ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten nicht, wenn Sie die Software im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben haben und nur auf andere Personen oder Unternehmen innerhalb des EWR übertragen. In diesem Fall müssen die Übertragung der Software und das Recht zu ihrer Nutzung anwendbarem Recht entsprechen. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag und im Rahmen einer Übertragung der vereinheitlichten Lösung direkt auf Dritte zu übertragen. Vor der Übertragung muss sich diese Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Die Übertragung muss die Software und den Lizenznachweis (Proof of License (POL) Label) umfassen. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Instanzen der Software zurückzubehalten, sofern er nicht auch eine weitere Lizenz für die Software zurückbehält. Die Bestimmungen in diesem Vertrag verbieten nicht die Übertragung von Software in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang, wenn das Vertriebsrecht ausgeschöpft worden ist.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. Der Anmelder ist nicht berechtigt, die Vereinbarung und / oder einzelne Ansprüche aus der Vereinbarung auf Dritte zu übertragen.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Einwilligung der primacom nicht gestattet, Drit- ten Gelegenheit zu geben, ebenfalls den Übergabepunkt zu nutzen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der primacom rechtsgeschäftlich auf Dritte übertragen. primacom hat das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf zur ordnungsgemäßen Fortführung des Vertrages geeignete Dritte rechtsgeschäftlich zu über- tragen. Der Kunde ist in diesem Falle berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Übertragung/Beauftragung zu kündigen. Die Kündigung kann nur binnen eines Monats nach Mitteilung der primacom über die Übertragung erfolgen.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. PTV darf die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ohne Zustimmung des Auftraggebers auf einen Dritten übertragen. PTV wird eine solche Übertragung vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen. Ist der Auftraggeber mit einer Übertragung nicht einverstanden, so kann er den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. PTV wird den Auftraggeber in der Ankündigung auf die Frist und die Rechtsfolgen ihrer Versäumung hinweisen. Im Falle der Kündigung wird PTV dem Auftraggeber die von ihm bereits vorausbezahlte Vergütung zeitanteilig zurückerstat- ten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag oder von Nutzungsrechten an Software auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der PTV.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. 1. Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und unter den Bedingungen dieses Vertrages auf Dritte übertragen werden oder diesen zugänglich gemacht werden. Im Fall einer generell zulässigen bzw. eingewilligten Weitergabe der Software an Dritte, verpflichtet sich der Lizenznehmer dazu, den Dritten auf den Umfang und die Beschränkung des Nutzungsrechts ausdrücklich hinzuweisen und insoweit den schriftlichen Nachweis zu führen.
2. Unter den obigen Bedingungen ist der Lizenznehmer berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrages an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien des Programms und auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.
3. Mit der Abgabe der Programmpakete geht die Berechtigung zur Nutzung gemäß dieses Vertrages auf den nachfolgenden Nutzer über. Sogleich erlischt die Berechtigung des ursprünglichen Lizenznehmers zur weiteren Nutzung des Vertragsgegenstandes. Mit der Weitergabe hat der ursprüngliche Lizenznehmer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte und bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherheitskopien. Für die Weitergabe des Vertragsgegenstandes durch den jeweiligen Nutzer auf einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. Die vorstehenden Vereinbarungen gelten dann sinngemäß. Die vorstehenden Vereinbarungen gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. 11.1 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Ge- sellschaft nicht gestattet, Dritten Gelegenheit zu geben, ebenfalls den Übergabepunkt zu nutzen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Gesellschaft rechtsgeschäftlich auf Dritte übertragen.
