Überlassung an Dritte. 2.4.1 Der Auftraggeber darf die SAP Software, die er von SAP nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat (einschließlich der durch eventuelle Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erhaltenen SAP Software), einem Dritten nur einheitlich überlassen. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Einschränkungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsnachfolgen z. B. nach dem Umwandlungsgesetz. 2.4.2 In Fällen der gemäß Abschnitt 2.4.1 zulässigen einheitlichen Überlassung von SAP Software durch den Auftraggeber an einen Dritten (neuer Nutzer) gilt Folgendes: Der Auftraggeber muss seine Nutzung der SAP Software vollständig und endgültig aufgeben und alle Kopien dem neuen Nutzer weitergeben oder unbrauchbar machen. Er ist verpflichtet, dem neuen Nutzer die Nutzungs- und Überlassungsbedingungen für die überlassene SAP Software aus dem Softwarevertrag zugänglich zu machen Er hat SAP die Überlassung an den neuen Nutzer unter Xxxxxx von dessen Namen und Anschrift unverzüglich schriftlich anzeigen. 2.4.3 Der Auftraggeber darf SAP Software, die er in anderer Weise als nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, an Dritte nicht überlassen.
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Samples: Sell on Premise Agreement, Sell on Premise Agreement, Sell on Premise Agreement
Überlassung an Dritte. 2.4.1 Der Auftraggeber darf die SAP Software, die er von SAP nach dem Vertragstyp Kauf erworben er- worben hat (einschließlich der durch eventuelle Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erhaltenen SAP Software), einem Dritten nur einheitlich überlassen. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Einschränkungen Einschrän- kungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Unternehmensumstrukturierungen Unter- nehmensumstrukturierungen und Rechtsnachfolgen Rechtsnach- folgen z. B. nach dem Umwandlungsgesetz.
2.4.2 In Fällen der gemäß Abschnitt 2.4.1 zulässigen zuläs- sigen einheitlichen Überlassung von SAP Software Soft- ware durch den Auftraggeber an einen Dritten (neuer Nutzer) gilt Folgendes: Der Auftraggeber muss seine Nutzung der SAP Software vollständig und endgültig aufgeben und alle Kopien dem neuen Nutzer weitergeben oder unbrauchbar machen. Er ist verpflichtet, dem neuen Nutzer die Nutzungs- Nut- zungs- und Überlassungsbedingungen für die überlassene SAP Software aus dem Softwarevertrag Software- vertrag zugänglich zu machen Er hat SAP die Überlassung an den neuen Nutzer Nut- zer unter Xxxxxx von dessen Namen und Anschrift An- schrift unverzüglich schriftlich anzeigen.
2.4.3 Der Auftraggeber darf SAP Software, die er in anderer Weise als nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, an Dritte nicht überlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Überlassung an Dritte. 2.4.1 Der Auftraggeber darf die SAP Software, die er von SAP Scheer nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat (einschließlich der durch eventuelle Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erhaltenen SAP Software), einem Dritten nur einheitlich überlassen. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Einschränkungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsnachfolgen z. B. nach dem Umwandlungsgesetz.
2.4.2 In Fällen der gemäß Abschnitt 2.4.1 zulässigen einheitlichen Überlassung von SAP Software durch den Auftraggeber an einen Dritten (neuer Nutzer) gilt Folgendes: Der Auftraggeber muss seine Nutzung der SAP Software vollständig und endgültig aufgeben und alle Kopien dem neuen Nutzer weitergeben oder unbrauchbar machen. Er ist verpflichtet, dem neuen Nutzer die Nutzungs- und Überlassungsbedingungen für die überlassene SAP Software aus dem Softwarevertrag zugänglich zu machen machen. Er hat SAP Xxxxxx die Überlassung an den neuen Nutzer unter Xxxxxx von dessen Namen und Anschrift unverzüglich schriftlich anzeigen.
2.4.3 Der Auftraggeber darf SAP Software, die er in anderer Weise als nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, an Dritte nicht überlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Überlassung an Dritte. 2.4.1 Der Auftraggeber Kunde darf die SAP Software, für die er von SAP nach Nutzungsrechte unter dem Vertragstyp Kauf Überlassung gegen Einmalver- gütung erworben hat (einschließlich einschliesslich der durch eventuelle Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erhaltenen erhaltener SAP Software), einem Dritten nur einheitlich überlassen. Die vorübergehende vo- rübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Einschränkungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Unternehmensumstrukturierungen Unternehmen- sumstrukturierungen und Rechtsnachfolgen z. Rechtsnachfolgen, z.B. nach dem UmwandlungsgesetzFusionsgesetz.
2.4.2 In Fällen der gemäß Abschnitt gemäss Abschnitt
2.4.1 zulässigen einheitlichen Überlassung von SAP Software durch den Auftraggeber Kunden an einen ei- nen Dritten (neuer Nutzer) gilt Folgendes: Der Auftraggeber Kunde muss seine Nutzung der SAP Software vollständig und endgültig aufgeben und alle Kopien dem neuen Nutzer weitergeben weiterge- ben oder unbrauchbar machen. Er ist verpflichtet, dem neuen Nutzer die Nutzungs- Nut- zungs- und Überlassungsbedingungen für die überlassene SAP Software aus dem Softwarevertrag Soft- warevertrag zugänglich zu machen Er hat SAP die Überlassung an den neuen Nutzer unter Xxxxxx von dessen Namen und Anschrift unverzüglich schriftlich anzeigen.
2.4.3 Der Auftraggeber Kunde darf SAP Software, die er in anderer Weise als nach dem Vertragstyp Kauf erworben Überlassung gegen Einmalvergütung erwor- ben hat, an Dritte nicht überlassen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Überlassung an Dritte. 2.4.1 Der Auftraggeber darf die SAP Software, die er von SAP nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat (einschließlich der durch eventuelle eventu- elle Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erhaltenen erhal- tenen SAP Software), einem Dritten nur einheitlich ein- heitlich überlassen. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung Über- lassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Einschränkungen der Sätze 1 und 2 gelten auch für Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsnachfolgen z. B. nach dem UmwandlungsgesetzUmwand- lungsgesetz.
2.4.2 In Fällen der gemäß Abschnitt 2.4.1 zulässigen einheitlichen Überlassung von SAP Software durch den Auftraggeber an einen Dritten (neuer Nutzer) gilt Folgendes: Der Auftraggeber muss seine Nutzung der SAP Software vollständig und endgültig aufgeben und alle Kopien dem neuen Nutzer weitergeben oder unbrauchbar machen. Er ist verpflichtet, dem neuen Nutzer die Nutzungs- Nut- zungs- und Überlassungsbedingungen für die überlassene SAP Software aus dem Softwarevertrag Software- vertrag zugänglich zu machen Er hat SAP die Überlassung an den neuen Nutzer unter Xxxxxx von dessen Namen und Anschrift unverzüglich schriftlich anzeigen.
2.4.3 Der Auftraggeber darf SAP Software, die er in anderer Weise als nach dem Vertragstyp Kauf erworben hat, an Dritte nicht überlassen.
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