Übergabestation Musterklauseln

Übergabestation. (1) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen kann verlangen, daß der Anschlußnehmer unentgeltlich einen geeigneten Raum oder Platz zur Unterbringung von Meß-, Regel- und Absperreinrichtungen, Umformern und weiteren technischen Einrichtungen zur Verfügung stellt, soweit diese zu seiner Versorgung erforderlich sind. Das Unternehmen darf die Einrichtungen auch für andere Zwecke benutzen, soweit dies für den Anschlußnehmer zumutbar ist.
Übergabestation. 3.1 Baulicher Teil‌
Übergabestation. Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschluss­ leitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, das Wärmemedium vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck und Temperatur, an die Hauszentrale zu übergeben. Die Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung sind in der Übergabe­ station eingeordnet. Ausnahmen sind mit dem FVU zu vereinbaren. Durch das FVU erfolgt die Prüfung und Bestätigung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des max. Volumenstromes, der erforderlichen Anschlussart und der technischen Netzdaten gemäß Datenblatt. Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten die DIN 4747­1 und die entsprechend gültigen Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW). Falls Druck­ und/oder Temperaturabsicherun­ gen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese gemäß DIN 4747­1 ausgeführt werden. Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemata (Anlage 4 und Im primären Teil der Hausanschlussstation dürfen keine Öffnungen ins Freie, in Form von bspw. Entlüftungs­ oder Entleerungsanschlüssen, vorhanden sein. Dies gilt auch, wenn diese über Kappen, Stopfen oder Blindflansche verschlossen sind. Abweichungen hierzu sind mit dem FVU abzustimmen. Es sind die jeweils gültigen Vorschriften über Schall­ und Wärme­ dämmung sowie Brandschutz zu berücksichtigen. Die Isolierung von primären Fernwärmeleitungen im Gebäude ist gemäß EnEV sowie mit Blechummantelung auszuführen. Sie dient neben der Verringerung der Wärmeverluste als Berührungsschutz. 12 13
Übergabestation. Die Übergabestation besteht im Wesentlichen aus Energiezähler, Regelventil und Schmutzfänger.
Übergabestation. Umfang der Übergabestation ist auf dem Fließbild in der Anlage 1 dargestellt. Die Liefergrenzen sind gleichzeitig auch die Eigentums- und Zuständigkeitsgrenzen. Die Übergabestation wird gemäß DIN 4747 aufgebaut Die Übergabestation wird bei den SWLB zur Abholung ab Lager nach Terminvereinbarung bereitgestellt. Die Lieferung, Montage und hydraulischer Einbindung der Übergabestation erfolgt durch die Heizungsfirma des Kunden. Die elektrische Einbindung und Inbetriebnahme der Übergabestation erfolgt durch die SWLB.
Übergabestation. 2.3.1 Der Kunde stellt dem Lieferanten unentgeltlich einen Raum zur Unterbringung der Übergabestation zur Verfügung. Standort und Größe des Übergaberaumes werden von den Vertragspartnern vor Baubeginn des Hausanschlusses einver- nehmlich festgelegt.
Übergabestation. Die Übergabestation umfasst die Betriebsmittel des Netzanschlusses auf dem Kundengrundstück. Für die Installation der Übergabestation stellt der Anschlussnehmer einen geeigneten Raum, der den allgemein an- erkannten Regeln der Technik und DIN 18012 entspricht, zur Verfügung. In der Regel ist dies ein separater Raum. Der Raum muss trocken und zu belüften sein und darf nicht als Lagerraum für explosive oder leicht entzündliche Stoffe genutzt werden.
Übergabestation. (§ 11 AVBFernwärmeV)
Übergabestation. Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen dem Hausanschluss und der Hausan- lage (Kundenanlage). Sie hat die Aufgabe, die Wärme in der vertragsgemäßen Form an die Hausanlage zu übergeben. Die zur Erfassung des Wärmeverbrauchs notwendige Messeinrichtung ist Bestandteil der Übergabestation. Durch die SWH erfolgt die Festle- gung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des maximalen Volumenstromes. Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltsche- men Abbildung 1) dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation bestimmt die SWH. Die SWH stellt Angaben für die notwendige Aufstellungsfläche der Übergabestation zur Verfügung. Für die Instandhaltung der Übergabestation gelten die vertraglichen Verein- barungen. Die Liefer- und Eigentumsgrenze der SWH endet mit der Übergabestelle un- mittelbar an den Anschlusspunkten der Hauszentrale (siehe Abbildung 1). Die Überga- bestation ist so auszurüsten, dass sie die Anforderungen der DIN 4747-1 vollumfänglich erfüllt. Die SWH hat das Recht, vor der Übergabestation einen Mengenregler zur Begrenzung der maximalen Heizwasser-Durchflussleistung einzubauen.