Abnahme und Prüfung Musterklauseln

Abnahme und Prüfung. 4.1 Soweit die Leistungen oder Teilleistungen von SMENSO dem Werkvertragsrecht unterliegen, kann SMENSO eine schriftliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers und/oder die Erstellung eines gemeinsamen Abnahmeprotokolls bean- spruchen. Insbesondere kann SMENSO die Fortführung ei- nes Projekts von der (Zwischen-)Abnahme eines in sich ab- geschlossenen Projektteils abhängig machen. Ist nach der Beschaffenheit bzw. Inhalt der Leistung die Abnahme ausge- schlossen bzw. nicht erforderlich, so tritt an die Stelle der Ab- nahme die Ablieferung der Leistung.
Abnahme und Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, die von 1361 Solutions GmbH gelieferten Leistungen unmittelbar nach Ankündigung der Abnahmebereitschaft resp. nach Lieferung bzw. Abholung der Produkte zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Ankündigung, Lieferung bzw. Abholung, 1361 Solutions GmbH schriftlich bekannt zu geben. Schwerwiegende Mängel werden von 1361 Solutions GmbH sobald als möglich behoben. Muss das gelieferte Produkt ersetzt werden, so teilt 1361 Solutions GmbH dies dem Kunden baldmöglichst mit. Alle übrigen Mängel werden von 1361 Solutions GmbH entsprechend behoben. Weitere Ansprüche des Kunden wie Preisminderung etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Abnahmeprüfung nicht erkennbar (versteckter Mangel).
Abnahme und Prüfung. Die Ware gilt mit der Absendung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert, wenn der Kunde die Ware abgenommen hat oder die vereinbarte Abnahme nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vornimmt.
Abnahme und Prüfung. 1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsan- zeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
Abnahme und Prüfung. Falls für zu liefernde Erzeugnisse eine Funktionsprüfung vorgeschrieben oder vereinbart ist, hat diese in unserem Werk sofort nach Versandbereitschaft - Meldung auf Kosten des Käufers zu erfolgen. Unterlässt dieser die Durchführung, so gelten die Erzeugnisse mit Verlassen unseres Werkes als bedingungsgemäß abgenommen geliefert.
Abnahme und Prüfung. 7.1. Ist die Bestellung mit besonderen Gütevorschriften verbunden, so hat die Abnahme und Prüfung im Werk des Lieferanten zu erfolgen.
Abnahme und Prüfung a) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter zumindest grobfahrlässig gehandelt hat.
Abnahme und Prüfung. 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von DB gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 7 Tage nach Anlieferung , DB schriftlich bekanntzugeben.
Abnahme und Prüfung. 1. Es steht dem Käufer frei, für seine Rechnung die Ware bei uns abnehmen zu lassen. Wir sind nur dann verpflichtet, die Zeit des Versandes vorher dem Käufer anzuzeigen, wenn uns der Käufer bei Bestellung mitteilt, dass er die Ware vor dem Versand bei uns abnehmen will. Geschieht die Abnahme nicht rechtzeitig vor der angestrebten Zeit des Versandes, so erfolgt der Versand ohne Abnahme. Eine aufgrund besonderer Gütevorschriften beabsichtigte Warenübernahme bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Sondervereinbarung schon bei Geschäftsabschluss und hat spätestens binnen 14 Tagen nach Einlangen der Anzeige von der Übernahmebereitschaft der Waren aus unserem Werke oder auf Kosten des Bestellers in einer inländischen staatlichen Versuchsanstalt zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann das Recht auf Warenübernahme aufgrund besonderer Gütevorschriften nicht mehr geltend gemacht werden. Wird die Ware abgenommen, so gilt sie dadurch als genehmigt und es erlischt jede Verbindlichkeit unsererseits, auch bezüglich nicht erkannter Fehler, soweit solche bei Abnahme hätten gesehen oder festgestellt werden können.
Abnahme und Prüfung. 11.1. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist Xxxxxxxx nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers verpflichtet. Die Kosten trägt der Besteller.