Überstundenvergütung. a) Die Überstundenvergütung besteht aus der Grundstundenvergütung und einem Zuschlag. b) Die Grundstundenvergütung beträgt 1/158 des Bruttomonatsgehaltes. c) Der Überstundenzuschlag beträgt 50 Prozent. Überstunden, die an den verkaufsoffenen Samstagen vor Weihnachten nach 13 Uhr geleistet werden, sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu vergüten. Überstunden in der Zeit von 20 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu vergüten. d) Überstunden sind spätestens am Ende der ihrer Leistung folgenden Gehaltsperiode zu bezahlen.
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Überstundenvergütung. a) Die Überstundenvergütung besteht aus der Grundstundenvergütung Grund- stundenvergütung und einem Zuschlag.Zuschlag.5)
b) Die Grundstundenvergütung beträgt 1/158 des Bruttomonatsgehaltes.
c) Der Überstundenzuschlag beträgt 50 Prozent. Überstunden, die an den verkaufsoffenen Samstagen Samsta- gen vor Weihnachten nach 13 Uhr geleistet werden, sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu vergütenvergü- ten. Überstunden in der Zeit von 20 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen sind mit einem Zuschlag von 100 Prozent zu vergüten.vergüten.6)
d) Überstunden sind spätestens am Ende der ihrer Leistung folgenden Gehaltsperiode zu bezahlen.bezahlen.7)
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