Ablesung. 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage den Zählerstand abzulesen und diesen mit Angabe des Ablesedatums der EVS auf der Ablesekarte mitzuteilen. Der örtliche Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Ablesung. 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage den Zählerstand abzulesen und diesen mit Angabe des Ablesedatums der EVS auf der Ablesekarte mitzuteilen. Der örtliche Netzbetreiber oder der etwaige Messstellenbetreiber kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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Ablesung. 11.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage den Zählerstand abzulesen und diesen mit Angabe des Ablesedatums der EVS auf der Ablesekarte mitzuteilen. Der örtliche Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber kann den Kunden ebenfalls bitten, den Zählerstand abzulesen.
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