Überschussermittlung Musterklauseln

Überschussermittlung. 12.1 Um die garantierte Kapitalleistung zahlen zu können, bilden wir aus den gezahlten Beiträgen Rückstellungen. Für die Berechnung der Rückstellungen verwenden wir den gleichen vorsichtig gewählten Zins wie für die Berechnung der Beiträge. Diesen für Ihren Vertrag verwendeten Zins (Rechnungszins der Beitragskalkulation) nennen wir im Versicherungsschein.
Überschussermittlung. (1) Die Überschüsse werden unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnungen ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist bei unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen.
Überschussermittlung. 1.8.2 Überschüsse aus Kapitalanlageerträgen werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlus­ ses festgestellt. Die Ermittlung der Risiko­ und Kostenüberschüsse erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Vergleich des tatsächlichen mit dem erwarteten Risiko­ und Kostenverlauf aller bei uns bestehenden Versicherungen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort­ lichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
Überschussermittlung. 1.2.4 Überschüsse aus Kapitalanlageerträgen werden nach den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen un- seres Jahresabschlusses festgestellt. Die Ermittlung der Risiko- und Kostenüberschüsse erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Vergleich des tatsächlichen mit dem erwarteten Risiko- und Kos- tenverlauf aller bei uns bestehenden Versicherungen. Der Jahresab- schluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand un- seres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars fest- gelegt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- schäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfor- dern. Für den konventionellen Deckungsstock im Rahmen der Garantie-Option wird die Höhe des Überschussanteilsatzes abweichend von Vorste- hendem monatlich vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars in Abhängigkeit der Entwicklung der Kapi- talmärkte festgelegt. Die Höhe des aktuell deklarierten monatlichen Zins- überschusssatzes können Sie jederzeit bei uns erfragen.
Überschussermittlung. (2) Die Ermittlung der Risiko- und Kostenüberschüsse erfolgt auf der Grundlage des Jahresabschlusses unter Vergleich des tatsächlichen mit dem erwarteten Risiko- und Kostenverlauf aller bei uns bestehenden Versicherungen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzurei- chen. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern.
Überschussermittlung. 216837 - 01.22 Version: 06.12.2021 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gothaer Perikon - Fondsgebundene Risikoabsicherung (FC22-2 und FC22-3 Deutschland)
Überschussermittlung. Der in einem Versicherungsjahr entstandene Überschuss für die Versicherungsnehmerinnen im Bereich der beruflichen Vorsorge ermittelt sich aus dem Ergebnis der Betriebs- rechnung über die Kollektiv-Lebensversicherung Schweiz und den gesetzlichen Vorschriften über die Überschuss- beteiligung. Er wird dem Überschussfonds zugewiesen.
Überschussermittlung. Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG b) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). anlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bi- Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetz- lanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Si- buches ermittelt und jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses fest- cherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapital- gestellt. Die Bewertungsreserven werden dabei im Anhang des Geschäfts- märkten auszugleichen. Ein Teil der Bewertungsreserven fließt den berichtes gemäß § 153 VVG und den dazu erlassenen Verordnungen aus- Versicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG unmittelbar zu. gewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschafts- Hierzu wird die Höhe der Bewertungsreserven jährlich neu ermit- prüfer geprüft und ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. telt. Der so ermittelte Wert wird den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren rechnerisch zugeordnet (§ 153 Mindestzuführungsverordnung) und mindestens 50 Prozent des auf a) Der laufende Überschussanteil wird jeweils zu Beginn jedes Ver- überschussberechtigte Versicherungsverträge entfallenden übri- sicherungsmonats zugewiesen. Bei viertel-, halb- oder jährlicher gen Ergebnisses (§ 4 Abs. 5 Mindestzuführungsverordnung) vor- Beitragszahlung werden zu Beginn jedes Zahlungsabschnitts alle gesehen. auf den Zahlungsabschnitt entfallenden monatlichen Überschuss- anteile zugewiesen. Wird die Versicherung vor Ablauf des Zah- Die Mindestzuführung kann gemäß § 5 Mindestzuführungsverord- lungsabschnitts beendet, so werden die bis zum Ende des Zah- nung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde reduziert werden lungsabschnitts zuviel zugewiesenen Überschussanteile wieder in - um den Solvabilitätsbedarf für die überschussberechtigten Ver- Abzug gebracht. Der laufende Überschussanteil besteht bei bei- sicherungsverträge des Gesamtbestands zu decken oder tragspflichtigen Versicherungen aus einem Grund- und einem
Überschussermittlung. 1 Der Versicherungsnehmer ist nach Massgabe der ge- setzlichen Bestimmungen und des Überschusszutei- lungsplanes an den Überschüssen der Allianz Suisse Leben im Geschäft der beruflichen Vorsorge beteiligt. ohne Berücksichtigung der Vertragsabschlusskosten, jedoch unter Vornahme eines Abzuges zur Berück- sichtigung des Zinsrisikos (Zinsabzug).
Überschussermittlung. (1) Um in der Rentenzahlungszeit die anfallenden Leistungen zu gewährleisten, bilden wir Rückstellungen. Die zur Bedeckung der Rückstellung erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträge. Je größer die Erträge aus den Kapital- anlagen sind und je kostengünstiger wir arbeiten, umso größer sind dann entstehende Überschüsse, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer beteiligen. Umgekehrt kann zum Beispiel eine ungünstige Entwicklung des Kapitalmarktes oder eine steigende Lebenserwartung auch zu einer Reduzierung der Überschüsse führen. Durch eine günstige Risikoentwicklung während der Rentenzah- lungszeit können Rentenüberschüsse hinzukommen. Änderun- gen im Risikoverlauf können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Höhe der Rentenüberschüsse auswirken. Die Überschussermittlung erfolgt nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Handelsgesetz- buchs (HGB) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen.