Änderungen, Laufzeit und Kündigung Musterklauseln

Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 76.1 In Abweichung von Abschnitt 1 Ziffer 10 dieser VEREINBARUNG kann die Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG im Falle einer Neuaufnahme, der Umbenennung oder des Ausscheidens eines BETREFFENDEN FONDS oder der Verschmelzung BETREFFENDER FONDS durch den Austausch der durch alle PARTEIEN gegengezeichneten ergänzten Ausfertigung der Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG geändert werden.
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 1) Mit dem Inkrafttreten gemäss Art. 4 Abs. 4 wird dieses Abkommen ein integraler Bestandteil der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaf- fung. Die allgemeinen Bedingungen der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung gelten auch für dieses Abkommen, ausgenommen in den Fällen, in denen das Abkommen die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung ändert.
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 6.1 In Abweichung von Abschnitt 1 Ziffer 9.1 dieser Vereinbarung kann die Anlage zu Abschnitt 4 dieser Vereinbarung im Falle einer Neuaufnahme, der Umbenennung oder des Ausscheidens eines Betreffenden Fonds bzw.Betreffenden Fonds-Segments oder der Verschmelzung von Betreffenden Fonds bzw. betreffenden Fonds-Segmenten durch den Austausch der durch alle Parteien gegengezeichneten ergänzten Ausfertigung der Anlage zu Abschnitt 4 dieser Vereinbarung geändert werden.
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 8.1 In Abweichung von Abschnitt 1 Ziffer 10 dieser VEREINBARUNG kann die Anlage zu Abschnitt 4 dieser VEREINBARUNG im Falle einer Neuaufnahme, der Umbenennung oder des Ausscheidens eines BETREFFENDEN FONDS SONDERVERMÖGENS bzw. BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTS oder der Verschmelzung von BETREFFENDEN FONDS SONDERVERMÖGEN bzw. BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTEN durch den Austausch der durch alle PARTEIEN gegengezeichneten ergänzten Ausfertigung der Anlage zu Abschnitt 4 dieser VEREINBARUNG geändert werden.
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. In Abweichung von Abschnitt 1 Ziffer 10 dieser VEREINBARUNG kann die Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG im Falle einer Neuaufnahme, der Umbenennung oder des Ausscheidens eines BETREFFENDEN FONDS oder BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTS oder der Verschmelzung BETREFFENDER FONDS oder BETREFFENDER FONDS-SEGMENTE durch den Austausch der durch alle PARTEIEN gegengezeichneten ergänzten Ausfertigung der Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG geändert werden. Eine solche Änderungsvereinbarung der Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG infolge der Neuaufnahme eines BETREFFENDEN FONDS oder BETREFFENDEN FONDS- SEGMENTS oder der Verschmelzung durch Neugründung eines BETREFFENDEN FONDS oder BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTS begründet den Abschluss einer neuen gesonderten GRUNDLAGENVEREINBARUNG mit dem FONDSTREUHÄNDER, der VERWALTUNGSGESELLSCHAFT, dem INVESTMENT MANAGER, der LUX SICAV oder LUX SICAF, der FRANZÖSISCHEN SICAV, der IC bzw. dem GENERAL PARTNER, jeweils handelnd für den/das jeweils neu hinzugekommene(n) BETREFFENDEN FONDS oder BETREFFENDE FONDS-SEGMENT als ICM-KUNDEN oder im Rahmen der Verschmelzung neugegründete(n) BETREFFENDEN FONDS oder BETREFFENDE FONDS-SEGMENT als ICM-KUNDEN. Abweichend von Abschnitt 1 Ziffer 9 dieser VEREINBARUNG kann eine Beendigung dieser für einen BETREFFENDEN FONDS oder ein BETREFFENDES FONDS-SEGMENT geschlossenen VEREINBARUNG gemäß Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 13.2.1 i.V.m. Ziffer 13.1.1 der CLEARING BEDINGUNGEN auch durch eine der EUREX CLEARING AG und dem CLEARING-MITGLIED durch den FONDSTREUHÄNDER, die VERWALTUNGSGESELLSCHAFT, den INVESTMENT MANAGER, die betreffende LUX SICAV oder LUX SICAF, FRANZÖSISCHE SICAV, der IC bzw. dem GENERAL PARTNER mitgeteilte Änderung der Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG, die die Löschung des BETREFFENDEN FONDS oder BETREFFENDEN FONDS- SEGMENTS vorsieht, erfolgen. Jede Bezugnahme in dieser VEREINBARUNG auf die Anlage zu Abschnitt 5 dieser VEREINBARUNG ist eine Bezugnahme auf die betreffende Anlage 5 dieser VEREINBARUNG in der jeweils gültigen Fassung. In jeden der in dieser Ziffer 7 beschriebenen Fälle gilt, dass zuvor der Eurex Clearing AG eine entsprechende Änderung oder Ersetzung der KUNDEN-CLEARING-VEREINBARUNG, die mit den ICM-CCD-BESTIMMUNGEN vereinbar ist, zu ihrer vollen Zufriedenheit dargelegt wird. Legal Name of the Relevant Fund Name of the asset pool (fund) Member code of the CM Member code of the RC Specified Multiplier for calculation Margin Requirement Unique reference for the...
