Common use of Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs Clause in Contracts

Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs (siehe Anhang 4 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs), müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- stände M.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind M.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. M.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen un- terliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs (siehe Anhang 4 3 zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahrzeugs), müssen Sie uns dies anzeigen. Bei der Zuordnung nach der Verwen- dung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8. M Meinungsverschiedenheiten und Gerichts- stände M.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind M.1.1 Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. M.1.2 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen un- terliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Samples: Kraftfahrtversicherung