Änderungskündigung Musterklauseln

Änderungskündigung. (1) 1 Zur Änderung kann der Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Wochenschluß gekündigt werden. 2 Lehnt der Arbeiter die Fortsetzung seiner Tätigkeit zu den ihm angebotenen geänderten Ver- tragsbedingungen ab, so gilt das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist als gelöst.
Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung ist nur bei einem Vertrag mit unbestimmter Laufzeit mög- lich. Dabei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung durch eine der Parteien, begleitet von einem Angebot zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses unter anderen Bedingungen. Wird das Angebot abgelehnt, endet der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist, bei Annahme tritt die Änderung mit Ablauf der Kündigungs- frist in Kraft. Dies ist dann ein neuer Vertrag, aber das gleiche Arbeitsverhältnis; dies ist z.B. bei der Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses relevant [→Be- Arbeitnehmer*in von einer Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt unterstützt, so kann davon ausgegangen werden, dass die Konzessionen ausgewogen sind, auch wenn sie in der Vereinbarung nicht festgehalten werden. In jedem Fall muss die Aufhebungsvereinbarung von Arbeitnehmenden jeweils freiwillig angenommen werden und ihre Bereitschaft zur Auflösung des Arbeitsvertrages muss klar zum Ausdruck kommen. Wenn die arbeitgebende Partei keine echten Zugeständnisse macht, ist ein allfälliger Verzicht der arbeitnehmenden Person auf das, was ihr für die bereits geleistete Arbeit zusteht (Gehalt, Überstunden, Kosten usw.), nicht gültig. Um festzustellen, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist grund- sätzlich die Schriftform erforderlich. Konsequenzen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld Welche Haltung wird die Arbeitslosenkasse einnehmen, wenn ein / eine Angestell- ter*e unmittelbar nach der Aufhebungsvereinbarung Leistungen beantragt? Die Arbeitslosenkasse kann in dem Fall davon ausgehen, dass es der / die Arbeitneh- mer*in war, die das Arbeitsverhältnis auflösen wollte, und die für solche Fälle vor- gesehene Wartezeit für die Auszahlung von Unterstützungsleistungen anwenden. Wenn der Vertrag vorzeitig, d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, aufgelöst wurde, dürfte die Arbeitslosenkasse die Aufhebungsvereinbarung nicht anerkennen, weil der Arbeitnehmer freiwillig auf Rechte verzichtet hat. Dem Arbeitnehmer dürfte rechnung der Dauer von Arbeitsverhältnissen ]. Die Änderungskündigung wird in der Folge das Arbeitslosengeld bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung von einer der Parteien mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhält- nisses, aber durch Änderung einiger seiner Bedingungen, wie z.B. der Höhe des Gehalts, des Beschäftigungsgrades oder der Funktion, vorgenommen. Die Ände- rungskündigung unterscheidet sich von einer Änderungsvereinbarung dadurch, dass die Partei, die dieses Mi...
Änderungskündigung. 9 Arbeitsgerichtsverfahren
Änderungskündigung. 26. „Überflüssige“ Änderungskündigung BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 124/14 - EzA KSchG § 2 Nr. 93 Amtliche Leitsätze: Nichtamtliche Orientierungssätze:
Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages mit dem Vorschlag, einen neuen Vertrag unter neuen Bedingungen abzuschliessen [→ Ände- rungskündigung ]. Eine solche ist nur bei einem Vertrag möglich, der ordentlich und innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird. Nimmt die angestellte Person den neuen Vertrag an, kann dieser erst am Ende der Kündigungsfrist wirksam werden. Lehnt der / die Angestellte den neuen Vertrag unter den neuen Bedingungen ab, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Änderungskündi- gung bedeutet für den Arbeitgeber keine Garantie, dass die Arbeitnehmerin den neuen Vertrag akzeptiert. Wenn letztere den neuen Vertrag ablehnt, wird sie aber von der Arbeitslosenversicherung mit Sanktionen belegt werden, es sei denn, das vorgeschlagene neue Gehalt ist offensichtlich unangemessen.‌‌‌ Empfehlung Die Berufsverbände, die diesen Leitfaden unterstützen, empfehlen Arbeitgeberinnen, ihre Budgets beim Abschluss von Arbeitsverträgen abzusichern. Das wirtschaftliche Risiko der Arbeitgeber kann nämlich nicht auf die Angestellten übertragen werden. Ein bedingter Lohn sollte nur verabredet werden, wenn ein angemessener Mindest- lohn für den Fall vorgesehen ist, dass die Bedingung nicht erfüllt ist. In diesem Fall haben Angestellte den Vorteil, dass sie bei Erreichen des gewünschten Budgets das versprochene (höhere) Gehalt erhalten. Xxxx eine Partei nach Vertragsabschluss vom Engagement zurücktreten?
Änderungskündigung. Kein Arbeitgeber hat das Recht, einseitig die Bedingungen eines Arbeitsvertrages zu ändern. Die Abänderung eines Arbeitsvertrages ist nur durch einen neuen Vertrag möglich. Wenn beide Parteien zustimmen, können die vom Arbeitgeber vorgesehenen Änderungen des Vertragsinhalts neu vereinbart werden. Kommt kein Einvernehmen zustande, so muss der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitsvertrag ordnungsgemäß kündigen, wenn er die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses ändern will. Nur so ist es möglich, zu einem neuen Vertrag zu kommen. Der Arbeitgeber kann somit eine Änderung des Vertragsinhaltes nur erreichen, wenn er den ganzen Arbeitsvertrag (nicht nur Teile) kündigt und gleichzeitig dem Arbeitnehmer das Angebot macht, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den geänderten Bedingungen fortzusetzen. Die sogenannte Änderungskündigung stellt also eine echte Kündigung dar, verbunden mit dem Angebot des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen. Da es sich um eine echte Kündigung handelt, finden bei einer Änderungskündigung auch die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (siehe dazu 6.1) Anwendung. Der Arbeitnehmer hat bei einer Änderungskündigung allerdings die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung der Änderung auf soziale Rechtfertigung durch das Arbeitsgericht anzunehmen. Im anschließenden Kündigungsschutzverfahren ist dann nicht das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses, sondern nur die Änderung der Arbeitsbedingungen Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung. Der Arbeitnehmer muss sich, wenn er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung an das Arbeitsgericht wenden.
Änderungskündigung. 3.7 Rechtsfolge bei fehlender Rechtsgrundlage
Änderungskündigung. Bei Änderungskündigungen infolge von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 2 bleibt während der Kündigungsfrist (Ziffer 5) der bisherige vereinbarte Lohn unverändert. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, nach Ablauf der für ihn geltenden ordentlichen Kündigungsfrist (in der Regel 14 Tage) zumutbare andere Tätigkeiten als bisher zu verrichten; im Weigerungsfall erlöschen die Rechte aus diesem Paragraphen. Der Arbeitnehmer muss sich innerhalb von drei Wochen nach Zugehen der schriftlichen Änderungskündigung erklären, ob er sich für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den geänderten Bedingungen oder für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheidet. Gibt der Arbeitnehmer diese Erklärung innerhalb von drei Wochen nach Zugehen der Änderungskündigung nicht ab, gilt sein Arbeitsverhältnis als gekündigt, bei Vorliegen der in Ziffer 5 festgelegten Voraussetzungen mit den dort bestimmten Kündigungsfristen. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter dem Xxxxxxxxx xxx § 0 XXxxX angenommen hat.
Änderungskündigung. Ziff. 15 mit Ausnahme von Buchstabe a) gilt auch bei Änderungskündigungen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.