Änderungen dieses Vertrags Musterklauseln

Änderungen dieses Vertrags. 19.1 Vorbehaltlich der restlichen Bestimmungen dieser Klausel 19 darf dieser Vertrag von uns jederzeit aus gesetzlichen, regulatorischen, wirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen, um das ordnungsgemäße Angebot des Kartensystems zu ermöglichen oder es zu verbessern, oder aus jeglichem anderen Grund geändert werden. Wenn Änderungen vorgenommen werden, werden sie mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten der Änderungen auf unserer Website veröffentlicht (es sei denn, das Gesetz schreibt eine unmittelbare Änderung vor oder es kommt zu einer Änderung des Wechselkurses). Kopien der aktuellsten Version des Vertrags werden jederzeit auf unserer Website zur Verfügung gestellt und Ihnen auf Anfrage zu jedem Zeitpunkt des Vertrags kostenlos per E-Mail zugesandt.
Änderungen dieses Vertrags. 1 Dieser Vertrag, insbesondere die Bestimmungen über die Leistungen und Vorhaben der Stiftung Kunst- und Kulturhaus Interlaken gemäss Artikel 3 sowie in Anhang 1, kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien geändert werden. Ein Anspruch auf Änderung dieses Vertrags während der Vertragsdauer besteht nicht.
Änderungen dieses Vertrags. 23.1 Jede Vertragspartei kann Änderungen dieses Vertrags vorschlagen.
Änderungen dieses Vertrags. 18.1 Vorbehaltlich der restlichen Bestimmungen dieser Klausel 18 darf dieser Vertrag von uns jederzeit aus gesetzlichen, regulatorischen, wirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen, um das ordnungsgemäße Angebot des Kartensystems zu ermöglichen oder es zu verbessern, oder aus jeglichem anderen Grund geändert werden.
Änderungen dieses Vertrags. Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, bedürfen Änderun- gen und Ergänzungen dieses Vertrags der schriftlichen Zustimmung von zwei Dritteln der Aktionäre, die zusammen über mindestens zwei Drittel der Aktien verfügen.
Änderungen dieses Vertrags. (1) Möchte ein Vertragsstaat diesen Vertrag ändern, so unterrichtet er den FABEC-Rat ordnungsgemäß darüber.
Änderungen dieses Vertrags. 1 Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags der schriftlichen Zustimmung von zwei Dritteln der Aktio- näre, die zusammen über mindestens zwei Drittel der Aktien verfügen. 2 Änderungen der Artikel 20-30 bedürfen zudem der schriftlichen Zustimmung durch die Ge- sellschaft. Art. 34

Related to Änderungen dieses Vertrags

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.