Common use of Örtlich Zuständiges Gericht Clause in Contracts

Örtlich Zuständiges Gericht. 7.1 Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler bestimmt sich die ge- richtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlas- sung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufent- halt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

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Samples: Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz

Örtlich Zuständiges Gericht. 7.1 5.1 Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler bestimmt sich die ge- richtliche gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlas- sungNiederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung Er- mangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufent- halt Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Örtlich Zuständiges Gericht. 7.1 B4-5.1 Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler bestimmt be- stimmt sich die ge- richtliche gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag zuständigen Niederlas- sungNiederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufent- halt Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss Ver- tragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner NiederlassungNiederlas- sung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Örtlich Zuständiges Gericht. 7.1 5.1 Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder den Versicherungsvermittler Versicherungs- vermittler bestimmt sich die ge- richtliche gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlas- sungNiederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung Er- mangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufent- halt Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen sei- nen Sitz hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Örtlich Zuständiges Gericht. 7.1 B4-5.1 Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Versicherungs- vermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer Versi- cherer oder den Versicherungsvermittler bestimmt sich die ge- richtliche gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlas- sungNie- derlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufent- halt Aufenthalt hat. Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner NiederlassungNiederlas- sung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte Ge- richte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung