Common use of Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs Clause in Contracts

Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs (siehe Anhang 4 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs), müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- stände Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon 0000 0000000, Fax 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Te- lefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- rungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: xxxx.xxxxxxx@xxx.xx. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Telefon 0000 0000-0; Fax 0000 0000-0000 Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

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Samples: www.bbbank.de, wohnwagenversicherungen.de, www.xxv24.de

Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die Die Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesene in der Rubrik „Versichertes Fahrzeug/Wagnis“ aufgeführten und im Anhang 4 erläu- terten Art oder Verwendung des Fahrzeugs (siehe Anhang 4 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs), müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- stände Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon 0000 0000000, Fax 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Te- lefonnetz) Telefonnetz). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. z.B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- rungsombudsmann Versicherungsombuds- mann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: xxxx.xxxxxxx@xxx.xx. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 000, 00000 Xxxx Xxxx; E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Telefon xxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Tel.: 0000 0000-0; Fax Fax: 0000 0000-0000 0000. Bitte beachten Sie, dass die BAFin BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs (siehe Anhang 4 3 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs), müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- stände Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Xxxxxx dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können. Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon 0000 0000000, Fax 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Te- lefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versiche- rungsombudsmann weitergeleitet. Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail an uns wenden: xxxx.xxxxxxx@xxx.xx. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Telefon 0000 0000-0; Fax 0000 0000-0000 Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

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