Common use of Überschalldruckwellen Clause in Contracts

Überschalldruckwellen. In Erweiterung von A 1.1 und A 3 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden. Eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn ein Luftfahrzeug die Schallgrenze durchflogen hat und die dadurch entstandene Über- schalldruckwelle unmittelbar Schäden an versicherten Sachen verursacht. In Ergänzung zu A 3.2 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Stromschwankungen des öffentlichen Stromnetzes entstehen. Die Entschädigung ist auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt. In Erweiterung zu A 1.2 und A 4.2 VHB 2022 der Continentale besteht Versicherungsschutz für Vandalismusschäden nach einem Raub (siehe A 4.3 VHB 2022 der Continentale). In Erweiterung von A 1.3 und A 5.2 VHB 2022 der Continentale gilt als Leistungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude ver- laufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. In Erweiterung von A 1.3 und A 5.2 VHB 2022 der Continentale gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Zisternen, die nicht mit dem Abwassersystem des Gebäudes verbunden sind, ausgetreten ist. In Erweiterung von A 1.3 und A 5.2 VHB 2022 der Continentale gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken/ Pools/ Whirlpools, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind, bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Wasseraustritt aus ganz oder teilweise aufblasbaren Planschbecken/ Pools ist nicht versichert.

Appears in 2 contracts

Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de

Überschalldruckwellen. In Erweiterung von A 1.1 und A 3 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden. Eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn ein Luftfahrzeug die Schallgrenze durchflogen hat und die dadurch entstandene Über- schalldruckwelle unmittelbar Schäden an versicherten Sachen verursacht. In Ergänzung zu A 3.2 VHB 2022 der Continentale leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Stromschwankungen des öffentlichen Stromnetzes entstehen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt. In Erweiterung zu von A 1.2 und A 4.2 VHB 2022 der Continentale besteht Versicherungsschutz für Vandalismusschäden nach einem Raub (siehe A 4.3 VHB 2022 der Continentale). In Erweiterung von A 1.3 und A 5.2 VHB 2022 der Continentale gilt als Leistungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude ver- laufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. In Erweiterung von A 1.3 und A 5.2 VHB 2022 der Continentale gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Zisternen, die nicht mit dem Abwassersystem des Gebäudes verbunden sind, ausgetreten ist. In Erweiterung von A 1.3 und A 5.2 VHB 2022 der Continentale gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken/ Pools/ Whirlpools, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind, bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Wasseraustritt aus ganz oder teilweise aufblasbaren Planschbecken/ Pools ist nicht versichert.

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