Common use of Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Clause in Contracts

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. RTK ist berechtigt, die AGB (samt ALB, LB, EB und Roamingbedingungen EU) jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website von RTK unter xxx.xxxxx-xxxxx.xx veröffentlicht. 2.2. Änderungen der AGB, welche den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit Ablauf des auf den ihrer Kundmachung folgenden Tag wirksam. 2.3. RTK ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Um- satzsteuersatzes die Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung anzupassen. 2.4. Sind die Änderungen der AGB für den Teilnehmer nicht ausschließlich begüns- tigend, so wird RTK diese Änderungen – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter www.rapid- xxxxx.xx veröffentlichen. 2.5. Dem Kunden wird zudem der wesentliche Inhalt der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen zumindest einen Monat vor Inkrafttreten der Än- derung in geeigneter Form (im Sinne von § 25 Abs 3 TKG 2003) mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bis zum Zeitpunkt des In- krafttretens der Änderungen, kostenlos gekündigt werden kann. 2.6. Nicht ausschließlich den Kunden begünstigende Änderungen der AGB, die ihren Ursprung in einer von der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs 3 TKG erlas- senen Verordnung haben, berechtigen nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages.

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Samples: Prepaid Mobile Contract

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. RTK HoT ist berechtigt, die AGB (samt ALB, LB, EB und Roamingbedingungen EU) jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website von RTK HoT unter xxx.xxxxx-xxxxx.xx xxx.xxx.xx veröffentlicht. 2.2. Änderungen der AGB, welche den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit Ablauf des auf den ihrer Kundmachung folgenden Tag wirksam. 2.3. RTK HoT ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Um- satzsteuersatzes Umsatzsteuersatzes die Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung anzupassen. 2.4. Sind die Änderungen der AGB für den Teilnehmer Nutzer nicht ausschließlich begüns- tigendbegünstigend, so wird RTK HoT diese Änderungen – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – zwei drei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter www.rapid- xxxxx.xx xxx.xxx.xx veröffentlichen. 2.5. Dem Kunden wird zudem der wesentliche Inhalt der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen zumindest einen Monat drei Monate vor Inkrafttreten der Än- derung in geeigneter Form Änderung auf einem dauerhaften Datenträger (im Sinne von § 25 Abs 3 TKG 2003oder auf eine andere per Ver- ordnung vorgesehene geeignete Art und Weise) mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bis zum Zeitpunkt des In- krafttretens Inkrafttretens der Änderungen, kostenlos gekündigt werden kann. 2.6. Nicht ausschließlich den Kunden begünstigende Änderungen der AGB, die ihren Ursprung in einer von auf- grund der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs 3 TKG erlas- senen Verordnung habenÄnderung der Rechtslage zwingend und unmittelbar erforderlich wer- den sowie Änderungen, die rein administrativer Natur sind , berechtigen nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Verträge

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. RTK LTK ist berechtigt, die AGB (samt ALB, LB, EB und Roamingbedingungen EU) jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website von RTK LTK unter xxx.xxxxx-xxxxx.xx xxx.xxxxxx-xxxxx.xx veröffentlicht. 2.2. Änderungen der AGB, welche den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit Ablauf des auf den ihrer Kundmachung folgenden Tag wirksam. 2.3. RTK LTK ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Um- satzsteuersatzes Umsatzsteuersatzes die Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung anzupassen. 2.4. Sind die Änderungen der AGB für den Teilnehmer Nutzer nicht ausschließlich begüns- tigendbegünstigend, so wird RTK LTK diese Änderungen – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – zwei drei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter www.rapid- xxxxx.xx xxx.xxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichen. 2.5. Dem Kunden wird zudem der wesentliche Inhalt der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen zumindest einen Monat drei Monate vor Inkrafttreten der Än- derung in geeigneter Form Änderung auf einem dauerhaften Datenträger (im Sinne von § 25 Abs 3 TKG 2003oder auf eine andere per Verordnung vorgesehene geeignete Art und Weise) mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bis zum Zeitpunkt des In- krafttretens Inkrafttretens der Änderungen, kostenlos gekündigt werden kann. 2.6. AGB der LTK Telekom und Service GmbH (eine Tochtergesellschaft der Ventocom GmbH) Seite 1 von 12 Nicht ausschließlich den Kunden begünstigende Änderungen der AGB, die ihren Ursprung in einer von aufgrund der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs 3 TKG erlas- senen Verordnung habenÄnderung der Rechtslage zwingend und unmittelbar erforderlich werden sowie Änderungen, die rein administrativer Natur sind, berechtigen nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Postpaid Verträge

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. RTK RMTS ist berechtigt, die AGB (samt ALB, LBLB , EB und Roamingbedingungen EU) jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website von RTK RMTS unter xxx.xxxxx-xxxxx.xx www.raiffeisen- xxxxx.xx veröffentlicht. 2.2. Änderungen der AGB, welche den Kunden ausschließlich begünstigen, werden mit Ablauf des auf den ihrer Kundmachung folgenden Tag wirksam. 2.3. RTK RMTS ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Um- satzsteuersatzes Umsatzsteuersatzes die Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung anzupassen. 2.4. Sind die Änderungen der AGB für den Teilnehmer Nutzer nicht ausschließlich begüns- tigendbegünstigend, so wird RTK RMTS diese Änderungen – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen – zwei drei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter www.rapid- xxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlichen. 2.5. Dem Kunden wird zudem der wesentliche Inhalt der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen zumindest einen Monat drei Monate vor Inkrafttreten der Än- derung in geeigneter Form Änderung auf einem dauerhaften Datenträger (im Sinne von § 25 Abs 3 TKG 2003oder auf eine andere per Verordnung vorgese- hene geeignete Art und Weise) mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag bis zum Zeitpunkt des In- krafttretens Inkrafttretens der Änderungen, Änderungen kostenlos gekündigt werden kann. 2.6. Nicht ausschließlich den Kunden begünstigende Änderungen der AGB, die ihren Ursprung in einer von aufgrund der Regulierungsbehörde gemäß § 25 Abs 3 TKG erlas- senen Verordnung habenÄnderung der Rechtslage zwingend und unmittelbar erforderlich werden sowie Änderungen, die rein administrativer Natur sind , berechtigen nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Verträge