Common use of Übernachtung Clause in Contracts

Übernachtung. Wenn das Pannenfahrzeug nicht am gleichen Tag instand gesetzt werden kann und der Wohnort der berechtigten Personen mehr als 00 xx xxxxxxxx liegt, organisiert die RENAULT Assistance die Übernach- tung für die berechtigte Personen bis zu max. 3 Nächten und bis zu einem Höchstbetrag von € 76,– (€ 130,- bei RENAULT Espace) pro Person und Nacht, inkl. Frühstück. Darüber hinausgehende Über- nachtungs- und Bewirtungskosten gehen zu Lasten des Berechtigten. Wenn das Pannenfahrzeug nicht fahrbereit ist und die Instandsetzung eine Reparaturzeit von mehr als drei Stunden (mehr als zwei Stunden bei RENAULT Espace) erfordert oder wenn die Panne nicht am Scha- denstag behoben werden kann und der Eigentümer oder autorisierter Besitzer die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle abwarten möchte, organisiert die RENAULT Assistance für die berechtigte Person und ihre Mitfahrer die Fortsetzung der Reise bzw. die Rückfahrt zu ihrem üblichen Wohnsitz auf der kürzesten Strecke mit: • Bahn 1. Klasse • Flugzeug Economy-Klasse, wenn die Bahnfahrt länger als acht Stunden dauert • Schiff 1. Klasse • Taxi, wenn die berechtigte Person sich an einem Ort aufhalten muss, der weniger als 100 km von ihrem üblichen Wohnsitz oder dem Reiseziel entfernt ist. Die Erstattung der Kosten ist insgesamt pro berechtigte Person auf € 615,– begrenzt. Die Kosten für den Transport zu Bahnhö- fen und Flughäfen werden ebenfalls von der RENAULT As- sistance übernommen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.autohaus-herm.de, www.autohaus-filter.de, www.renault-petersen.de

Übernachtung. Wenn das Pannenfahrzeug nicht am gleichen Tag instand gesetzt werden kann und der Wohnort der berechtigten Personen mehr als 00 xx xxxxxxxx liegt, organisiert die RENAULT Assistance die Übernach- tung Übernachtung für die berechtigte Personen bis zu max. 3 Nächten und bis zu einem Höchstbetrag von € 76,– (€ 130,- bei RENAULT EspaceEspace IV) pro Person und Nacht, inkl. Frühstück. Darüber hinausgehende Über- nachtungs- Übernachtungs- und Bewirtungskosten gehen zu Lasten des Berechtigten. Wenn das Pannenfahrzeug nicht fahrbereit ist und die Instandsetzung eine Reparaturzeit von mehr als drei Stunden Stun- den (mehr als zwei Stunden bei und RENAULT EspaceEspace IV) erfordert oder wenn die Panne nicht am Scha- denstag Schadenstag behoben werden kann und der Eigentümer oder autorisierter Besitzer die Berechtigte Person die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle abwarten möchte, organisiert die RENAULT Assistance für die berechtigte Berechtigte Person und ihre Mitfahrer die Fortsetzung der Reise bzw. die Rückfahrt zu ihrem üblichen Wohnsitz auf der kürzesten Strecke mit: Bahn 1. Klasse Flugzeug Economy-Klasse, wenn die Bahnfahrt länger als acht Stunden dauert Schiff 1. Klasse Taxi, wenn die berechtigte Berechtigte Person sich an einem Ort aufhalten muss, der weniger als 100 km von ihrem üblichen Wohnsitz oder dem Reiseziel entfernt ist. Die Erstattung der Kosten ist insgesamt pro berechtigte Person auf € 615,– begrenzt. Die Kosten für den Transport Trans- port zu Bahnhö- fen Bahnhöfen und Flughäfen werden ebenfalls von der RENAULT As- sistance Assistance übernommen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.tri.ag, www.autohaus-gerdes.de