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 78.1 In Abweichung von Abschnitt 1 Ziffer 13 dieser VEREINBARUNG kann die Anlage zu Abschnitt 4 dieser VEREINBARUNG im Falle einer Neuaufnahme, der Umbenennung oder des Ausscheidens eines SONDERVERMÖGENS bzw. FONDS-SEGMENTS oder der Verschmelzung von SONDERVERMÖGEN bzw. FONDS-SEGMENTEN durch den Austausch der durch alle PARTEIEN gegengezeichneten ergänzten Ausfertigung der Anlage zu Abschnitt 4 dieser VEREINBARUNG geändert werden.
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 8.17.1 […]
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 87.1 […]
Änderungen, Laufzeit und Kündigung. 7.1 In Abweichung von Abschnitt 1 Ziffer 14 dieser VEREINBARUNG kann die Anlage zu Abschnitt 4 dieser VEREINBARUNG im Falle einer Neuaufnahme, der Umbenennung oder des Ausscheidens eines SONDERVERMÖGENS bzw. FONDS-SEGMENTS oder der Verschmelzung von SONDERVERMÖGEN bzw. FONDS-SEGMENTEN durch den Austausch der durch alle PARTEIEN gegengezeichneten ergänzten Ausfertigung der Anlage zu Abschnitt 4 dieser VEREINBARUNG geändert werden. Eurex04 Stand: 24.06.201315.07.2013 Legal Name of the Relevant Fund (Be- treffendes Sonder- vermögen) Name of the asset pool (fund) Member code of the Clearing Member Member code of the Registered Customer Specified Multiplier for calculation Margin Requirement Unique reference for the asset pool CBF/GS Securities Margin account CBF/GS Main account of Clearing Member CBF Int 6-series Securities Margin account CBF Int 6- series Main account of Clearing Member Pool ID Netting Parameter Clearing Currency MARKIT_PO_ ID of asset pool (single fund) Request type (Ort) (Datum) (als CLEARING-MITGLIED) Name: Name: Funktion: Funktion: (KAG handelnd für Rechnung der in Anlage zu Abschnitt 4 jeweils genannten BETREFFENDEN SONDERVERMÖGEN bzw. BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTE) Name: Name: Funktion: Funktion: (Eurex Clearing AG) Name: Name: Eurex04 Stand: 24.06.201315.07.2013 Funktion: Funktion: Legal Name of the Relevant Fund (Betreffendes Sondervermögen) Rechtliche Bezeichnung des BETREFFENDEN SONDERVERMÖGENS bzw. BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTFONDS-SEGMENTS. Im Fall der Angabe eines BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTS ist für Zwecke der eindeutigen Zuordnung immer auch die rechtliche Bezeichnung des SONDERVERMÖGENS mit anzugeben, zu dem das BETREFFENDE FONDS-SEGMENT gehört (Format: <Name des SONDERVERMÖGENS>-<Name des BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTS>). Name of the asset pool (fund) Name des einzelnen segregierten SONDERVERMÖGENS/BETREFFENDEN SONDERVERMÖGENS/BETREFFENDEN FONDS-SEGMENTS (book_name). Maximale Länge der ID: bis zu 26 Stellen. Member code of the Clearing Member Eurex Clearing Mitglieds-ID (Eurex Clearing Member ID) des Clearing- Mitglieds. Member code of the Registered Customer Eurex Clearing Mitglieds-ID (Eurex Clearing Member ID) des Fonds- Managers / KAG Specified Multiplier for calculation Margin Requirement Der vereinbarte Multiplikator zur Bestimmung der Höhe der Margin- Verpflichtung sollte größer oder gleich 1,0000 sein. Unique reference for the asset pool Mittels dieser eindeutigen 4-stelligen alphanumerischen Kundenreferenz-ID (Client referen...

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.