Änderungsvorbehalte Musterklauseln

Änderungsvorbehalte. Wir sind berechtigt notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von rechtlichen Änderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmenden nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas entsprechend qualifizierte Personen zu ersetzen. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten durch das IWW erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Änderungsvorbehalte. 4.1 Im Hinblick auf den technologischen Fortschritt, die Optimie- rung und Weiterentwicklung der Plattform und der Dienste behält sich die Allianz vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Die Allianz wird den Nutzer vorab über solche Änderungen in Textform informieren. Sofern der Nutzer einer solchen Änderung nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Information in Textform (z. B. per E-Mail an die in Ziffer 1.2 bezeichnete E-Mail-Adresse) widerspricht, gilt diese als vom Nutzer akzeptiert; die Allianz wird den Nutzer in der Information auf diesen Umstand hinweisen. Im Falle des Widerspruchs wird die Nutzungsvereinbarung (vgl. Ziffer 3.4) zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt. Der Allianz bleibt jedoch unbenommen, die Nutzungsvereinbarung zu kündigen, wobei ein die Allianz zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund insbesondere dann anzunehmen ist, wenn eine Fortsetzung der Nutzungsvereinbarung zu den bestehenden Bedingungen tech- nisch nicht möglich ist.
Änderungsvorbehalte. Details im Ablauf des Kursprogramms sowie der Einsatz des angekündigten Dozierenden kön- nen aus wichtigem Grund unter Wahrung des Gesamtcharakters und des Qualitätsstandards der Weiterbildungsmaßnahme geändert werden. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Ver- trag oder der Anmeldung.
Änderungsvorbehalte. Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Seminaren, technischen Trainings, E-Learning-Angeboten, Webinaren, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und sonstigen Veranstaltungen vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehene Referentin oder den vorgesehen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte wird von uns nicht übernommen.
Änderungsvorbehalte. 1) Serienmäßig hergestellte Waren (Möbel etc.) werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.
Änderungsvorbehalte. Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische (z. B. Themenwechsel und Themenänderungen aufgrund von Rechtsänderungen) Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Ver- anstaltung nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Perso- nen zu ersetzen.
Änderungsvorbehalte. NetCologne ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird NetCologne dem Teilnehmer per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Teilnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Teilnehmer dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen. Sofern sich die AGB-Änderung gem. vorstehender Ziff. 1 auf die versprochenen Leistungen des Vertragsverhältnisses bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von NetCologne für den Teilnehmer zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern sich NetCologne in diesen AGB die jederzeitige einseitige Änderung einer Leistung vorbehält.
Änderungsvorbehalte. 11.1. Änderung der Nutzungsbedingungen. Fraunhofer hat das Recht, diese Nutzungsbedingungen abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher oder geänderter Funktionen zu ergänzen. Das Änderungsrecht gilt insbesondere im Falle von Veränderung der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung oder Änderung der (sicherheits-)technischen Rahmenbedingungen. Die Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens acht Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E- Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Nutzers zur Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn das Nutzer der Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform widerspricht. Fraunhofer verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
Änderungsvorbehalte. Die GBW GmbH ist berechtigt, inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor und während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Schulung nicht wesentlich ändern. Ebenso kann die GBW GmbH im Bedarfsfall den Referenten oder den Schulungsort wechseln. Ein Wechsel des Referenten oder die Verlegung des Schulungsortes im Umkreis von 20 km vom ursprünglichen Veranstaltungsort berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Rechnungsbetrages.
Änderungsvorbehalte. 8.1. Die AGR ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- und Unterhaltskosten (insbesondere Miet- und Pachtzinserhöhungen), Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Vertragspartner ein Kündigungsrecht zu, welches innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung auszuüben ist.