Abnahmeprüfungen. 1. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, so ist der Termin der Abnahmeprüfung vorher durch uns anzukündigen und die Prüfung in Gegenwart beider Parteien zu den im Vertrag vorgesehenen technischen Bedingungen vorzunehmen.
Abnahmeprüfungen. Oerlikon dokumentiert das Beschichtungsverfahren sowie die Prüfung des Probekörpers mittels Protokoll. In dieses Chargenprotokoll kann auf Verlangen Einsicht genommen werden. Eine gesonderte Prüfung des Erzeugnisses erfolgt nicht. Bei einem Schleifauftrag wird gegebenenfalls ein Messprotokoll erstellt, sofern der Kunde dies wünscht (siehe Pkt. V.)
Abnahmeprüfungen. 27. Nach Beendigung der Montage sind mangels abweichender Vereinbarung Abnahmeprüfungen durchzuführen, um zu ermitteln, ob das Werk den vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Abnahme entspricht. Der Hersteller teilt dem Besteller schriftlich die Abnahmebereitschaft des Werkes mit. Diese Mitteilung enthält einen Termin für die Abnahmeprüfungen, der dem Besteller genügend Zeit gibt, sich auf die Prüfungen vorzubereiten und sich bei ihnen vertreten zu lassen. Der Besteller trägt alle Kosten für die Abnahmeprüfungen. Der Hersteller trägt hingegen alle Kosten, die seinem Personal und seinen anderen Vertretern erwachsen.
Abnahmeprüfungen. 21.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden Abnahmeprüfungen durchgeführt. In diesem Fall ist der Käufer vom Hersteller schriftlich zu benachrichtigen, sobald das Werk abnahmebereit ist. Diese Benachrichtigung hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß der Käufer alle hierfür erforderlichen Maßnahmen treffen kann. Die Abnahmeprüfungen sind in Gegenwart beider Parteien zu den im Vertrag vorgesehenen technischen Bedingungen vorzunehmen; bei Fehlen solcher Bestimmungen sind die Abnahmeprüfungen so vorzunehmen, wie es im betreffenden Industriezweig des Herstellungslandes üblich ist.
Abnahmeprüfungen. Soweit in den Bestellunterlagen nicht abschließend vereinbart, behält sich der Besteller vor, Abnahmeprüfungen beim Lieferanten vorzunehmen. Diese werden vom Besteller gegenüber dem Lieferanten auch kurzfristig angekündigt und haben Produktauditstatus. Das Ergebnis ist bindend.
Abnahmeprüfungen. 5. In dem Vertrag vereinbarte Abnahmeprüfungen werden mangels abweichender Vereinbarung am Herstellungsort während der normalen Arbeitszeit durchgeführt.
Abnahmeprüfungen. 6.1. Sofern nicht anders vereinbart, werden im Vertrag vorgesehene Abnahmeprüfungen am Ort der Herstellung des Liefergegen- stands während der normalen Arbeitszeiten von RENK durchge- führt. Sind im Vertrag keine technischen Anforderungen vorgege- ben, werden die Prüfungen nach Maßgabe der in der Elektrotech- nik üblichen Praxis durchgeführt.
Abnahmeprüfungen. (1) Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, so wird diese gemeinsam mit dem Kunden durchgeführt. Die Prüfung ist innerhalb von 7 Kalendertage nach Mitteilung durch Cteam über die Fertigstellung durchzuführen. Die Abnahme hat schriftlich durch ein gemeinsa- mes Protokoll zu erfolgen. In diesem Protokoll sind etwaige Mängel festzuhalten. Es ist vom Kunden und von Cteam zu unterzeichnen.
Abnahmeprüfungen. 1. Abnahmeprüfungen werden nur dann ausgeführt, wenn sie im Vertrag explizit vereinbart wurden.
Abnahmeprüfungen. 27. Nach Beendigung der Montage sind mangels abweichender Vereinbarung Abnahmeprüfungen durchzuführen, um zu ermittein, ob das Werk den vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Abnahme entspricht. Der InnoVfoam BV teilt dem Besteller schriftlich die Abnahmebereitschaft des Werkes mit. Diese Mitteilung enthalt einen Termin für die Abnahmeprüfungen, der dem Besteller genügend Zeit gibt, sich auf die Prüfungen vorzubereiten und sich bei ihnen vertreten zu lassen. Der Besteller trägt alle Kosten für die Abnahmeprüfungen. Der InnoVfoam BV trägt alle Kosten, die seinem Personal und seinen anderen Vertretern erwachsen. 28.Der Besteller stellt auf seine Kosten Energie, Schmiermittel, Wasser, Brennstoffe, Rohstoffe und alle sonstigen Materialien zur Verfügung, soweit diese zur Vornahme der Abnahmeprüfungen und der letzten Anpassungen bei der Vorbereitung der Abnahmeprüfungen erforderlich ist. Ebenso baut er auf eigene Kosten Ausrüstungsgegenstände auf und stellt die für die Durchführung der Abnahmeprüfungen erforderlichen Arbeitskräfte oder Hilfsmittel zur Verfügung. 29.Hat der Besteller eine Mitteilung gemäss Ziffer 27 erhalten und kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 28 nicht nach oder verhindert er sonstwie die Durchführung der Abnahmeprüfungen, gelten die Prüfungen als an dem Tage erfolgreich durchgeführt, der als Termin für die Abnahmeprüfungen in der Mitteilung des InnoVfoam BVs angegeben ist.