Empfehlung. Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn empfoh- len. Im Fall einer kieferorthopädischen Behandlung zählt hierzu auch die KIG-Einstufung durch den Behandeln- den. Der Versicherer prüL die Unterlagen unverzüglich und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriLlich AuskunL.
Empfehlung. 6.1 Der Zahlungsverkehr sollte nur über Bank-, Postbank- oder sonstige Konten der Versicherten abgewickelt werden. Die Benutzung anderer, insbesondere auf Privatnamen lautender Konten ist nicht zu empfehlen.
6.2 Verfügungen über die Konten der Versicherten sollten die Unterschriften zweier Unterschriftsberechtigter tragen.
6.3 Mindestens einmal im Jahr sollten satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfungen stattfinden. Die Vorlage des Berichtes des Kassenprüfers erleichtert die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Empfehlung. Wir bieten keine Investitionsempfehlungen an, und wir stellen nur den Ausführungsplatz zur Verfügung. Wir können zwar allgemeine Beurteilungen der Märkte durchführen (gemeinhin bekannt als „Analysteneinschätzung“ an die Allgemeinheit), jedoch sind solche Beurteilungen keine individuellen Investitionsempfehlungen und berücksichtigen Ihre persönlichen Umstände nicht. Jede Entscheidung zum Handeln liegt ausschließlich bei Ihnen. Wir führen eine Angemessenheitsprüfung für den CFD-Handel aufgrund der Informationen durch, die Sie uns bezüglich Ihrer Handelserfahrung und Ihrer finanziellen Vermögenswerte und Einkünfte zur Verfügung stellen. Wir überwachen nicht für Sie, ob die Informationen, die Sie auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformular oder anderweitig angeben, weiterhin der Wahrheit entsprechen oder ob Ihre Finanzlage dieselbe bleibt. Sie müssen die alleinige Verantwortung dafür übernehmen, sicherzustellen, dass wir über Aktualisierungen jeglicher relevanten Informationen, die unsere Beurteilung der Angemessenheit von CFD-Handel für Sie beeinflussen könnten, auf dem Laufenden gehalten werden.
Empfehlung. Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn empfohlen. Im Fall ei- ner kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugend- lichen zählt hierzu auch die KIG-Einstufung durch den Behand- ler. Der Versicherer prüft die Unterlagen unverzüglich und gibt über die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich Aus- kunft.
Empfehlung. Es wird empfohlen, die bestehenden Überzahlungen, bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2021 in der euromäßigen Höhe aufrechtzuerhalten. ANHANG II: DIENSTVERTRAG
Empfehlung. EG Europäische Gemeinschaft(en) (EU ab dem 1.12.2009)
Empfehlung. Bei umfangreichen Behandlungen wird die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn empfohlen. Im Fall ei- ner kieferorthopädischen Behandlung zählt hierzu auch die KIG- Einstufung durch den Behandler. Der Versicherer prüft die Un- terlagen unverzüglich und gibt über die zu erwartende Versi- cherungsleistung schriftlich Auskunft.
Empfehlung. Die beiden Landesjugendämter, die im Arbeitskreis G 5 vertretenen landeszentralen Xxxxxx und die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII)1 und den diesen Bereich betreffenden Teil der Handlungs- empfehlungen zum Bundeskinderkinderschutzgesetz der AGJ und der Bundesarbeits- gemeinschaft der Landesjugendämter2 zum BKiSchG als Grundlage für die Arbeit und für Vereinbarungen zwischen Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Zusätzlich zu den dort getroffenen Aussagen werden für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in NRW folgende Empfehlungen beschlossen:
Empfehlung. Der sicherste Weg, eine Kündigungsfrist nicht zu verpassen, ist, die Kündigung per Einschreiben zusammen mit einem einfachen Postbrief mitzuteilen und die für deren Erhalt erforderliche Zeit einzuplanen. Die Übergabe an den / die Empfängerin gegen Unterschrift bleibt eine sichere Notlösung.
Empfehlung. Nähert sich eine Premiere, können Überstunden erforderlich sein. Indem die arbeit- gebende Partei im Voraus im Vertrag festlegt, dass alle Überstunden durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden, kann eine gewisse Flexibilität in der täg- lichen oder wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart werden, ohne dass Lohnzuschläge 38 bezahlt werden müssen. die Arbeitgeberin muss Überstunden ankündigen und den 39 Zeitausgleich ausreichend im Voraus einplanen. Zeitausgleich, der bei Vertragsende nicht in Anspruch genommen worden ist, ist grundsätzlich mit einem Zuschlag von 25 % zu kompensieren, es sei denn, der Vertrag sehe die Wegbedingung vor. Bezahlte Ferien Anspruch pro Dienstjahr Arbeitnehmende haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub pro volles Dienstjahr, junge Arbeitnehmnde bis zum Alter von 20 Jahren haben Anspruch auf 5 Wochen. Tarifverträge oder vertragliche Vereinbarungen können je nach Dienstalter und Alter mehr vorsehen. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub hängt nicht von der Beschäftigungsquote ab. Eine arbeitnehmende Person mit einem Pensum von 50 % hat somit auch Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub (entsprechend der 50%igen Beschäftigung). Bei nicht vollständigen Dienstjahren besteht der Anspruch auf Ferien pro rata temporis, d.h. anteilig. Unvollständiges Jahr Dauert ein befristeter Vertrag weniger als ein Jahr oder mehr als ein Jahr, so ist die Dauer des Urlaubsanspruchs für unvollständige Jahre zu berechnen. Die anteilige Berechnung des anteiligen Anspruchs kann in Tagen oder Wochen erfolgen. Berechnung in Tagen Anzahl Ferientag pro Jahr Für 4 Wochen Für 5 Wochen Woche von 5 Tagen 20 Tage 25 Tage Woche von 5,5 Tage 22 Tage 27,5 Tage Woche von 6 Tagen 24 Tage 30 Tage Die Zahl der Ferientage in einem unvollständigen Dienstjahr ergibt sich, indem man die Gesamtzahl der Tage im unvollständigen Jahr durch die Gesamtzahl der Tage im Jahr (365 Tage) dividiert und dann mit der Zahl der bezahlten Ferientag multi- pliziert, auf die der Arbeitnehmer für ein ganzes Jahr Anspruch hat. Anzahl der Tage des unvollständigen Jahres × Anzahl der Urlaubstage pro volles Jahr / Anzahl der Tage des ganzen Jahres (365 Tage) Beispiel Vertragslaufzeit: Xxxx bis Ende Mai = 92 Tage Anspruch auf 4 Wochen pro Jahr, 5 Tage Woche = 20 Tage 92 Tage ÷ 365 Tage × 20 Tage = 5,04 Tage Berechnung in Wochen Multiplizieren Sie einfach die Anzahl der Wochen des unvollständigen Jahres mit 7,692 % (4/52), wenn Ihnen 4 Wochen Urlaub pro Jahr zustehen, und mit 9,615 % ...