Übertragung der Rechte und Pflichten. Der Eigentümer und der Erbbauberechtigte verpflichten sich, ihren etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum oder im Erbbaurecht alle Rechte und Verpflich- tungen aus diesem Vertrag mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte unmittelbar das Recht erwirbt, die Erfüllung der Ver- pflichtungen von den Rechtsnachfolgern zu verlangen (Vertragsübertragung).
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist für den Kunden nur mit Einwilligung von AMTANGEE zulässig. AMTANGEE ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen. Anhang - Besondere Geschäftsbedingungen für Software-Evaluierung AMTANGEE GmbH
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners zulässig. Die GBTEC AG ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 1 Die Software darf nicht weitervermietet, untervermietet oder sonst in körperlicher oder unkörperlicher Form verbreitet werden. Der Kunde darf verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG die Nutzung der Software nur gestatten, soweit dies vom Kunden konkret angezeigt und mit Crowdfox schriftlich vereinbart ist.
2 Wird die Software durch den Kunden unbefugt einem Dritten überlassen, schuldet der Kunde Crowdfox eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Dritte nach der dann aktuellen Preisliste für die Software bei Crowdfox hätte zahlen müssen, zumindest in Höhe der Hälfte der vereinbarten jährlichen Mietgebühr. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 1. Der Vertragspartner kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Benutzers die aus der Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten nicht abtreten, verpfänden oder in irgendeiner anderen Form übertragen.
2. Der Benutzer kann die aus der Vereinbarung zwischen Vertragspartnern ergebenden Rechte und Pflichten einem Gruppenmitglied übertragen. Soweit erforderlich erteilt der Vertragspartner durch die Vereinbarung mit dem Benutzer Zustimmung gemäß Artikel 6:159 BGB.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 10.1 APPTEC ist berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
10.2 Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von APPTEC weder ganz noch teilweise abtreten oder delegieren, es sei denn, der Kunde kann diesen Vertrag ganz auf ein verbundenes Unternehmen oder einen interessierten Nachfolger im Rahmen einer Unternehmensreorganisation, -konsolidierung, -fusion oder -veräu- ßerung seines gesamten oder im Wesentlichen seines gesamten Vermögens übertragen. Der Kunde wird APPTEC nach Abschluss einer zulässigen Abtretung benachrichtigen.
10.3 Jede versuchte Xxxxxxxxx unter Verletzung der obigen Bestimmungen ist ungültig.
10.4 Für den Weiterverkauf von Software gelten die Besonderen Bestimmungen des Abschnitts B.I.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 21.1. Der Kunde darf Forderungen gegenüber Penta nicht abtreten oder verpfänden. Dies gilt, soweit die Voraussetzungen des § 354a Handelsgesetzbuch erfüllt sind, nicht für Geldforderungen. Penta kann sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abtreten.
21.2. Penta darf Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag betrauen. Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Kunde die Nutzung der Penta Services weder Dritten überlassen noch die Penta Services weitervermieten, verpachten, verkaufen, mit einem Pfandrecht belasten oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion machen. Die außerordentliche Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ist ausgeschlossen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Die Parteien werden ihre Zustimmung nicht unbillig verweigern. Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich, soweit es sich um die Übertragung von Leistungspflichten an ein Rechenzentrum, das sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet, handelt.
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von QuinBook zulässig. QuinBook ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.