Änderungen der Bestellung Musterklauseln

Änderungen der Bestellung. Wir können nachträgliche Änderungen des vereinbarten Lieferungs- bzw. Leistungsumfanges in Ausführung und Menge verlangen, soweit besondere betriebliche Gründe dies erfordern und die Änderungen handelsüblich oder für den Lieferanten zumutbar sind. Werden durch solche Änderungen des Bestellers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.
Änderungen der Bestellung. 5.1 Der Kunde kann die Bestellung nur unter vorheriger Rücksprache mit der gp-automation GmbH und einer schriftlichen Bestätigung der gp-automation GmbH darüber - ändern bzw. ergänzen. Die gp-automation GmbH wird Änderungen/Ergänzungen zu den Bedingungen der geänderten bzw. ergänzten Bestellung ausführen. 5.2 Die gp-automation GmbH hat dem Kunden in diesem Falle innerhalb von 14 Tagen die Mehr- bzw. Minderpreise mitzuteilen. 5.3 Massenänderungen oder Fortfall ganzer Positionen bei Lieferungen oder Leistungen, für die Einheitspreise vereinbart wurden, berechtigen die gp-automation GmbH zu Veränderungen von Einheitspreisen oder Geltendmachung sonstiger Forderungen. 5.4 Alle vereinbarten Nachträge, Änderungen, Zusätze und Nebenabreden zu der Bestellung werden erst mit der schriftlichen Bestätigung der gp-automation GmbH wirksam.
Änderungen der Bestellung. Innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Auftragsbestätigung ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der Menge und der technischen Spezifikation der bestellten Produkte Änderungen in seiner Bestellung vorzunehmen. Dieser Änderungsantrag wird dem Lieferanten gemäß Artikel 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Bestellung durch den Käufer gilt der abgeschlossene Vertrag als beendet und der Lieferant stellt entweder eine neue Auftragsbestätigung aus oder lehnt die neue Bestellung ab.
Änderungen der Bestellung. Die Bestellung des Käufers kann nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden, die von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet ist.
Änderungen der Bestellung. Der Kunde ist berechtigt, die Bestellungen zusätzlich zu ändern, einschließlich der bestellten Warenmengen, Änderungen an der Konstruktion der Waren, der Produktion der Waren usw. Änderungen des Auftrags sind in der gleichen Weise wie der Auftrag zu übermitteln und müssen angeben, auf welchen Auftrag sie sich beziehen. Änderungen der Bestellung sind für den Lieferanten verbindlich. Sollte sich der Preis aufgrund von Änderungen des Auftrags verringern oder erhöhen, vereinbaren die Parteien einen neuen Preis, der die Änderungen des Auftrags widerspiegelt. Einigen sich die Parteien nicht auf einen neuen Preis, der die Änderungen des Auftrags widerspiegelt, so ist der ursprüngliche Auftrag verbindlich und der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls Änderungen der Bestellung vor der Annahme der ursprünglichen Bestellung eingehen, gilt die Annahme der ursprünglichen Bestellung oder einer Änderung dieser Bestellung durch den Lieferanten automatisch als Annahme der Bestellung, einschließlich aller vor der Annahme der Bestellung eingegangenen Änderungen.
Änderungen der Bestellung. 3.1 Der Auftraggeber kann Änderungen des Bestellgegenstandes nach Vertragsschluss verlangen, soweit sie für den Auftragnehmer zumutbar sind. Im Falle einer Änderung/Ergänzung der Bestellung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen die Mehr- bzw. Minderpreise sowie terminliche Auswirkungen mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird neue Preise auf der Kalkulationsbasis der Bestellung ermitteln. Die Anerkennung der neuen Preise sowie der Auswirkungen im Zusammenhang mit Änderungen der festen Termine bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Macht der Auftragnehmer innerhalb der nach Satz 2 gesetzten Frist keine Angaben zu Preisen und Xxxxxxxx, so gilt die Änderung als zu den bisherigen Vertragsbedingungen durch den Auftragnehmer angenommen, soweit es sich bei den Mehr- bzw. Minderkosten nur um geringfügige Abweichungen handelt. 3.2 Abstimmungsgespräche während der Auftragsabwicklung zwischen den bei diesem Auftrag tätig werdenden Lieferanten sind zu protokollieren und dem Auftraggeber vorzulegen. Gegebenenfalls beabsichtigte Änderungen des technischen Konzeptes des Auftraggebers - auch wenn keine Mehr- oder Minderkosten auftreten - sind dabei kenntlich zu machen und in jedem Fall mit dem Auftraggeber verbindlich abzustimmen. Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers dürfen die Änderungen nicht durchgeführt werden.
Änderungen der Bestellung. 2.5.1 Frühzeitige Änderung der Bestellung
Änderungen der Bestellung. Der Käufer ist berechtigt, eine Änderung oder Anpassung seiner Bestellung betreffend die Spezifikation der Waren und ihrer Menge bis zur Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den ersten Frachtführer, bis auf die nachstehend angeführten Fällen, vorzuschlagen. Der Verkäufer wird die Änderung der Bestellung spätestens 2 Werktage ab dem Tag ihrer Übermittlung bearbeiten. Die Bestellung wird mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Änderung der Bestellung durch den Verkäufer geändert. Im Falle, dass der Verkäufer die Änderung der Bestellung des Käufers innerhalb der vereinbarten Frist nicht bestätigt, wird die Bestellung nicht geändert. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bestellung zu ändern, wenn die vom Käufer bestellte Ware gemäß den in der Bestellung angegebenen Anforderungen des Käufers hergestellt, bestellt oder modifiziert werden soll. In diesem Fall ist der Käufer nicht berechtigt, die Bestellung zu ändern, wenn die Leistungserbringung durch den Verkäufer bereits begonnen hat.

