IP Rechte-Definition

IP Rechte. “ (bzw. „Rechte am geistigen Eigentum”) bezeichnet ohne Einschränkung alle Patente und sonstigen Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster und andere Schutzrechte und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Verwertungs- und Nutzungsrechte.
IP Rechte umfasst sämtliche derzeit bestehenden oder zu einem späteren Zeitpunkt erwor- benen gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Positionen jedweder Art wie Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte so- wie Nutzungs- und Verwertungsrechte, gleich ob eingetragen oder nicht, einschließlich des Rechts zur Anmeldung solcher Rechte. • Ein ,,Leistungsmangel” liegt vor, wenn die Services die ausdrücklich vertraglich festgelegten Anforderungen und Spezifikationen nicht erfüllen, wobei unwesentliche Abweichungen, wel- che die Nutzbarkeit der Services für den vereinbarten Vertragszweck nicht oder nur unwe- sentlichen beeinträchtigen, keinen Leistungsmangel darstellen.
IP Rechte. “ bezeichnet alle Rechte des geistigen Eigentums und damit alle urheberrechtlich schützbaren Werke (einschließlich Software und Zeichnungen), Ideen, Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Techniken, Prozesse und Entdeckungen, Know-how, Informationen, Entwicklungsergebnisse, Designrechte und alle ähnlichen oder gleichwertigen Formen des Schutzes überall auf der Welt (unabhängig davon, ob separat oder als Teil der NPP- Liefergegenstände).

Examples of IP Rechte in a sentence

  • Der Provider weist seine Kunden bei der Bereitstellung der BPO-Services stets darauf hin, dass SAP Inhaber aller Rechte – insbesondere IP Rechte – an der SAP Software ist.

  • Soweit dem Auftraggeber hieran nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle IP Rechte hieran im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber der SAP, der SAP SE, ihren Verbundenen Unternehmen oder ihren Lizenzgebern zu, auch soweit diese durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.

  • Die zuvor genannten Bestimmungen in diesem Abschnitt 8.3 gelten gleichermassen für IP Rechte für Materialien Dritter, die ggf.

  • Alle Rechte an der SAP Software und der Drittsoftware – insbesondere das Urheberrecht und sonstige IP Rechte – stehen im Verhältnis zum Provider ausschliesslich SAP, der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) oder deren Lizenzgebern zu.

  • Soweit IP Rechte kraft Gesetzes nicht übertragbar sind, wird der SAP, der SAP SE oder ihren verbundenen Unternehmen das nach der dann aktuellen Rechtslage grösstmögliche ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt.

  • Alle Rechte an der SAP Software – insbesondere das Urheberrecht und sonstige IP Rechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich SAP, der SAP SE (der Muttergesellschaft von SAP) oder deren Lizenzgebern zu, auch soweit SAP Software durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden ist.

  • Alle Rechte an der SAP Software – ins- besondere das Urheberrecht und sonstige IP Rechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich SAP, der SAP SE (der Mutterge- sellschaft von SAP) oder deren Lizenzgebern zu, auch soweit SAP Software durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden ist.

  • Er ist insbesondere nicht berechtigt, IP- Rechte und/oder Teile der IP-Rechte zum Gegenstand einer eigenen Schutzrechtsanmeldung zu machen und/oder machen zu lassen.

  • Alle Rechte an der COLLINOR Software – insbesondere das Urheberrecht und sonstige IP Rechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich COLLINOR, der godesys AG (der Muttergesellschaft von COLLINOR) oder deren Lizenzgebern zu, auch soweit COLLINOR Software durch Vorgaben oder Mitar- beit des Auftraggebers entstanden ist.

  • Die Leistungserbringung erfolgt auf nicht-exklusiver Basis und enthält die Produkte, die von GBS entwickelt und in deren Besitz sind oder für die der Anbieter sicherstellt, dass er über alle notwendigen IP Rechte (Intellectual Property Law, kurz “IP-Rechte” umfassen als “gewerbliche Schutzrechte” typischerweise Patente, Gebrauchsmuster (sog.


More Definitions of IP Rechte

IP Rechte. “ sind Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrech- te und damit verbundene Rechte, Marken, Handelsbezeich- nungen, Domainnamen, Rechte an Ausstattung, Rechte an Firmenwerten oder auf Missbrauchsklagen, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte an ver- traulichen Informationen (einschließlich Know-How und Be- triebsgeheimnissen) und alle sonstigen geistigen oder gewerb- lichen Eigentumsrechte, seien sie nun eingetragen oder nicht, und einschließlich aller Anträge (oder Rechte auf Antragsstel- lung, Verlängerung oder Ausweitung) auf solche Rechte und alle ähnlichen Rechte oder äquivalenten Rechte oder Schutz- formen, weltweit gegenwärtig oder in der Zukunft entstehend. Alle vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien und Rechte an geistigem Eigentum („IP-Rechte“) sind und bleiben Eigentum des Lieferanten, einschließlich aller IP-Rechte, die während der Vertragserfüllung entstehen (ins- besondere Zeichnungen, Spezifikationen, Muster und andere Dokumente, die im Rahmen der vertraglichen Beziehung vom Lieferanten vorbereitet oder zur Verfügung gestellt wurden oder werden) und sind unter anderem urheberrechtlich ge- schützt. Der Besteller darf diese nur zum Betrieb und Instand- haltung des Liefergegenstandes zum vereinbarten Zweck und zur Besorgung von Ersatzteilen nutzen und hat keine sonstigen Rechte daran. Der Besteller darf die IP-Rechte nur im unmittel- bar erforderlichen Ausmaß in dem Staat, in dem der Lieferge- genstand geliefert wurde, nutzen.
IP Rechte. “ (BZW. „RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM”) bezeichnet ohne Einschränkung alle Patente und sonstigen Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster und andere Schutzrechte und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Verwertungs- und Nutzungsrechte.

Related to IP Rechte

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.

  • Kunde bezeichnet den Vertrags- partner der GESELLSCHAFT; "CUSTOMER" means the contracting party of the COMPANY;

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Nutzer “ sind Personen, die den PTV-Cloud-Dienst im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellte oder Vertreter des Kunden verwenden.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.