Zuzahlung. Das Krankenhaus klärt den Versicherten über die gesetzliche Verpflichtung der Zuzahlung nach § 39 Abs. 4 SGB V durch Aushändigung eines Merkblattes auf.
Zuzahlung. Unter Berücksichtigung der Zuzahlungsvorschriften nach §§ 33 Abs. 8, 61 SGB V zieht der Leistungserbringer die Zuzahlung nach § 43 b Abs. 1, S. 1 SGB V vom Versicherten ein.
Zuzahlung. Der Prozentsatz der Kosten, welche die versicherte Person übernehmen muss.
Zuzahlung. Der für jede medizinische Handlung im Voraus festgelegte Betrag, den der Versicherungsnehmer und/oder Versicherte für die Inanspruchnahme des DKV-Netzwerks für Gesundheitsleistungen selbst bezahlt; diese Beträge sind in der „Tabelle zu Gruppen medizinischer Handlungen und Zuzahlungen“ aufgeführt, die zu den Besonderen Vertragsbedingungen und/ oder zu den Sonderbedingungen gehört. Zytotoxisches Medikament, das in der onkologischen Chemotherapie Verwendung findet und die Fähigkeit hat, die Krebsentwicklung zu verlangsamen, in dem es direkt auf die Integrität der DNA-Kette (Deoxyribonucleic Acid) und die Zellmitose einwirkt und so die normale Zellvermehrung hemmt, sowohl die der gesunden als auch die der tumoralen Zellen. Aufgrund ihres Wirkmechanismusses gehören zu dieser therapeutischen Untergruppe: Alkylanzien, Antimetabolite, Alkaloide aus Pflanzen sowie andere Naturprodukte, zytotoxische Antibiotika, platinhaltige Verbindungen und solche mit Methylhydrazin. d3.eMr VoedraslicähteurunndgUmfang
Zuzahlung. Sie haben außerdem vor Beginn der Rentenzahlung das Recht, zusätzlich zu Ihren vereinbarten laufenden Bei- trägen Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlungen dürfen da- bei zusammen mit den im selben Kalenderjahr geleisteten laufenden Beiträgen den Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG nicht übersteigen. Eine Zuzahlung muss mindestens 300 Euro betragen.
Zuzahlung. Sie können in der Ansparphase zu jeder Zeit zu einem von Ihnen ge- wünschten zukünftigen Monatsersten zusätzliche Beträge einzahlen. Wir nennen diese zusätzlichen Beträge Zuzahlungen. Wir entnehmen Ihrer Zuzahlung Abschluss- und Vertriebskosten. Den restlichen Betrag Ihrer Zuzahlung führen wir Ihrer Versicherung zu. Die Regelungen für Beiträge in den §§ 6 und 7 gelten für Zuzahlungen entsprechend. Das aktuelle Garantieniveau für zukünftige Beiträge gilt auch für die Zuzahlung. Wir berücksichtigen die Zuzahlung in das • Fondsguthaben nach dem Bewertungsstichtag für Zuzahlungen. Le- sen Sie dazu § 3 Absatz 7. • Garantieguthaben zum Ersten des von Ihnen gewünschten zukünfti- gen Monats.
Zuzahlung. 14.2.1. Bei nicht tarifierten Grundmodellen (IV/MV)
14.2.2. Bei nicht tarifierten Grundmodellen (UV)
Zuzahlung. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit einem Hilfsmittel i.S.d. § 33 SGB V versorgt werden, unterliegen der Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung zur Versor- gungspauschale beträgt gemäß § 61 SGB V 10 vom Hundert, maximal 10 EUR pro Ver- sorgungsmonat. Die Zuzahlung darf jedoch die Höhe der Versorgungspauschale nicht übersteigen. Die Zuzahlung entfällt, sofern der Versicherten von der Zuzahlung befreit ist.
Zuzahlung. Dies ist der festgelegte Betrag für jede medizinische Behandlung, die der Versicherungsnehmer und/oder Versicherte für die Nutzung des DKV- Gesundheitsnetzwerkes, das der vertraglich abgeschlossenen Modalität entsprechend für ihn zuständig ist, übernimmt und in der Übersicht über die medizinischen Leistungen und Zuzahlungen der Besonderen Bedingungen und/oder Speziellen Bedingungen der Police aufgeführt ist.
Zuzahlung. Sie haben außerdem vor Beginn der Rentenzahlung das Recht, zusätzlich zu Ihren vereinbarten laufenden Beiträgen einmal pro Kalenderjahr eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlung darf dabei zusammen mit den im selben Kalenderjahr geleisteten laufenden Beiträgen den Höchstbetrag gemäß § 10a Abs. 1 EStG nicht übersteigen.