Ablesung. 2.1 Der Versorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.
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Samples: www.inn-ergie.de, www.swro.de
Ablesung. 2.1 Der Versorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten er- halten hat.
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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de
Ablesung. 2.1 Der Versorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden durchführen- den Dritten erhalten hat.
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Samples: www.ew-westenthanner.de
Ablesung. 2.1 7.1 Der Versorger ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem einem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat.
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Samples: www.ehinger-energie.de