Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist, dass allen Menschen der Pfarrei unabhängig von Mobilität, technischer Affinität, Alter, und anderen Randbedingungen Informationen über das Gemeindeleben zur Verfügung gestellt werden. Jeder soll erreicht werden können. So ist insbesondere die Altersstruktur der Pfarreimitglieder bei der Art der Veröffentlichung zu beachten. Gemeinsame Veranstaltungen, wie Seniorennachmittage, können z.B. für die direkte Informationsverteilung genutzt werden. Örtliche Informationen müssen auch örtlich veröffentlicht werden können (kirchortbezogen). Es gilt das Interesse an der Kirche durch örtliche Betroffenheit zu wecken. Informationen für die gesamte Pfarrei werden von einem Pfarrredaktionsteam, das zeitnah durch den Pfarrgemeinderat eingerichtet wird, gesammelt und aufbereitet. Diese Informationen werden über die verfügbaren, auch kirchortbezogenen Medien veröffentlicht. Für Veröffentlichungen gelten einheitliche Regeln, die baldmöglichst festzulegen sind. Durch einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbar. Die Autoren / Editoren der Kirchorte und Gremien erhalten Anleitungen und Schulungen für das Erstellen von Berichten. Dazu benennen die Kirchorte je eine/n „Mitteilungs-/Pressezuständigen“. Für die zukünftige Pfarrei ist anzustreben, dass möglichst viele Veröffentlichungen, z.B. Gottesdienstordnung und eine Broschüre mit Informationen, Berichten, Besinnlichem usw. für alle gemeinschaftlich herausgegeben werden. Der Pfarrgemeinderat befindet über die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und Erscheinungstermine. Auch zukünftig sind für die Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan transparent darzustellen. (Graphische Darstellung der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit siehe Anlage 2)
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Samples: Gründungsvereinbarung
Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Ziel Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vereinbaren, die Beteiligung aller Vertrags- partnerinnen und Vertragspartner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist, dass allen Menschen der Pfarrei unabhängig von Mobilität, technischer Affinität, Alter, und anderen Randbedingungen Informationen über das Gemeindeleben zur Verfügung gestellt werden. Jeder soll erreicht werden können. So ist insbesondere die Altersstruktur der Pfarreimitglieder bei der Art der Veröffentlichung zu beachten. Gemeinsame Veranstaltungen, wie Seniorennachmittage, können z.B. für die direkte Informationsverteilung genutzt werden. Örtliche Informationen müssen auch örtlich veröffentlicht werden können (kirchortbezogen). Es gilt das Interesse an der Kirche durch örtliche Betroffenheit zu wecken. Informationen für die gesamte Pfarrei werden von einem Pfarrredaktionsteam, das zeitnah durch den Pfarrgemeinderat eingerichtet wird, gesammelt und aufbereitet. Diese Informationen werden über die verfügbaren, auch kirchortbezogenen Medien veröffentlicht. Für Veröffentlichungen gelten einheitliche Regeln, die baldmöglichst festzulegen sind. Durch einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbar. Die Autoren / Editoren der Kirchorte und Gremien erhalten Anleitungen und Schulungen für das Erstellen von Berichten. Dazu benennen die Kirchorte je eine/n „Mitteilungs-/Pressezuständigen“. Für die zukünftige Pfarrei ist anzustreben, dass möglichst viele Veröffentlichungen, z.B. Gottesdienstordnung und eine Broschüre mit Informationen, Berichten, Besinnlichem usw. für alle gemeinschaftlich herausgegeben werden. Der Pfarrgemeinderat befindet über die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und Erscheinungstermine. Auch zukünftig sind für die Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan transparent darzustellenSchriftver- kehr jeweils zu verdeutlichen, soweit diese Vereinbarung betroffen ist. (Graphische Darstellung Bei allen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Außendarstellungen zu der Organisation Vereinbarung wird auf die Förderung durch jede und jeden der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner in angemessener Weise hingewiesen. Alle Vertragspartnerinnen und Ver- tragspartner werden angemessen in die Pressearbeit einbezogen. Das Land stellt sicher, dass die ausführenden Stellen den Bund und die BA bzw. die RD Nord rechtzeitig über öffentlichkeitswirksame Anlässe unterrichten und ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkung geben. Bei der Gewährung von Zuwendungen und im Falle von Zuweisungen sind die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger/Endempfängerinnen und Endempfänger zu verpflichten, in Veröffentlichungen und sonstigen Maßnahmen der Öf- fentlichkeitsarbeit des geförderten Vorhabens auf die Förderung/Finanzierung des Bun- des/der BA hinzuweisen. Hierfür sind insbesondere in Bescheiden und sonstigen Vereinba- rungen mit der jeweiligen Zuwendungsempfängerin und dem jeweiligen Zuwendungsemp- fänger die einschlägigen Regelungen aus den Musterzuwendungsbescheiden bzw. die ein- schlägigen Nebenbestimmungen zu übernehmen. Einzelheiten werden für die einzelnen Fi- nanzierungsbereiche separat geregelt. Die Servicestelle Bildungsketten ist für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit siehe Anlage 2)der Initiative Bildungsketten verantwortlich. Ihre Angebote können bei der Information über Ziele und Nutzen der Vereinbarung durch die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner genutzt wer- den.
