Zuzahlung Musterklauseln

Zuzahlung. (1) Das Krankenhaus klärt den Versicherten über die gesetzliche Verpflichtung der Zu- zahlung nach § 39 Abs. 4 SGB V durch Aushändigung eines Merkblattes auf.
Zuzahlung. (1) Unter Berücksichtigung der Zuzahlungsvorschriften nach §§ 33 Abs. 8, 61 SGB V zieht der Leistungserbringer die Zuzahlung nach § 43 b Abs. 1, S. 1 SGB V vom Versicherten ein.
Zuzahlung. Der Prozentsatz der Kosten, welche die versicherte Person übernehmen muss.
Zuzahlung. Der für jede medizinische Handlung im Voraus festgelegte Betrag, den der Versicherungsnehmer und/oder Versicherte für die Inanspruchnahme des je nach Modalität der Versicherung geltenden DKV-Netzwerks für Gesundheitsleistungen selbst bezahlt; diese Beträge sind in der „Tabelle zu Gruppen medizinischer Handlungen und Zuzahlungen“ aufgeführt, die zu den Besonderen Vertragsbedingungen und/ oder zu den Sonderbedingungen gehört. Zytotoxisches Medikament, das in der onkologischen Chemotherapie Verwendung findet und die Fähigkeit hat, die Krebsentwicklung zu verlangsamen, in dem es direkt auf die Integrität der DNA-Kette (Deoxyribonucleic Acid) und die Zellmitose einwirkt und so die normale Zellvermehrung hemmt, sowohl die der gesunden als auch die der tumoralen Zellen. Aufgrund ihres Wirkmechanismusses gehören zu dieser therapeutischen Untergruppe: Alkylanzien, Antimetabolite, Alkaloide aus Pflanzen sowie andere Naturprodukte, zytotoxische Antibiotika, platinhaltige Verbindungen und solche mit Methylhydrazin. d3.eMr VoedraslicähteurunndgUmfang
Zuzahlung. Bei der Versorgung mit 03 Applikationshilfen zur Irrigation des Darms, Zubehör und Verbrauchsmaterialien ist von Ihnen eine gesetzliche Zuzahlung zu entrichten, sofern Sie nicht von dieser befreit sind. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Vertragspreises, höchstens 10 Euro für jedes zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel.
Zuzahlung. (1) Der Versicherte hat zu jeder Krankenfahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10 von Hundert des Fahrpreises für die Fahrt, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leis- ten. Die Zuzahlung darf allerdings nicht mehr als der Fahrpreis selbst betragen.
Zuzahlung. Beteiligung des Versicherten an der Kostenhöhe der ärztlichen Behandlung oder Behandlungen, je nach erforderlicher ärztlicher Leistung, durch die Ärzte oder Zentren, die diese erbringen. Sie wird direkt an SANITAS bezahlt.
Zuzahlung. Monatliche Beitragszahlungsweise Beitrag gemäß Zahlungsweise: Zuzahlung zum Versicherungsbeginn: Dynamik BBG-Dynamik A (4 %) BBG-Dynamik C (8 %) Besondere Vereinbarungen Wichtige Hinweise Diesem Antrag liegen folgende Kundendokumente zugrunde: L – RBA – Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen wurden Ihnen ausgehändigt, bevor Sie diesen Antrag unterschrieben haben: Unterschriften Hiermit bestätige ich, alle oben aufgelisteten Unterlagen erhalten zu haben. Einwilligungen
Zuzahlung. (9) Sie haben außerdem vor Beginn der Rentenzahlung das Recht, zusätzlich zu Ihren vereinbarten laufenden Beiträgen einmal pro Kalenderjahr eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlung darf dabei zusammen mit den im selben Kalenderjahr geleisteten laufenden Beiträgen den Höchstbetrag gemäß § 10a Abs. 1 EStG nicht übersteigen.
Zuzahlung. 🡽 Ist die Dynamisierung ohne Prozentangabe angekreuzt, so wird die Spar- rate mit 3 Prozent pro Jahr dynamisiert. Die Dynamisierung wird ausgesetzt, wenn ein Beitrag von EUR 40.000,– pro Jahr überschritten wird. Xxxxxxx Xxxx zum ,– Betrag in EUR Kauf zum 🡽 Ist kein Datum angegeben, erfolgt der Einzug zum nächstmöglichen Termin gemäß Nr. 6.1 und 7.4 der Bedingungen für UnionDepots. Bis maximal EUR 40.000,– Gesamtbetrag inklusive Sparrate pro Jahr. • Alle Zulageberechtigten müssen eigene Beiträge leisten, um die Zulagen zu erhalten. • Für den Erhalt der Riester-Rente-Förderung müssen mittelbar Zulageberechtigte seit 2012 mindestens einen Sockelbeitrag von EUR 60,– pro Jahr einzahlen und der unmittelbar zulageberechtigte Ehepartner/Lebenspartner seinen Altersvorsorgevertrag ausreichend besparen. • Nicht Zulageberechtigte werden nicht durch Zulagen und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Zulagen werden für jedes Beitragsjahr geleistet, in dem wenigstens teilweise die Zulageberechtigung bestanden hat und der erforderliche Eigenbeitrag gezahlt wurde. Beitragsanpassungen sind nach Ablauf eines Beitragsjahres regelmäßig in folgenden, beispielhaft aufgezählten Fällen notwendig: • Kinder können nicht mehr oder erstmalig berücksichtigt werden, • der bisher mittelbar zulageberechtigte Ehepartner/Lebenspartner nimmt eine rentenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit auf und wird damit selbst zur unmittelbar zulageberechtigten Person und muss einen individuellen Mindesteigenbeitrag leisten oder • aufgrund von Gehaltsanpassungen bei unmittelbar zulageberechtigten Personen. Bei Angabe der Sparrate müssen unbedingt die Sparrate für das laufende Kalenderjahr und die Sparrate für die Folgejahre ausgefüllt werden. Um die volle Zulage zu bekommen, ist bei unterjährigem Start der Einzahlung im laufenden Jahr eine andere Aufteilung des Jahresbeitrages notwendig als in den Folgejahren. Der Mindesteigenbeitrag beträgt vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Die Förderhöchstgrenze beträgt EUR 2.100,–. Das Ausfüllfeld „Zuzahlung“ dient dazu, bei bereits abgeschlossenen Verträgen Zuzahlungen zu leisten, falls der Anleger merkt, dass er weniger gezahlt hat, als beispielsweise zum Erhalt der vollen Zulage oder des maximalen Sonderausgabenabzuges notwendig ist.