11.2 Die Gesellschaft hat das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen zur ordnungsgemäßen Fortfüh- rung des Vertrages geeigneten Dritten rechtsgeschäftlich zu übertra- gen oder einen solchen mit der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen zu beauftragen. Ist diese Übertragung/Beauftragung mit einer Änderung der „Leistungsbeschreibung für DigitalTV Basic“ und/ oder mit der Änderung der „Entgeltliste für DigitalTV Basic“ verbun- den, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Übertragung/Beauftragung zu kündigen. Die Kün- digung aufgrund der Übertragung/Beauftragung hat durch Rückgabe des Decoders einschließlich des technischen Zubehörs in einem dem vertragsmäßigen Gebrauch entsprechenden Zustand innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Kenntniserlangung dieser Übertragung/Be- auftragung gemäß Ziffer 9.4 zu erfolgen.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. 12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Herzo Media nur dann auf Dritte übertragen, wenn er hierzu vorher die schriftliche Zustimmung Herzo Medias eingeholt hat. Die Zustimmung zur Übertragung auf Dritte kann Herzo Media nur aus einem sachlichen Grund verweigern.
12.2 Herzo Media ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung seiner nach dem Vertrag mit dem Kunden geschuldeten Leistungspflichten zu beauftragen.
12.3 Herzo Media ist auch berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Kunden folgenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Hierzu muss er dem Kunden die Übertragung vor ihrer Umsetzung in schriftlicher Form mitteilen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung den Vertrag mit Herzo Media außerordentlich schriftlich (also durch eigenhändig unterschriebenen Brief) zu kündigen. Im Falle einer wirksamen Kündigung läuft der Vertrag zum Zeitpunkt der Umsetzung der Übertragung aus. Kündigt der Kunde nicht oder versäumt er die Kündigungsfrist, so gilt die Übertragung als genehmigt. Der Vertrag läuft dann zu den vereinbarten Konditionen zwischen dem Kunden und dem Dritten weiter. Das Recht der Vertragsparteien zur in diesem Vertrag bestimmten ordentlichen Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit sowie die in diesem Vertrag bestimmten außerordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. 14.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Cable 4 nur dann auf Dritte übertragen, wenn er hierzu vorher die schriftliche Zustimmung von Cable 4 eingeholt hat.
14.2 Cable 4 ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung ihrer nach dem Vertrag mit dem Kunden geschuldeten Leistungs- pflichten zu beauftragen.
14.3 Cable 4 ist auch berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Kunden folgenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Hierzu muss er dem Kunden die Übertragung vor ihrer Umsetzung in schriftlicher Form mitteilen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung den Vertrag mit Cable 4 außerordentlich schriftlich (also durch eigenhändig unterschriebenen Brief) zu kündigen. Eine Kündigung per Fax, E-Mail, Telefonat oder durch ein elektronisches Dokument, das den Anforderungen des § 126a BGB entspricht, ist unwirksam. Im Falle einer wirksamen Kündigung läuft der Vertrag zum Zeitpunkt der Umsetzung der Übertragung aus. Kündigt der Kunde nicht oder versäumt er die Kündigungsfrist, so gilt die Übertragung als genehmigt. Der Vertrag läuft dann zu den vereinbarten Konditionen zwischen dem Kunden und dem Dritten weiter. Das Recht der Vertragsparteien zur in diesem Vertrag bestimmten ordentlichen Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit sowie die in diesem Vertrag bestimmten außerordent- lichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. 7. Transfer to Third-Party. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung oder einzelne Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne Dells vorherige schrift- liche Zustimmung auf Dritte zu übertragen oder an diese abzutreten. Dell You may not transfer this Agreement or any rights or obligations under this Agreement to a third-party without our prior written consent. We may novate, sell or otherwise transfer our rights to a ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung zu übertragen, sofern der Übertragungsempfänger zusagt, die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Dell kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise per Unterauftrag vergeben oder übertragen, wobei vorausgesetzt wird, dass wir für die Lösungserbringung verantwortlich bleiben. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird jeglicher Wechsel in der Kontrolle als eine Übertragung betrachtet. business, product line or substantially all of our assets, provided the transferee agrees to perform the obligations under this Agreement. We may subcontract or delegate in whole or in part this Agreement, provided that we remain responsible for the performance of the Solution. For purposes of this Agreement, any change of Control will be deemed a transfer.
ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE. AKADEMISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT kann den Support ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.