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Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Ziel Der/Die Projektträger:in erwähnt den Musikfonds in allen nach Vertragsschluss erstellten Me- dien (z. B. Plakate, Flyer, Filmprodukte, Einladungen, Internet-Auftritte, Pressemitteilungen, etc.), die sich auf das Projekt beziehen, mit folgendem Förderhinweis: Gefördert von: Dabei sind die entsprechenden Hinweise zur Nutzung der Logos zu beachten und alle Medien sind vor Veröffentlichung dem Musikfonds zur Freigabe vorzulegen. Die Logos der BKM und des Musikfonds (inkl. Hinweise zur Nutzung) stehen im geschützten Bereich auf der Webseite des Musikfonds zum Download bereit. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns bzw. mit Zusendung Ihres Projektvertrags. Die Größe der Förderhinweise darf folgende Vorgaben nicht überschreiten:
1. Förderhinweis auf Frontseiten, Plakaten, im Innenteil oder auf Rückseiten von Veröffentlichungen soll in der Regel deutlich kleiner als 5% der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche sein.
2. Wenn es sich um Kofinanzierungen handelt (Bund- und Länderförderungen) sollten die Logos aller Förderer maximal ca. 10% der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche einnehmen.
3. Die Botschaft des Plakats/Mediums muss deutlich hervorgehoben sein gegenüber dem Hinweis auf die Förderung (Botschaft/Name des/der Geförderten muss im Verhältnis zu der Fläche aller För- derer zumindest die doppelte Größe haben). Der/die Projektträger:in stellt dem Musikfonds für seine Öffentlichkeitsarbeit istText-, dass allen Menschen Ton- und Bildmate- rial in angemessenem Umfang kostenfrei zur Verfügung, eingeschlossen sind die entsprechenden Nut- zungs- und Verwertungsrechte an den Materialien, zeitlich und räumlich unbeschränkt (auch hinsicht- lich zukünftiger Nutzungsarten) und insbesondere im Rahmen von Pressearbeit, auch ggfs. zur Wei- tergabe an Dritte. Weiterhin wird der Pfarrei unabhängig Musikfonds in diesem Umfang von Mobilitätder rechtlichen Inanspruch- nahme durch Dritte freigestellt. Der/die Projektträger:in stellt dem Musikfonds außerdem kostenfrei je zwei Exemplare der Publikatio- nen zur Verfügung, technischer Affinität, Alter, und anderen Randbedingungen Informationen über die das Gemeindeleben zur Verfügung gestellt werden. Jeder soll erreicht werden können. So ist insbesondere die Altersstruktur der Pfarreimitglieder bei der Art der Veröffentlichung zu beachten. Gemeinsame Veranstaltungen, wie Seniorennachmittage, können Projekt insgesamt darstellen (z.B. für die direkte Informationsverteilung genutzt werdenCD, DVD, Katalog o.ä.), sowie je zwei Flyer, Leporellos, Programmhefte o.ä. Örtliche Informationen müssen auch örtlich veröffentlicht werden können (kirchortbezogen). Es gilt das Interesse an der Kirche durch örtliche Betroffenheit zu wecken. Informationen für die gesamte Pfarrei werden von einem Pfarrredaktionsteam, das zeitnah durch den Pfarrgemeinderat eingerichtet wird, gesammelt und aufbereitet. Diese Informationen werden über die verfügbaren, auch kirchortbezogenen Medien veröffentlicht. Für Veröffentlichungen gelten einheitliche Regeln, die baldmöglichst festzulegen sind. Durch einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbar. Die Autoren / Editoren der Kirchorte und Gremien erhalten Anleitungen und Schulungen für das Erstellen von Berichten. Dazu benennen die Kirchorte je eine/n „Mitteilungs-/Pressezuständigen“. Für die zukünftige Pfarrei ist anzustreben, dass möglichst viele Veröffentlichungen, z.B. Gottesdienstordnung und eine Broschüre mit Informationen, Berichten, Besinnlichem usw. für alle gemeinschaftlich herausgegeben werden. Der Pfarrgemeinderat befindet über die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und Erscheinungstermine. Auch zukünftig sind für die Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan transparent darzustellen. (Graphische Darstellung der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit siehe Anlage 2)ein Plakat.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Förderung Durch Den Musikfonds e.V.
Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Ziel der Öffentlichkeitsarbeit istist es, dass allen alle Menschen auf dem Territorium der Pfarrei und darüber hinaus unabhängig von Mobilität, technischer Affinität, Alter, Alter und anderen Randbedingungen Rahmenbedingungen Informationen über das Gemeindeleben zur Verfügung gestellt werdenzu stellen. Jeder Jede/r soll erreicht werden können. So Bei allen Veröffentlichungen ist insbesondere stets auch die Altersstruktur der Pfarreimitglieder bei der Art der Veröffentlichung Adressaten zu beachtenbedenken. Gemeinsame VeranstaltungenInformationen, wie Seniorennachmittagedie nur einen Kirchort betreffen, können z.B. für die direkte Informationsverteilung genutzt weiterhin auch nur kirchortbezogen veröffentlicht werden. Örtliche Informationen müssen Darüber hinaus wird die Einrichtung einer kirchortübergreifenden Informationsplattform angestrebt, anhand derer sich sowohl die Gemeindemitglieder als auch örtlich veröffentlicht werden können (kirchortbezogen)die ehrenamtlich Tätigen über die Angebote der gesamten Pfarrei informieren können. Es gilt Insbesondere das Interesse an der Kirche durch örtliche Betroffenheit zu weckenGottesdienstangebot ist einheitlich und übersichtlich darzustellen. Informationen für Informationen, die die gesamte Pfarrei betreffen, werden von einem PfarrredaktionsteamRedaktionsteam, das zeitnah durch den Pfarrgemeinderat eingerichtet wird, gesammelt und aufbereitet. Diese Informationen werden über die verfügbaren, auch kirchortbezogenen verfügbaren Medien veröffentlicht. Durch eine einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbar. Für Veröffentlichungen gelten einheitliche Regeln, die baldmöglichst festzulegen sind. Durch einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbarDie Verantwortung im Sinne des Presserechts liegt beim Pfarrer. Die Autoren / Zuständigkeit für kirchortbezogene Veröffentlichungen liegt beim jeweiligen Ortsausschuss. Die Autoren/Editoren der einzelnen Kirchorte und Gremien erhalten Anleitungen und Schulungen für das Erstellen von Berichten. Dazu benennen die Kirchorte je eine/n „Mitteilungs-/Pressezuständigen“. Für Ansprechpartner/in für die zukünftige Pfarrei ist anzustreben, dass möglichst viele Veröffentlichungen, z.B. Gottesdienstordnung Presse- und eine Broschüre mit Informationen, Berichten, Besinnlichem usw. für alle gemeinschaftlich herausgegeben werdenÖffentlichkeitsarbeit. Der Pfarrgemeinderat befindet über die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und ErscheinungstermineErscheinungstermine der einzelnen Medien. Auch zukünftig Die dauerhafte Einrichtung einer/s entsprechenden Arbeitsgruppe/Redaktionsteams ist anzustreben. Die Kommunikationswege sind für zu definieren. Für die Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sind ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan Budget transparent darzustellen. (Graphische Darstellung der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit siehe Anlage 2)zu machen, dies beinhaltet besonders die Ausstattung mit hauptamtlichen Ressourcen für diesen Bereich.
