Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die alle Geschäftsverbindungen zwischen MightyCare Solutions und seinen Kunden, wobei MightyCare Solutions seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erbringt.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MightyCare Solutions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn MightyCare Solutions in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos an ihn leistet.
1.3. MightyCare Solutions behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen, insbesondere aufgrund Gesetzesänderungen oder einer geänderten Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Entwicklungen, erkannter Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen erheblichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn MightyCare Solutions im Rahmen des Angebots besonders hinweisen.
1.5. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen gilt folgende Hierarchie der Festlegungen: Ein etwaiger Einzelvertrag Leistungsbeschreibung von MightyCare Solutions, die der Bestellung des Kunden zugrunde liegt; ein etwaiger Rahmenvertrag; AGB von MightyCare Solutions. Ein Angebot steht einer Leistungsbeschreibung gleich.
Allgemeines und Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegenüber o einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und o juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder o einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unser Vertragspartner wird im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnet. Allen SPAES Bestellungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Verkaufs- oder sonstige Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, sie werden weder durch vorbehaltlose Annahme der Ware noch durch Bezahlung Vertragsinhalt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Lieferanten, wie z.B. für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsschluss und Durchführung o Bestellungen und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, sowie Lieferabrufe bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Brief, Telefax, E-Mail). Bestellungen und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung oder maschinell lesbare Datenträger erfolgen. o Bestellungen sind vom Lieferanten unter Angabe der Bestellnummer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang an, so ist SPAES zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang widerspricht. Bei erstmaligen Bestellungen oder bei Änderungen in der Ausführung von Aufträgen ist vor endgültiger Fertigung / Serie eine von SPAES definierte Anzahl Musterteile mit Fertigungs-/ Prüfdokumentation (inkl. Istwerten), als solche kenntlich gemacht, uns vorzulegen. Erst nach schriftlicher Freigabe der Musterteile und der Fertigungs- / Prüfdokumentation durch uns gilt der Auftrag als endgültig erteilt. Wir weisen mangelhafte sowie sonst von unseren oder sonstig geltenden Vorschriften abweichende Ware zurück. Unabhängig davon hat der Lieferant die Qualität der Ware ständig sicherzustellen, zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Lieferant hat die ...
Allgemeines und Geltungsbereich. (1) Sämtliche Bestellungen, Vertragsabschlüsse und Lieferabrufe der Xxxxxx Xxxxx Industriebedarf GmbH, im Folgenden Haluk genannt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Einkaufsbedingungen. Die Einkaufsbedingungen von Haluk gelten nur gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Unternehmer (im Folgenden Lie- ferant genannt). Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder ju- ristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Ge- schäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbststän- digen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im Folgen- den Lieferant genannt) erkennt Xxxxx nicht an, es sei denn, Xxxxx hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Einkaufsbedingungen von Haluk gelten auch dann, wenn Xxxxx in Kenntnis entgegenstehender oder von Haluk abweichende Be- dingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.
(2) Die Einkaufsbedingungen von Haluk gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1 Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Siegert Wafer GmbH (nachfolgend „Besteller“ genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehen- de oder von diesen Einkaufsbedingungen abwei- chende Bedingungen des Vertragspartners des- Bestellers (im folgenden „Lieferanten“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Bestel- ler hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung abweichender Bedingungen zugestimmt. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Bestellerdie Lieferungin Kenntnis entgegen- stehender oder von den eigenen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.
1.2 Die Einkaufsbedingungengelten auch für alle zu- künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. Durch Annahme der Bestellung, spätestens aber durch Absendung der Ware werden diese Einkaufsbe- dingungenvom Lieferanten anerkannt.
1.3 Die Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.4 Nebenabreden sowie die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Ge- schäftsbeziehungen zwischen der Dennert Poraver GmbH, der Poraver Besitz GmbH, der Poraver Service GmbH & Co. KG („DENNERT“) und deren jewei- ligen Geschäftspartnern, die an DENNERT Waren liefern und Dienstleistungen erbringen („Lieferanten“). Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Produkte selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft.
1.2 Diese AEB finden nur gegenüber Lieferanten, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Anwendung.
1.3 Die AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit den Lieferanten, ohne dass DENNERT in jedem Einzel- fall wieder auf sie hinweisen müsste; die jeweils aktuelle Fassung der AEB ist unter xxx.xxxxxxx.xxx/xxx/ abrufbar.
1.4 Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DENNERT ihrer Geltung ausdrück- lich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bei- spielsweise auch dann, wenn DENNERT in Kenntnis der AGB des Lieferanten vorbehaltlos leistet.
1.5 Klarstellend weist DENNERT darauf hin, dass Individualvereinbarungen mit dem Lieferanten Vorrang vor diesen AEB haben. Zu deren Wirksamkeit bedarf es in gleicher Weise der Schriftform, wie dies für einseitige Rechtsgeschäfte des Lieferanten nach Vertragsschluss gegenüber DENNERT gilt. Auch Mittei- lungen per E-Mail oder Telefax wahren die Schriftform.
Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1. Verträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen (AVLB) ab. Diese AVLB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, d.h. natürliche oder juristische Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben.
1.2. Die AVLB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie gelten auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers an diesen vorbehaltlos ausführen. Abweichende Bedingungen des Käufers und/oder Bestellers, gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
Allgemeines und Geltungsbereich. (1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegenüber - einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und - juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unser Vertragspartner wird im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnet.
(2) Allen unseren Bestellungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder darüberhinausgehende Verkaufs- oder sonstige Bedingungen des Lieferanten werden weder durch vorbehaltlose Annahme der Ware noch durch Bezahlung Vertragsinhalt.
(3) Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Lieferanten, wie zum Beispiel für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
(4) Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen oder Unternehmen begründet, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen die Haftungseinschränkungen in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses von diesen Allgemeinen Einkaufbedingungen Kenntnis erlangt haben oder bereits hatten.
Allgemeines und Geltungsbereich. (1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(2) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf oder die Lieferung beweglicher Sachen einschließlich Software („Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(5) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten.
Allgemeines und Geltungsbereich. 1. Für alle Verträge mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (fortan auch "Geschäftsbedingungen"); hiervon abweichende oder ergänzende Bedingungen unserer Kunden werden, auch im Falle unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Gel- tung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichen- der Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls ausschließlich für alle künftigen Ver- träge mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung.
Allgemeines und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb und alle Lieferungen, Leistungen und Angebote jeder Art der Firma Necta Deutschland GmbH an ihre Vertragspartner.
1.2 Allgemeiner Ansprechpartner für sämtliche vertraglich betreffende Abwicklungen ist die Firma Necta Deutschland GmbH.
1.3 Abweichungen von diesen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen der Firma Necta Deutschland GmbH Software Vertriebs GmbH bedürfen der Schriftform, die auch gewahrt ist, wenn die Übersendung per Telefax oder rückbestätigtem Email erfolgt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
1.4 Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch die Firma Necta Deutschland GmbH auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf die neuen AGB zustande kommen.