Überschussermittlung Musterklauseln

Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. (2) Der ermittelte Überschuss wird, soweit er den Verträgen nicht bereits direkt gutgeschrieben wird, in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt. Diese Rückstellung dient dazu, Ergeb- nisschwankungen im Zeitablauf zu glätten. Die in die RfB eingestellten Mittel dürfen grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die RfB in Ausnahmefällen gemäß § 140 VAG zur Abwendung eines dro- henden Notstandes, zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den überschussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehen- den Änderung der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung der Deckungsrückstel- lung herangezogen werden. (3) Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, aber auch vom Ver- lauf der Sterblichkeit und der Berufsunfähigkeit sowie von der Entwicklung der Kosten ab. Progno- sen über die weitere Entwicklung der Überschussbeteiligung sind über einen längeren Zeitraum nicht möglich. Wir können daher keine Aussage darüber machen, in welcher Höhe Überschüsse in Zukunft anfallen werden. Die Höhe der Überschüsse kann also nicht garantiert werden. (4) Verschiedene Versicherungsarten tragen unterschiedlich zum Überschuss bei. Deshalb haben wir gleichartige Versicherungen in Gruppen zusammengefasst. Die Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Bestandsgruppen erfolgt nach dem Umfang, in dem diese zu seiner Entstehung beige- 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) tragen haben. (5) Vor Rentenbeginn gehört ihre Versicherung zur Bestandsgruppe der Lebensversicherungen, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Im Rentenbezug wechselt der Vertrag in eine Bestandsgruppe für konventionelle Renten. Gerne teilen wir Ihnen auf Anfrage die dann für Sie gültige Bestandsgrupp...
Überschussermittlung. Überschüsse aus Kapitalanlageerträgen werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlus­ ses festgestellt. Die Ermittlung der Risiko­ und Kostenüberschüsse erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Vergleich des tatsächlichen mit dem erwarteten Risiko­ und Kostenverlauf aller bei uns bestehenden Versicherungen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort­ lichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
Überschussermittlung. Um die garantierte Kapitalleistung zahlen zu können, bilden wir aus den gezahlten Beiträgen Rückstellungen. Für die Berechnung der Rückstellungen verwenden wir maximal den für die Berechnung der Beiträge gewählten Zins. Den für Ihren Vertrag verwendeten Zins (Rechnungszins der Beitragskalkulation) nennen wir im Versicherungsschein.
Überschussermittlung. Die Ermittlung der Risiko- und Kostenüberschüsse erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Vergleich des tatsächlichen mit dem erwarteten Risiko- und Kostenverlauf aller bei uns bestehenden Versicherungen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand un- seres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festge- legt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfor- dern.
Überschussermittlung. 216837 - 01.22 Version: 06.12.2021 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gothaer Perikon - Fondsgebundene Risikoabsicherung (FC22-2 und FC22-3 Deutschland) (1) Die »Überschüsse stellen wir jährlich bei unserem Jahresabschluss fest. Wir berücksichtigen bei der Ermittlung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (»HGB) und des Versicherungsaufsichts- gesetzes (»VAG) sowie die dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Ein unabhängiger Wirtschafts- prüfer prüft den Jahresabschluss. (2) Die Höhe der künftigen »Überschussbeteiligung hängt davon ab - wie oft und in welcher Höhe wir Leistungen erbringen und - wie sich die »Kosten entwickeln. Wir können nicht voraussehen, wie sich die »Überschussbeteiligung entwickelt. Wir können daher auch nicht sagen, wie hoch die »Überschüsse künftig sein werden. Das bedeutet: Wir können die Höhe der »Überschüsse nicht garantieren. (3) Verschiedene Arten von Versicherungen tragen unterschiedlich zum »Überschuss bei. Deshalb ha- ben wir ähnliche Versicherungen in Bestandsgruppen zusammengefasst. Wir verteilen die »Überschüsse auf die einzelnen Bestandsgruppen nach dem Umfang, in dem sie zur Entstehung des »Überschusses beigetragen haben. (4) Ihre Versicherung gehört zur Bestandsgruppe der fondsgebundenen Risikoversicherungen.
Überschussermittlung. Um in der Rentenzahlungszeit die anfallenden Leistungen zu gewährleisten, bilden wir Rückstellungen. Die zur Bedeckung der Rückstellung erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträge. Je größer die Erträge aus den Kapital- anlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer beteiligen. Umgekehrt kann zum Beispiel eine ungünstige Entwicklung des Kapitalmarktes oder eine steigende Lebenserwartung auch zu einer Reduzierung der Überschüsse führen. Durch eine günstige Risikoentwicklung während der Rentenzah- lungszeit können Rentenüberschüsse hinzukommen. Änderun- gen im Risikoverlauf können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Höhe der Rentenüberschüsse auswirken. Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsgesetz- buchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Überschussermittlung. 1 Der Versicherungsnehmer ist nach Massgabe der ge- setzlichen Bestimmungen und des Überschusszutei- lungsplanes an den Überschüssen der Allianz Suisse Leben im Geschäft der beruflichen Vorsorge beteiligt. ohne Berücksichtigung der Vertragsabschlusskosten, jedoch unter Vornahme eines Abzuges zur Berück- sichtigung des Zinsrisikos (Zinsabzug). 2 Die Berechnung des Wertes erfolgt nach Massgabe des technischen Anhanges. 3 Der für die Berechnung des Wertes verwendete tech- nische Zinssatz darf den oberen Grenzwert nach Arti- kel 8 FZV nicht überschreiten. Falls der aufgelöste Vertrag mindestens fünf Jahre in Kraft war oder der für den Vertrag ermittelte Zinsabzug gemäss Tarif gering- fügig ist, wird kein Zinsabzug erhoben.
Überschussermittlung. Der in einem Versicherungsjahr entstandene Überschuss für die Versicherungsnehmerinnen im Bereich der beruflichen Vorsorge ermittelt sich aus dem Ergebnis der Betriebs- rechnung über die Kollektiv-Lebensversicherung Schweiz und den gesetzlichen Vorschriften über die Überschuss- beteiligung. Er wird dem Überschussfonds zugewiesen.
Überschussermittlung. Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG b) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). anlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bi- Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetz- lanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Si- buches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses fest- cherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapital- gestellt. Die Bewertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäfts- märkten auszugleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den berichtes gemäß § 153 VVG und den dazu erlassenen Verordnungen aus- Versicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG unmittelbar zu. gewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts- Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven jährlich neu ermit- prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. telt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren rechnerisch zugeordnet (§ 153
Überschussermittlung. Überschüsse aus Kapitalanlageerträgen werden nach den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen un- seres Jahresabschlusses festgestellt. Die Ermittlung der Risiko- und Kostenüberschüsse erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Vergleich des tatsächlichen mit dem erwarteten Risiko- und Kos- tenverlauf aller bei uns bestehenden Versicherungen. Der Jahresab- schluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand un- seres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest- gelegt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfor- dern. Für den konventionellen Deckungsstock im Rahmen der Garantie-Option wird die Höhe des Überschussanteilsatzes abweichend von Vorste- hendem monatlich vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars in Abhängigkeit der Entwicklung der Kapi- talmärkte festgelegt. Die Höhe des aktuell deklarierten monatlichen Zins- überschusssatzes können Sie jederzeit bei uns erfragen.