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Samples: Gründungvereinbarung
Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Ziel In der zukünftigen Pfarrei Heilig Geist Goldener Grund / Lahn soll die Öffentlichkeitsarbeit ist, dass allen Menschen auf der Ebene der Pfarrei unabhängig von Mobilität, technischer Affinität, Alter, und anderen Randbedingungen Informationen über das Gemeindeleben zur Verfügung gestellt organisiert werden. Jeder Es soll ein gemeinsamer Pfarrbrief herausgegeben werden. Die Gottesdienstordnung sowie ein Terminplan erscheinen auf der Webseite als Download, als ausgedruckte Version in den Kirchen und als Aushang in den Schaukästen der Kirchorte. Des Weiteren werden diese als Newsletter an die angemeldeten Xxxxxx versendet. Die Homepage der Pfarrei soll auf die Bedürfnisse der neuen Pfarrei erstellt und an ein zu entwickelndes gemeinsames Corporate Design angepasst werden. Die Webseite soll individuell gestaltet und auf ein Typo3-System aufgebaut werden. Auf der neuen Pfarrei- Webseite hat jeder Kirchort die Möglichkeit die jeweilige Kirche sowie deren Geschichte darzustellen. Alle weiteren Themen wie Büchereien, Kindergärten, Termine, Gottesdienste usw. werden auf einer eigenständigen Unterseite, kirchortübergreifend, dargestellt. Die Erstellung der neuen Webseite kann auch schon vor Pfarreigründung begonnen werden, sodass zeitnah nach Gründung der neuen Pfarrei die Webseite online gestellt werden kann. Mit der Onlinestellung der neuen Webseiten sollen alle bestehenden Webseiten der einzelnen Kirchorte abgeschaltet und die bestehenden Domains auf die neuen Domains weitergeleitet werden. Die Pfarrei erhält ein gemeinsames Logo. In der neuen Pfarrei wird eine gute Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse (auch Onlineausgaben und Blogs) gepflegt. Regelmäßige Artikel in anderen Medien ermöglichen die Informationsweitergabe auch an Außenstehende. In diesem Zuge soll auch eine Facebook-Seite für die Pfarrei erstellt werden, sodass auch über diesen Weg viele Nutzer erreicht werden können. So Verantwortlich für diese Aufgabe ist insbesondere die Altersstruktur der Pfarreimitglieder bei Sachausschuss Öffentlichkeitsarbeit, in dem Vertreter aus allen neun Kirchorten mitarbeiten können. Ein Mitarbeiter des Pastoralteams sollte ebenfalls Mitglied im Sachausschuss sein. Zu den Grundsäulen der Art der Veröffentlichung zu beachten. Gemeinsame Veranstaltungen, wie Seniorennachmittage, können Öffentlichkeitsarbeit gehören: • Die Printmedien (z.B. für die direkte Informationsverteilung genutzt werden. Örtliche Informationen müssen auch örtlich veröffentlicht werden können Pfarrbrief, Wochenpläne) • Digitale Medien (kirchortbezogen). Es gilt das Interesse an z.B. Internetauftritt, Facebook…) • Logo und Corporate Identity • Kommunikationsstrukturen (Weitergabe der Kirche durch örtliche Betroffenheit zu wecken. Informationen für Termine von einem Kirchort in die gesamte Pfarrei werden von einem Pfarrredaktionsteam, das zeitnah durch den Pfarrgemeinderat eingerichtet wird, gesammelt und aufbereitet. Diese Informationen werden über die verfügbaren, auch kirchortbezogenen Medien veröffentlicht. Für Veröffentlichungen gelten einheitliche Regeln, die baldmöglichst festzulegen sind. Durch einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbar. Die Autoren / Editoren der Kirchorte und Gremien erhalten Anleitungen und Schulungen für das Erstellen von Berichten. Dazu benennen die Kirchorte je eine/n „Mitteilungs-/Pressezuständigen“. Für die zukünftige Pfarrei ist anzustreben, dass möglichst viele Veröffentlichungen, z.B. Gottesdienstordnung und eine Broschüre mit Informationen, Berichten, Besinnlichem usw. für alle gemeinschaftlich herausgegeben werden. Der Pfarrgemeinderat befindet über die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und Erscheinungstermine. Auch zukünftig sind für die Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan transparent darzustellen. (Graphische Darstellung der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit siehe Anlage 2Pfarrei)
