepots der Kund:innen verbuchtVerwaltungsgesellschaft ge- haltenen Volumens eines Produkts oder einer Produktgruppe. Sollte die Triodos Bank geldwerte Vorteile Zusätzlich können Vertriebsprovisio- nen von Dritten erhalten, z.B. Wertpapieremittenten auch in Form von SchulungenAbschlägen auf dem Emissionspreis (prozentmäs- siger Rabatt) geleistet werden oder in Form von Einmalzahlungen, Finanzanalysen deren Höhe einem prozentualen Anteil des Emissionspreises entspricht. Vorbehältlich einer anderen Regelung kann der Anleger je- derzeit vor oder sonstiger Informationen, können hieraus Interessenskonflikte entstehen. Solche Leis- tungen wird die Triodos Bank nur entgegennehmen, insoweit diese der Verbesserung nach Erbringung der Dienstleistung (Kauf des Impact Portfo- lio Managements dienlich sindProdukts) weitere Einzelheiten über die mit Dritten betreffend solche Zuwendungen getroffenen Vereinbarungen von der Verwaltungs- gesellschaft verlangen. Weitere Informationen zu Interessenskonflikten werden Der Informationsanspruch auf weitere Einzelheiten hinsichtlich bereits getä- tigter Transaktionen ist jedoch begrenzt auf die der Anfrage vorausgegangenen 12 Monate. Auf ei- nen weitergehenden Informationsanspruch verzichtet der Anleger ausdrücklich. Verlangt der Anle- ger keine weiteren Einzelheiten vor Erbringung der Dienstleistung oder bezieht er die Dienstleistung nach Einholung weiterer Einzelheiten, verzichtet er auf einen allfälligen Herausgabeanspruch im Sinne von § 1009 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. jeweiligen Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Be- auftragte sicher, dass insbesondere Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. dem jewei- ligen Teilfonds zugutekommen. Die Verwahrstelle ist berechtigt, einen Betrag von maximal 30% der Zuwendungen als Rückbehalt einzubehalten. Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den vorvertraglichen Informationen unter 5Wohlverhaltensregeln niedergeleg- ten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW bzw. „Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten“ dargelegt, welche die Kund:innen stets in aktueller Fassung jeweiligen Teilfonds belastet werden. Die TER des OGAW bzw. jeweiligen Teilfonds ist im Online Portal ein- sehen könnenHalbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Internetseite des LAFV Liech- tensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx auszuweisen. Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragen. Zusätzlich kann die Triodos Bank den Kund:innen in ihr Postfach eingestellt. Die Kund:innen stimmen der Leistung der genannten unent- geltlichen Zuwendungen an die Triodos Bank ausdrücklich zu und verzichten auf Verwaltungsgesellschaft eine etwaige Herausgabe an die Kund:innenPerformance Fee erheben. Insoweit treffen die Kund:innen und die Triodos Bank eine von der gesetzlichen Regelung Perfor- mance Fee erhoben wird ist diese in §§ 665, 667 BGB abweichende Vereinbarung. Die Triodos Bank nimmt diesen Verzicht vorsorglich anAnhang A „Teilfonds im Überblick“ ausführlich dargestellt.

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Samples: independent-capital.com