Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 4, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder und Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 42, müssen Sie uns dies anzeigenanzuzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 1010 %, haben Sie ein Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht nach G.2.8.
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Samples: KFZ Versicherung
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 46, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 in Textform kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10%10 Prozent, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 45, müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als EinheitEin- heit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 1010 %, haben Sie ein Kündigungsrecht Kün- digungsrecht nach G.2.8.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs gemäß der Tabelle in Anhang 4Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigenan- zeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag die Prämie ab der Änderung anpassenanpas- sen. Erhöhen wir den Beitrag die Prämie um mehr als 10%10 Prozent, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.
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Samples: KFZ Versicherung