Zuwendungszweck Rechtsgrundlage Musterklauseln

Zuwendungszweck Rechtsgrundlage. Das Land gewährt auf Antrag nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie den §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften vom 10. Juni 2020 (XXx.XXX. S. 303) in der jeweils geltenden Fassung ein Xxxxxxxxxxxxxxxxx.XXX zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen. Die Förderung soll Gründerinnen und Gründern dabei helfen, ihre Geschäftsidee in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Mit dem Xxxxxxxxxxxxxxxxx.XXX sollen Gründerinnen und Gründer in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung und Fortschreibung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie bei ersten Schritten in Richtung der Markterschließung unterstützt werden. Das Stipendium soll den Gründerinnen und Gründern einen Freiraum verschaffen, damit sie sich intensiv im Hauptberuf der Vorbereitung und Umsetzung beziehungsweise Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee widmen können. Im Förderzeitraum sollen die Gründerinnen und Gründer so deutliche Projektfortschritte erzielen können, die sich bei zum Förderbeginn noch nicht vollzogenen Gründungen im formalen Gründungsakt manifestieren sollen. Förderungen nach dieser Richtlinie, die den Zeitraum ab der Unternehmensgründung betreffen, werden auf Grundlage von Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (Abl. L 187 vom 26. 6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung gewährt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen beziehungsweise Sektoren in den Fällen des Artikels 1 Absatz 2 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Keine Förderung erhalten Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission nicht nachgekommen sind, wenn die Rückforderung auf einem früheren Beschluss der Kommission beruht, in dem die Unzulässigkeit der von dem Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und die Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgestellt worden ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines...
Zuwendungszweck Rechtsgrundlage. Die Stiftung fördert im Rahmen der Fresh A.I.R.-Stipendien Kü nstlerinnen und Kü nstler finanziell durch Ein- malzuwendungen. Ziel der Förderung ist es, Kü nstlerinnen und Kü nstler mit innovativen Projektideen durch die Gewährung von Stipendien zu unterstü tzen. Dies geschieht unter Beachtung der Förderschwerpunkte. Die Förderung soll Kü nstlerinnen und Kü nstlern dabei helfen, ihre Projektidee weiterzuentwickeln und in Form eines konkreten Kunstwerks zur Realisierung zu bringen. Die Stiftung gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch Gewährung einer Zuwendung besteht aus dieser Förderrichtlinie nicht. Ein Auskunftsanspruch auf die Begrü ndung einer Förderungsbewilligung oder -ablehnung besteht ebenfalls nicht. Der Rechtsweg ist somit ausgeschlossen.
Zuwendungszweck Rechtsgrundlage. 1.1 Der Landkreis Märkisch-Oderland gewährt auf der Grundlage des § 122 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der §§ 1 und 7 des Sportförderungsgesetzes des Landes Brandenburg Zuwendungen zur Förderung des Sports. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Haushalt des Landkreises Märkisch-Oderland an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Institutionen/ Xxxxxx/ Personen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund Ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Zuwendungszweck Rechtsgrundlage. Der Landessportbund Thüringen (LSB) als Bewilligungsstelle gewährt auf der Grundlage des Thüringer Sportfördergesetzes (ThürSportFG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung und nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie aus Mitteln des Freistaates Thüringen, Zuwendungen an Sportvereine, Kreis-/ Stadtsportbünde (KSB/SSB) und Sportverbände. Die Finanzierungs- hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung an Sportanlagen und Vereinsräumen in Vereinsträgerschaft zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens entsprechend der Bedarfs- priorität und sportfachlicher Gesichtspunkte im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Zuwendungszweck Rechtsgrundlage. Die Stiftung fördert im Rahmen der Fresh A.I.R.-Stipendien Künstlerinnen und Künstler finanziell durch Einmalzuwendungen. Ziel der Förderung ist es, Künstlerinnen und Künstler mit innovativen Projektideen durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen. Dies geschieht unter Beachtung der Förderschwerpunkte. Die Förderung soll Künstlerinnen und Künstlern dabei helfen, ihre Projek- tidee weiterzuentwickeln und in Form eines konkreten Kunstwerks zur Reali- sierung zu bringen. Die Stiftung gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch Gewährung einer Zuwendung besteht aus dieser Förderrichtlinie nicht. Ein Auskunftsanspruch auf die Begründung einer Förderungsbewilligung oder Ablehnung besteht ebenfalls nicht. Der Rechtsweg ist somit ausgeschlossen.
Zuwendungszweck Rechtsgrundlage 

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.