Common use of Ablesung Clause in Contracts

Ablesung. 8.1. Die Stadtwerke Würzburg AG ist berechtigt, für Zwecke der Abrech- nung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. 8.2. Die Stadtwerke Würzburg AG kann die Messeinrichtungen selbst ab- lesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies a. zum Zwecke einer Abrechnung, b. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder c. bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke Würzburg AG an ei- ner Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widerspre- chen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die Stadtwerke Würzburg AG darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen. 8.3. Wenn der Netzbetreiber oder die Stadtwerke Würzburg AG das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Able- sung betreten kann, darf die Stadtwerke Würzburg AG den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Be- rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.

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Samples: Erdgasliefervertrag, Gas Supply Agreement

Ablesung. 8.1. Die Stadtwerke Würzburg AG ist berechtigt, für Zwecke der Abrech- nung Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden durch- führenden Dritten erhalten hat. 8.2. Die Stadtwerke Würzburg AG kann die Messeinrichtungen selbst ab- lesen able- sen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies a. zum Zwecke einer Abrechnung, b. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder c. bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke Würzburg AG an ei- ner einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widerspre- chenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die Stadtwerke Würzburg AG darf bei einem ei- nem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen. 8.3. Wenn der Netzbetreiber oder die Stadtwerke Würzburg AG das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Able- sung Ablesung betreten kann, darf die Stadtwerke Würzburg AG den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Be- rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.der

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Ablesung. 8.1. 5.1 Die Stadtwerke Würzburg AG ist Gemeindewerke Budenheim sind berechtigt, für Zwecke der Abrech- nung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. 8.2. Die Stadtwerke Würzburg AG kann Gemeindewerke Budenheim können die Messeinrichtungen selbst ab- lesen able- sen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies a. dies zum Zwecke einer Abrechnung, b. Abrechnung nach Ziff. 3, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder c. Liefe- rantenwechsels oder bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke Würzburg AG Gemeinde- werke Budenheim an ei- ner einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widerspre- chenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die Stadtwerke Würzburg AG darf Gemeindewerke Budenheim dürfen bei einem berechtigten be- rechtigten Widerspruch nach Satz 2 3 für eine eigene Ablesung kein gesondertes ge- sondertes Entgelt verlangen. 8.3. 5.2 Wenn der Netzbetreiber oder die Stadtwerke Würzburg AG Gemeindewerke Budenheim das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Able- sung Ablesung betreten kannkönnen, darf dürfen die Stadtwerke Würzburg AG Gemeindewerke Budenheim den Verbrauch auf der Grundlage der letzten letz- ten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer vergleich- barer Kunden unter angemessener Be- rücksichtigung Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Ablesung. 8.14.1) Der Kunde ist verpflichtet, zu den von der TEAG bestimmten Terminen (Stichtage zur Zählerstandsablesung) eine Selbstablesung des/der Zähler vorzunehmen und der TEAG den Zählerstand/die Zählerstände spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem jeweils festgelegten Stichtag schriftlich, telefonisch oder über die Internetseite der TEAG Thüringer Energie AG (xxx.xxxx.xx) unter weiterer Angabe der Kundenadresse, Kunden- und Zählernummer sowie des Ablesedatums mitzuteilen. Die Stadtwerke Würzburg AG ist berechtigt, für Zwecke der Abrech- nung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von Terminüberwachung zur rechtzeitigen Zählerablesung und Zählerstandsmitteilung obliegt allein dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. 8.2Kunden. Die Stadtwerke Würzburg AG kann Stichtage zur Zählerstandsablesung sind: bei monatlicher Rechnungslegung jeweils der letzte Tag des Kalendermonats, bei vierteljährlicher Rechnungslegung der 31. Xxxx, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres, bei halbjährlicher Rechnungslegung der 30. Juni und 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Sollte der Kunde der TEAG die Messeinrichtungen selbst ab- lesen oder verlangenZählerstände nebst Angabe der Kundenadresse, dass diese vom Kunden abgelesen werdenKunden- und Zählernummer nicht zu einem der festgelegten Stichtagen fristgerecht übermitteln, wenn dies a. zum Zwecke einer Abrechnung, b. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder c. bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke Würzburg AG an ei- ner Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widerspre- chen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die Stadtwerke Würzburg AG darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen. 8.3. Wenn der Netzbetreiber oder nimmt die Stadtwerke Würzburg AG das Grundstück und die Räume des Kunden nicht TEAG zum Zwecke der Able- sung betreten kannAbrechnung einmalig eine Schätzung des Verbrauches vor, darf die Stadtwerke Würzburg AG den Verbrauch auf dann als Abrechnungsgrundlage herangezogen wird. Sollte nach einer so erfolgten Verbrauchsschätzung der Grundlage Kunde die Zählerstande und/oder die in Satz 1 genannten zusätzlichen Angaben zum nächsten Stichtag erneut nicht rechtzeitig übermitteln, endet nach Ablauf der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach Frist für die Mitteilung diese Abrechnungsvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach der so erfolgten Beendigung der Abrechnungsvereinbarung wird die Abrechnung des Lieferverhältnisses wieder in dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Be- rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzenim Vertrag geregelten Intervall vorgenommen. 4.2) Ziff. Dasselbe gilt4.1 findet keine Anwendung, wenn bzw. sobald an der Kunde Messstelle des Kunden eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmtfernauslesbare Messeinrichtung (z. B. intelligentes Messsystem - iMSys) im Einsatz ist.

