Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in die- sem Fall den Versicherungsvertrag kündigen oder den Beitrag anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung Ver- wendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 62, müssen Sie uns dies anzeigenanzuzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in die- sem diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht nach G.2.8.
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Samples: KFZ Versicherung
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Antrag bzw. im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung Ver- wendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in nach Anhang 6, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in die- sem diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8G.2.10.
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Samples: KFZ Versicherung
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in die- sem diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Ände- rung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 6, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in die- sem diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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