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  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.

  • Änderungen Bei Bedarf werden von den Parteien in Textform vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

  • Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen sowie weitere Vereinbarungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  • Bestellungen ISBN: 978-3-96225-079-9 Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Abbestellungen jederzeit gegenüber dem Verlag möglich.

  • Erläuterungen Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und orale Implantate nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial).

  • Änderungen der AGB 18.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen, insbesondere um die gesetzlichen Bestimmungen oder Anforderungen einzuhalten, Benutzerinteressen entgegenzukommen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Der Auftragnehmer wird im Falle einer Änderung dieser AGB entweder (i) die ausdrückliche Zustimmung des Kunden bzw. Nutzer einholen oder (ii) den Kunden bzw. Nutzer über Änderungen zumindest 4 Wochen vor In-Kraft-Treten dieser Änderungen per E-Mail informieren (die Information kann auch an einen allfälligen bekannt gegebenen Administrator ergehen). Im Fall (ii) hat der Kunde bzw. Nutzer und/oder Administrator nach Erhalt der Information 4 Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben. Geschieht dies nicht, gelten die Änderungen als vereinbart. Sofern den Änderungen widersprochen wird und binnen angemessener Frist keine Einigung erzielt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Nutzungsvertrag zu beenden, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses im Rahmen der aktuellen AGB nicht möglich oder für den Auftragnehmer unzumutbar ist. 18.2. Änderungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform. Es wird festgehalten, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.

  • Lieferungen 4.1 Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben alle Liefe- rungen FCA (benannter Hafen oder Abfahrt-/Abflugort) gemäß Incoterms 2010 zu erfolgen, mit der Ausnahme, dass für Seetransport FOB (benannter Hafen) gemäß Incoterms 2010 gilt. Der endgültige Bestimmungsort wird von Philips festgelegt. 4.2 Mit einer Lieferung im Sinne der jeweils anwendbaren Incoterms 2010 Klau- sel gilt die Lieferung als erfolgt. Die Annahme der Xxxx stellt keine Billigung der Ware dar. 4.3 Gleichzeitig mit der Lieferung erhält Philips Kopien aller entsprechenden Lizenzen. Jeder Lieferung ist eine Versandliste beizulegen, die mindestens die gültige Bestellnummer, die Teilenummer von Philips, die Liefermenge sowie das Versanddatum aufführt. 4.4 Teillieferungen und Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin sind unzu- lässig. Philips behält sich das Recht vor, die Annahme zu verweigern und die Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden, wenn die Lie- ferart, der Liefertermin oder die vereinbarten Lieferkosten nicht eingehalten werden. Philips übernimmt keinerlei Kosten hinsichtlich Produktion, Installa- tion, Montage oder anderer Arbeiten in Zusammenhang mit den Waren, die dem Lieferanten vor dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß dem Vertrag entste- hen. 4.5 Design, Herstellung, Installation und andere durch oder im Namen des Lie- feranten aufgrund des Vertrags zu leistende Arbeiten sind fachmännisch und unter Verwendung geeigneter Materialien auszuführen. 4.6 Der Lieferant hat die Waren nach den einschlägigen Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmanns und gemäß den Spezifikationen von Philips so zu ver- packen, zu kennzeichnen und zu versenden, dass Beschädigungen während des Transports vermieden werden und ein effizientes Entladen, Abfertigen und Lagern der Waren möglich ist. Alle Waren sind deutlich als für Philips bestimmt zu kennzeichnen. Der Lieferant haftet für Untergang und sämtliche Schäden, die auf eine mangelhafte Aufbewahrung, Verpackung und Abfertigung zurück- zuführen sind; es wird für Philips nicht erforderlich sein, den gemeinsamen Frachtführer wegen Untergang oder Schäden in Regress zu nehmen.

  • Weitere Feststellungen Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.