Abnahme (nur Werkleistungen) Musterklauseln

Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt Folgendes:
Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt Folgen- des:
Abnahme (nur Werkleistungen). 6.1 Ist die Erstellung eines Dokuments (z.B.: in Form eines Konzepts, Drehbuches oder Storyboards) Gegenstand des Vertrags, wird der Auftraggeber dieses innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Übergabe auf Eindeutigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit nach der Leistungsbeschreibung überprüfen und schriftlich abnehmen oder entdeckte Mängel schriftlich darlegen. Über die Abnahme wird DOBAGO FILM ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung bestätigt. In dem Protokoll sind alle festgestellten Fehler beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. DOBAGO FILM wird das Dokument auf Wunsch des Auftraggebers mit dem Auftraggeber besprechen. Ein Besprechungsaufwand, der 2 Personentage überschreitet, darf dem Auftraggeber nach vorherigem Hinweis durch den Auftragnehmer gesondert zu den üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt werden. Wird die Abnahme des Dokuments wegen bestehender Mängel zu Recht verweigert, wird DOBAGO FILM die beanstandeten Mängel in angemessener Zeit beseitigen und das Dokument erneut zur Abnahme bereitstellen. Der Auftraggeber wird das Dokument nach unverzüglicher Prüfung schriftlich abnehmen.

Related to Abnahme (nur Werkleistungen)

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.