Common use of Zuwendungen Clause in Contracts

Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teil- fonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zu- wendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einer allfälligen Performance Fee und vor allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belas- tet werden. Die TER wird im Halbjahres- und Jahresbericht angegeben sowie bei Publikation des Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischen Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx ausgewiesen. Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragen.

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Samples: www.uraniumresourcesfund.li

Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teil- fonds Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zu- wendungen Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einer einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio vor Performance Fee und vor allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belas- tet belastet werden. Die TER wird des OGAW ist im Halbjahres- und Jahresbericht angegeben anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite Internetseite des LAFV Liechtensteinischen Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx ausgewiesenauszuweisen. Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragen. Zusätzlich kann die Verwaltungsgesellschaft eine Performance Fee erheben. Insoweit eine Performance Fee erhoben wird ist diese in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ ausführlich dargestellt.

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Samples: www.caiac.li

Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teil- fonds Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sichersi- cher, dass insbesondere Zu- wendungen Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommenzugute- kommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einer allfälligen Performance Fee und vor allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren ausseror- dentlichen Dispositionsgebühren wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und GebührenGe- bühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belas- tet belastet werden. Die TER des OGAW wird im Halbjahres- und Jahresbericht angegeben sowie bei Publikation des Halbjahres- Halb- jahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischen Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx ausgewiesen. Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragen.

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Samples: Treuhandvertrag

Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teil- fonds Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sichersi- cher, dass insbesondere Zu- wendungen Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommenindirekt. Das Total der laufenden Gebühren vor einer allfälligen Performance Fee und vor allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren ausseror- dentlichen Dispositionsgebühren wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und GebührenGe- bühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belas- tet belastet werden. Die TER des OGAW wird im Halbjahres- und Jahresbericht angegeben sowie bei Publikation des Halbjahres- Halb- jahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischen Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx ausgewiesen. Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragen.

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Samples: Treuhandvertrag

Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teil- fonds Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zu- wendungen Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einer einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio vor Performance Fee und vor allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belas- tet belastet werden. Die TER wird des OGAW ist im Halbjahres- und Jahresbericht angegeben anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite Internetseite des LAFV Liechtensteinischen Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx ausgewiesen. Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragenauszuweisen.

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Samples: www.caiac.li