Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. 20.2 Der Lieferant wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen anbieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Lieferanten wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen. 20.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 20.1 und 20.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung des Widerspruchs. Darüber hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden in seiner brieflichen Mitteilung besonders hinweisen. 20.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer 20.1 und 20.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung nach Ziffer 20.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen nicht wirksam. 20.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 20.1 bis 20.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Gasversorgung, Gaslieferungsvertrag
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 19.1 Änderungen dieser Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit Wirksamkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs 12 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
20.2 Der Lieferant 19.2 eins wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen allgemeinen Geschäftsbedingungen anbieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam un- wirksam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung Ent- scheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich voraussichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant eins diese Veränderung Ver- änderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx Lü- cke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört gestört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeinen Geschäftsbedin- gungen durch den Lieferanten eins wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen die Ausgewogenheit Aus- gewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen.
20.3 19.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 20.1 Ziff. 19.1 und 20.2 19.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung Absendung des WiderspruchsWi- derspruchs. Darüber hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag Erdgasliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant eins den Kunden in seiner ihrer brieflichen Mitteilung Mittei- lung besonders hinweisen.
20.4 19.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer 20.1 Ziff. 19.1 und 20.2 19.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen angebo- tenen Änderung nach Ziffer 20.3 Ziff. 19.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen nicht wirksam.
20.5 19.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 20.1 Ziff. 19.1 bis 20.4 19.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit Laufzeit des Vertrages Ver- trages und die Regelungen zur Kündigung.
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Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 Änderungen dieser Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit Wirksamkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs 12 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
20.2 Der Lieferant eins wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen anbietenallgemeinen Geschäftsbedingungen an- bieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam unwirk- sam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich voraussichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant eins diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört gestört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeinen Geschäftsbedin- gungen durch den Lieferanten eins wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen die Ausgewogenheit Aus- gewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen.
20.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer Ziff. 20.1 und 20.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung Ände- rung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung Absendung des WiderspruchsWider- spruchs. Darüber hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeinen Ge- schäftsbedingungen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag Erdgasliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie so- wie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant eins den Kunden in seiner ihrer brieflichen Mitteilung Mittei- lung besonders hinweisen.
20.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer Ziff. 20.1 und 20.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen allge- meinen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung nach Ziffer Ziff. 20.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen Änderun- gen nicht wirksam.
20.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer Ziff. 20.1 bis 20.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten ver- einbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit Laufzeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
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Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 21.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
20.2 21.2 Der Lieferant wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen anbieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Lieferanten wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen.
20.3 21.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 20.1 21.1 und 20.2 21.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung des Widerspruchs. Darüber hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant den Kunden in seiner brieflichen Mitteilung besonders hinweisen.
20.4 21.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer 20.1 21.1 und 20.2 21.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung nach Ziffer 20.3 21.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen nicht wirksam.
20.5 21.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 20.1 21.1 bis 20.4 21.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 20.1 18.1 Änderungen dieser Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit Wirksamkeit einer Zustimmung des Kunden. Sie werden dem Kunden spätestens sechs 12 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
20.2 Der Lieferant 18.2 eins wird dem Kunden eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen anbietenallgemeinen Geschäftsbedingungen an- bieten, wenn die Bedingungen dieses Vertrages durch eine Gesetzesänderung unwirksam unwirk- sam werden oder die Bedingungen dieses Vertrages durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraus- sichtlich voraussichtlich unwirksam werden oder die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. der Lieferant eins diese Veränderung Verän- derung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Xxxxx im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich ge- stört gestört wird. Ein Angebot auf Änderung der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Lieferanten eins wird jedoch nur erfolgen, wenn gesetzliche Bestim- mungen Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Xxxxx nicht füllen.
20.3 18.3 Die Zustimmung des Kunden nach Ziffer 20.1 Ziff. 18.1 und 20.2 18.2 gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Ab- sendung Absendung des Widerspruchs. Darüber Dar- über hinaus kann der Kunde bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeinen Geschäftsbedingun- gen nach diesem Absatz den Erdgasliefer- vertrag Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs sowie das bestehende Kündigungsrecht wird der Lieferant eins den Kunden in seiner ihrer brieflichen Mitteilung besonders hinweisenhinwei- sen.
20.4 18.4 Stimmt der Kunde der ihm nach Ziffer 20.1 Ziff. 18.1 und 20.2 18.2 angebotenen Änderung der Allgemeinen allgemei- nen Geschäftsbedingungen nicht zu oder widerspricht der Kunde der angebotenen Änderung Än- derung nach Ziffer 20.3 Ziff. 18.3 form- und fristgemäß, werden die ihm angebotenen Änderungen nicht wirksam.
20.5 18.5 Die vorstehenden Regelungen zu Ziffer 20.1 Ziff. 18.1 bis 20.4 18.4 gelten nicht für Änderungen der vereinbarten ver- einbarten Hauptleistungspflichten einschließlich der Preise, für die Lauf- zeit Laufzeit des Vertrages und die Regelungen zur Kündigung.
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