Übernachtung. Wenn das Pannenfahrzeug nicht am gleichen Tag instand gesetzt werden kann und der Wohnort der berechtigten Personen mehr als 00 xx xxxxxxxx liegt, organisiert die RENAULT Assistance die Übernach- tung Übernachtung für die berechtigte berech- tigte Personen bis zu max. 3 Nächten und bis zu einem Höchstbetrag von € 76,– (€ 130,- bei RENAULT EspaceEspace IV) pro Person und Nacht, inkl. Frühstück. Darüber hinausgehende Über- nachtungs- Übernachtungs- und Bewirtungskosten gehen ge- hen zu Lasten des Berechtigten. Wenn das Pannenfahrzeug nicht fahrbereit ist und die Instandsetzung eine Reparaturzeit von mehr als drei Stunden Stun- den (mehr als zwei Stunden bei und RENAULT EspaceEspace IV) erfordert oder wenn die Panne nicht am Scha- denstag Schadenstag behoben werden kann und der Eigentümer oder autorisierter Besitzer die Berechtigte Person die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle abwarten möchte, organisiert die RENAULT Assistance für die berechtigte Berechtigte Person und ihre Mitfahrer die Fortsetzung der Reise bzw. die Rückfahrt zu ihrem üblichen Wohnsitz auf der kürzesten Strecke mit: Bahn 1. Klasse Flugzeug Economy-Klasse, wenn die Bahnfahrt länger als acht Stunden dauert Schiff 1. Klasse Taxi, wenn die berechtigte Berechtigte Person sich an einem Ort aufhalten muss, der weniger als 100 km von ihrem üblichen Wohnsitz oder dem Reiseziel entfernt ist. Die Erstattung der Kosten ist insgesamt pro berechtigte Person auf € 615,– begrenzt. Die Kosten für den Transport Trans- port zu Bahnhö- fen Bahnhöfen und Flughäfen werden ebenfalls von der RENAULT As- sistance Assistance übernommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.carunion.de

Übernachtung. Wenn das Pannenfahrzeug nicht am gleichen Tag instand gesetzt werden kann und der Wohnort der berechtigten Personen mehr als 00 xx xxxxxxxx liegt, organisiert die RENAULT Assistance die Übernach- tung Übernachtung für die berechtigte Personen bis zu max. 3 Nächten und bis zu einem Höchstbetrag von € 76,– (€ 130,- bei RENAULT EspaceVel Satis und RENAULT Espace IV) pro Person und Nacht, inkl. Frühstück. Darüber hinausgehende Über- nachtungs- Übernachtungs- und Bewirtungskosten gehen zu Lasten des Berechtigten. Wenn das Pannenfahrzeug nicht fahrbereit ist und die Instandsetzung eine Reparaturzeit von mehr als drei Stunden Stun- den (mehr als zwei Stunden bei RENAULT EspaceVel Satis und RENAULT Espace IV) erfordert oder wenn die Panne nicht am Scha- denstag Schadenstag behoben werden kann und der Eigentümer oder autorisierter Besitzer die Berechtigte Person die Instandsetzung nicht an Ort und Stelle abwarten möchte, organisiert die RENAULT Assistance für die berechtigte Berechtigte Person und ihre Mitfahrer die Fortsetzung der Reise bzw. die Rückfahrt zu ihrem üblichen Wohnsitz auf der kürzesten Strecke mit: Bahn 1. Klasse Flugzeug Economy-Klasse, wenn die Bahnfahrt länger als acht Stunden dauert Schiff 1. Klasse Taxi, wenn die berechtigte Berechtigte Person sich an einem Ort aufhalten muss, der weniger als 100 km von ihrem üblichen Wohnsitz oder dem Reiseziel entfernt ist. Die Erstattung der Kosten ist insgesamt pro berechtigte Person auf € 615,– begrenzt. Die Kosten für den Transport Trans- port zu Bahnhö- fen Bahnhöfen und Flughäfen werden ebenfalls von der RENAULT As- sistance Assistance übernommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.autohaus-langmann.de