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Samples: Abrechnungsvereinbarung

Ablesung. 8.1. Die Stadtwerke Würzburg AG ist berechtigt, für Zwecke der Abrech- nung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Das Ablesen des Zählerstands erfolgt durch den örtlichen Netzbetreiber und/oder vom Messstellenbetreiber einen Beauftragten von nowenergy oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hatwird durch selbständiges Ablesen durch den Kunden ermittelt. 8.2. Die Stadtwerke Würzburg AG kann die Messeinrichtungen selbst ab- lesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies a. zum Zwecke einer Abrechnung, b. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder c. bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke Würzburg AG an ei- ner Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widerspre- chenist verpflichtet, wenn diese ihm nicht zumutbar istauf Aufforderung durch nowenergy die Zählerstände abzulesen bzw. Die Stadtwerke Würzburg AG darf bei nach vorheriger Benachrichtigung dem örtlichen Netzbetreiber und/oder einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Beauftragten von nowenergy Zutritt zum Zähler zu gewähren, um die Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangendurchführen zu können. 8.3. Wenn der Wird dem Netzbetreiber oder die Stadtwerke Würzburg AG das Grundstück und die Räume des Kunden einem Beauftragten von nowenergy der Zutritt zum Zähler nicht zum Zwecke der Able- sung betreten kannermöglicht, darf die Stadtwerke Würzburg AG nowenergy den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Be- rücksichtigung Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte die nach Ziffer 7.2. verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. 8.4. Gibt der Kunde Verbrauchswerte bei von ihm durchzuführenden Ablesungen vorsätzlich falsch an, hat nowenergy das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Der Kunde wird in diesem Fall zum Grundversorger zurückgeschaltet. Weiterhin steht nowenergy, unabhängig vom Zeitpunkt, der Ersatz des daraus entstandenen Schadens zu. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer sei.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ablesung. 8.1. Die Stadtwerke Würzburg AG ist berechtigt, für Zwecke der Abrech- nung Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden durch- führenden Dritten erhalten hat. 8.2. Die Stadtwerke Würzburg AG kann die Messeinrichtungen selbst ab- lesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies a. zum Zwecke einer Abrechnung, b. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder c. bei einem berechtigten Interesse der Stadtwerke Würzburg AG an ei- ner einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widerspre- chenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die Stadtwerke Würzburg AG darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 für eine eigene Ablesung Able- sung kein gesondertes Entgelt verlangen. 8.3. Wenn der Netzbetreiber oder die Stadtwerke Würzburg AG das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Able- sung betreten kann, darf die Stadtwerke Würzburg AG den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Be- rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.das

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Samples: Ökostromvertrag