Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER des OGAW ist im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx auszuweisen.
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Samples: Prospectus and Trust Agreement
Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teilfonds Teil- fonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zuwendungen Zu- wendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einem einer allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio Performance Fee und vor Performance Fee; TER) allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet belas- tet werden. Die TER des OGAW ist wird im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben angegeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- Halbjah- res- oder Jahresberichtes auf der Internetseite Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx auszuweisenaus- gewiesen.
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Samples: Treuhandvertrag
Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teilfonds Teil- fonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zuwendungen Zu- wendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einem einer allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio Performance Fee und vor Performance Fee; TER) allfälligen ausserordentlichen Dispositi- onsgebühren wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet belas- tet werden. Die TER des OGAW ist wird im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben angegeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Internetseite Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Liechtensteinischen Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx auszuweisenausgewiesen. Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschgebühren sowie allenfalls damit zusammenhängende Steuern und Abgaben sind vom Anleger zu tragen.
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Samples: Treuhandvertrag
Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sichersi- cher, dass insbesondere Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommenzugute- kommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einem einer allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio Performance Fee und vor Performance Fee; TER) allfälligen ausseror- dentlichen Dispositionsgebühren wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und GebührenGe- bühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER des OGAW ist wird im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben angegeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- Halb- jahres- oder Jahresberichtes auf der Internetseite Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx auszuweisenausgewiesen.
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Samples: Treuhandvertrag
Zuwendungen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den OGAW bzw. seine Teilfonds stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass insbesondere Zuwendungen direkt oder indirekt dem OGAW bzw. seinen Teilfonds zugutekommen. Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER des OGAW ist im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Internetseite Webseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx auszuweisen.
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Samples: Fondsvertrag