Überspannungsschäden durch Blitz. 1. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Überspannungsschäden durch Blitz. J.1 Wir ersetzen Ihnen abweichend von der Ziffer 5.6 WGB F auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Überspannungsschäden durch Blitz. F.1 Wir ersetzen Ihnen abweichend von Ziffer 4.6 HRB auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Überspannungsschäden durch Blitz. 1. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer auch Schäden, die an den versicherten Sachen durch Überspan- nung infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Überspannungsschäden durch Blitz. 1. In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden gemäß § 2 Nr. 3 VHB 2012 – prokundo leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektri- schen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Über- strom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Überspannungsschäden durch Blitz. 28/35 Überspannungsschäden gelten gemäß A 3.3 VHB 2021 bis zur Versicherungssumme versichert.
Überspannungsschäden durch Blitz. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden, die an versicherten Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzesentstehen. Die Entschädigung ist je Versicherungsjahr auf maximal 10.000 EUR begrenzt. Schäden an Gefriergut in Tiefkühlgeräten infolge eines öffentlichen Stromaus- falls sind mitversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf
Überspannungsschäden durch Blitz. Abweichend von § 5 Nr. 4 c VGB sind Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschluss- schäden durch Blitz an elektrischen Einrichtungen und Geräten mitversichert. Die Ent- schädigung ist je Versicherungsfall (siehe § 4 VGB) begrenzt auf den Versicherungs- wert des versicherten Gebäudes (siehe § 8 VGB).
Überspannungsschäden durch Blitz. In Ergänzung zu Abschnitt A § 2, Nr.3 b) FV-VHB 2012 beträgt die Entschädigungsgrenze 10 %.
Überspannungsschäden durch Blitz. Gebäudebeschädigungen durch Rettungskräfte — ✓ ✓ Anprall von Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen, ihrer Teile oder Ladung — ✓ ✓ Rauch-, Ruß-, Seng- und Schmorschäden — ✓ ✓ Böswillige Beschädigung (auch Graffiti) — ✓ ✓ Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte infolge Einbruch- diebstahl — ✓ ✓ Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gebäude- bestandteilen — ✓ ✓ Durch Brand, Explosion oder Blitzschlag verursachte Kosten für die – Entfernung umgestürzter Bäume – Wiederaufforstung umgestürzter Bäume – Rekultivierung gärtnerischer Anlagen — max. 5.000 EUR max. 25.000 EUR Elektronikversicherung für haustechnische Anlagen — — max. 25.000 EUR Bissschäden durch Kleinnager an elektrischen Anlagen innerhalb von Gebäuden (z.B. Marderbiss) — — ✓ Schäden am Gebäude durch Wildtiere, die zum Schalenwild gehören — — ✓ Meteoriteneinschlag, Weltraumschrott — — ✓ Psychologische Erstberatung — — ✓ Leitungswasser, Rohrbruch und Frost ✓ ✓ ✓