Übernachtung Musterklauseln

Übernachtung. 2. Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und erstatten die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch mehr auf Übernachtungskosten. Wir erstatten die Kosten bis höchstens 100 EUR je Übernachtung und Person sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.
Übernachtung. Wenn das Pannenfahrzeug nicht am gleichen Tag instand gesetzt werden kann und der Wohnort der berechtigten Personen mehr als 00 xx xxxxxxxx liegt, organisiert die RENAULT Assistance die Übernach- tung für die berechtigte Personen bis zu max. 3 Nächten und bis zu einem Höchstbetrag von € 76,– (€ 130,- bei RENAULT Espace) pro Person und Nacht, inkl. Frühstück. Darüber hinausgehende Über- nachtungs- und Bewirtungskosten gehen zu Lasten des Berechtigten. Wenn das Pannenfahrzeug nicht fahrbereit ist und die Instandsetzung eine Reparaturzeit von mehr als drei Stunden (mehr als zwei Stunden bei RENAULT Espace) erfordert oder wenn die Panne nicht am Scha- denstag behoben werden kann und der Eigentümer oder autorisierter Besitzer die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle abwarten möchte, organisiert die RENAULT Assistance für die berechtigte Person und ihre Mitfahrer die Fortsetzung der Reise bzw. die Rückfahrt zu ihrem üblichen Wohnsitz auf der kürzesten Strecke mit: • Bahn 1. Klasse • Flugzeug Economy-Klasse, wenn die Bahnfahrt länger als acht Stunden dauert • Schiff 1. Klasse • Taxi, wenn die berechtigte Person sich an einem Ort aufhalten muss, der weniger als 100 km von ihrem üblichen Wohnsitz oder dem Reiseziel entfernt ist. Die Erstattung der Kosten ist insgesamt pro berechtigte Person auf € 615,– begrenzt. Die Kosten für den Transport zu Bahnhö- fen und Flughäfen werden ebenfalls von der RENAULT As- sistance übernommen.
Übernachtung. (§ 3 Nr. 1)
Übernachtung. A.3.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1, Mietwagen nach A.3.6.3 oder Pick-Up-Service nach
Übernachtung. A.3.6.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernach- tungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtun- gen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1, Pick-up-Service nach A.3.6.5 oder Mietwagen nach A 3.6.3 in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Bei Diebstahl oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs werden auch bei Inanspruchnah- me der Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 oder Mietwagen nach
Übernachtung. Der Versicherer übernimmt die zusätzlichen Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon) bis das Fahrrad wiederhergestellt wurde, höchstens 100 EUR je Übernachtung für die Dauer von 5 Nächten.
Übernachtung. A.3.6.2 Wir reservieren auf Wunsch eine Übernachtungs- möglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernehmen die Übernachtungskosten für höchstens drei Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt oder aufgefunden wurde. Wir erstatten bis zu 77 Euro je Übernachtung und mitreisendem Insassen. Nehmen Sie unsere Leistung gemäß A.3.6.1 in Anspruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
Übernachtung. Wenn das Pannenfahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann und der Wohnort der berechtigten Personen mehr als 50 km ent- fernt liegt, organisiert die RENAULT Z.E. ASSISTANCE auf eigene Rechnung die Übernachtung inklusive Frühstück für die berechtigte/n Person/en bis zu max. 3 Nächten. Darüber hinausgehende Kosten, insbesondere weitergehende Übernachtungs- und Bewirtungskosten gehen zu Lasten des / der berechtigten Personen. Wenn die berechtigte Person die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle abwarten möchte, organisiert die RENAULT Z.E. ASSISTANCE für die berechtigte Person und ihre Mitfahrer die Fortsetzung der Reise bzw. die Rückfahrt zu ihrem üblichen Wohnsitz auf der kürzes- ten Strecke mit: • der Bahn • dem Flugzeug Economy-Klasse, wenn die Bahnfahrt länger als acht Stunden dauert • dem Schiff • dem Taxi, bis zu 100 km • mit jedem anderen Verkehrsmittel, das entsprechend den örtli- chen Gegebenheiten am besten geeignet und verfügbar ist und übernimmt die damit verbundenen Kosten.
Übernachtung. Werden Übernachtungen am Schadenort nach einem Fahrzeugausfall nötig, zahlen wir für höchstens 3 Übernachtungen bis 100 € pro Person und Nacht.
Übernachtung. A.3.7.2 Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.1, Mietfahrzeug nach A.3.7.3 oder Fahrzeugtransport bei Panne oder Unfall bei einer Auslandsreise nach A.3.9.1b in Anspruch nehmen, zah- len wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Ver- fügung steht, haben Sie keinen Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir über- nehmen die Kosten bis höchstens 60 EUR je Übernachtung und Person. A.3.7.3 Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Miet- fahrzeuges, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Vorausset- zung ist, dass Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.7.1 nicht in Anspruch genommen haben. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und höchstens 350 EUR. Wenn Sie ein Campingfahrzeug, ein Kraftrad oder einen Lieferwagen versichert ha- ben, kann die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeuges nicht garantiert werden.