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Samples: Gründungsvereinbarung
Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Ziel Die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner vereinbaren, die Beteiligung aller Vertrags- partnerinnen und Vertragspartner im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist, dass allen Menschen der Pfarrei unabhängig von Mobilität, technischer Affinität, Alter, und anderen Randbedingungen Informationen über das Gemeindeleben zur Verfügung gestellt werden. Jeder soll erreicht werden können. So ist insbesondere die Altersstruktur der Pfarreimitglieder bei der Art der Veröffentlichung zu beachten. Gemeinsame Veranstaltungen, wie Seniorennachmittage, können z.B. für die direkte Informationsverteilung genutzt werden. Örtliche Informationen müssen auch örtlich veröffentlicht werden können (kirchortbezogen). Es gilt das Interesse an der Kirche durch örtliche Betroffenheit zu wecken. Informationen für die gesamte Pfarrei werden von einem Pfarrredaktionsteam, das zeitnah durch den Pfarrgemeinderat eingerichtet wird, gesammelt und aufbereitet. Diese Informationen werden über die verfügbaren, auch kirchortbezogenen Medien veröffentlicht. Für Veröffentlichungen gelten einheitliche Regeln, die baldmöglichst festzulegen sind. Durch einheitliche Gestaltung wird die Zugehörigkeit zur Pfarrei sichtbar. Die Autoren / Editoren der Kirchorte und Gremien erhalten Anleitungen und Schulungen für das Erstellen von Berichten. Dazu benennen die Kirchorte je eine/n „Mitteilungs-/Pressezuständigen“. Für die zukünftige Pfarrei ist anzustreben, dass möglichst viele Veröffentlichungen, z.B. Gottesdienstordnung und eine Broschüre mit Informationen, Berichten, Besinnlichem usw. für alle gemeinschaftlich herausgegeben werden. Der Pfarrgemeinderat befindet über die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung und Erscheinungstermine. Auch zukünftig sind für die Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und im Haushaltsplan transparent darzustellenSchriftver- kehr jeweils zu verdeutlichen, soweit diese Vereinbarung betroffen ist. (Graphische Darstellung Bei allen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Außendarstellungen zu der Organisation Vereinbarung wird auf die Förderung durch jede und jeden der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner in angemessener Weise hingewiesen. Alle Vertragspartnerinnen und Ver- tragspartner werden angemessen in die Pressearbeit einbezogen. Das Land stellt sicher, dass die ausführenden Stellen den Bund und die BA bzw. die RD BY rechtzeitig über öffentlichkeitswirksame Anlässe unterrichten und ihnen die Möglichkeit zur Mitwirkung geben. Bei der Gewährung von Zuwendungen und im Falle von Zuweisungen sind die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger/Endempfängerinnen und Endempfänger zu verpflichten, in Veröffentlichungen und sonstigen Maßnahmen der Öf- fentlichkeitsarbeit des geförderten Vorhabens auf die Förderung/Finanzierung des Bun- des/der BA hinzuweisen. Hierfür sind insbesondere in Bescheiden und sonstigen Vereinba- rungen mit der jeweiligen Zuwendungsempfängerin und dem jeweiligen Zuwendungsemp- fänger die einschlägigen Regelungen aus den Musterzuwendungsbescheiden bzw. die ein- schlägigen Nebenbestimmungen zu übernehmen. Einzelheiten werden für die einzelnen Fi- nanzierungsbereiche separat geregelt. Die Servicestelle Bildungsketten ist für die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit siehe Anlage 2)der Initiative Bildungsketten verantwortlich. Ihre Angebote können bei der Information über Ziele und Nutzen der Vereinbarung durch die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner genutzt wer- den.
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