Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3) 4.1. Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 4.2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Construction Contract
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3)
4.13.1. Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - – schriftlich mitteilen.
4.23.2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen Für Lieferleistungen
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. Nummer 3)
4.15.1. Beansprucht die / der Auftragnehmer Auftragnehmende aufgrund von § 2 Nr.3 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber der Auftraggeberin unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.
4.25.2. Der Auftragnehmer Die / der Auftragnehmende hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Besondere Vertragsbedingungen Für Die Vergabe Von Liefer Und Dienstleistungen
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3)
4.1. (1) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - – schriftlich mitteilen.
4.2. (2) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Liefer /Dienstleistungen
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3)
4.1. 3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.
4.2. 3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb) Für Die Ausführung Von Leistungen
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3)
4.1. 6.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - – möglichst vor Ausführung der Leistung Leis- tung und möglichst der Höhe nach - – schriftlich mitteilen.
4.2. 6.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3Nummer 3 VOL/B)
4.1. 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.
4.2. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Transport Agreement
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3)
4.1. Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich - unverzüglich, möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - nach, schriftlich mitteilen.
4.2mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisennachzu- weisen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen (ggf. auch Kalkulationen).
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Samples: General Terms and Conditions
Änderung der Leistung. (§ 2 Nr. 3)
4.1. 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr.3 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.
4.2. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten auf der Grundlage seiner Preiskalkulation nachvollziehbar nachzuweisen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen