Abschlagsrechnungen Musterklauseln

Abschlagsrechnungen. Abschlagsrechnungen können in Abständen von mindestens 4 Wochen, jedoch erst ab einer Höhe des Zahlbetrages von 2.500,00 EUR gestellt werden. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Im Übrigen wird auf §16 (1) VOB/B und §632a BGB verwiesen. Zahlungsziel für Abschlagsrechnungen ist jedoch 30 Tage, sofern nicht etwas anders vereinbart wird.
Abschlagsrechnungen. In jeder Abschlagsrechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Lieferungen/Leistun- gen und die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen einzeln und in laufender Nummern- folge anzugeben. Die Abschlagsrechnungen sind mit den Vertragspreisen (Einheits- preise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) zu bewerten. Der Abschlagsbetrag hat mindestens 3.000,- EURO zu betragen. Abschlagsrechnungen sind grundsätzlich mit der darauf entfallenden Mehrwertsteuer einzureichen.
Abschlagsrechnungen. 14.3.1. Abschlagsrechnungen können nur gelegt werden, wenn die Überweisungssumme EUR 10.000,00 übersteigt.
Abschlagsrechnungen. Anstatt Punkt 8.3.2.1. und Punkt 8.3.2.3. der ÖNORM A 2060:
Abschlagsrechnungen. Für die Leistungsabgrenzung bei Abschlagsrechnungen werden ausschließlich die an der Baustelle bereits fix eingebauten Bauteile, Geräte, Materialien etc. herangezogen; lediglich an die Baustelle angelieferte Bauteile, Geräte, Materialien etc. sowie Vorfertigungen in der Werkstätte des „AN“ finden keine Berücksichtigung. Bei Pauschalaufträgen sind die Teilrechnungen durch einen positionsweisen prozentuellen Nachweis zu belegen.
Abschlagsrechnungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen zu stellen. Abschlagszahlungen erfolgen bis zur Höhe von 90 % der Auftragssumme, ggfs. jeweils zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern diese an den AN zu bezahlen ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft (Ziffer 16.1.) übergeben. Nach Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalt von 10 % vorzunehmen. Bei nachträglicher Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft sind etwaige Einbehalte des Auftraggebers Zug um Zug an den Auftragnehmer bis zur durch die Bürgschaftssumme abgesicherten Höhe auszuzahlen. Die Abschlagszahlungen erfolgen nach dem vereinbarten Zahlungsplan oder gemäß Baufortschritt bei termin- und ordnungsgemäßer Erfüllung der im Bauzeitenplan beschriebenen Leistungsstände. Der Auftragnehmer hat des Weiteren ⮚ einen prüffähigen Nachweis des jeweiligen Leistungsstandes, ⮚ Versicherungsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Sozialkassen, ⮚ ggf. Entsorgungsnachweise, ⮚ ggf. die Bauleitererklärung im Sinne des einschlägigen Bauordnungsrechts, ⮚ und eine Rechnungstellung mit Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ⮚ sowie zusätzlich die Verwendbarkeitsnachweise der von ihm eingesetzten und berechneten Bauprodukte jeweils mit vorzulegen. Die bereits erbrachten Zahlungen des Auftraggebers sind aufzuführen. Der jeweils maßgebliche Bautenstand muss, um den Auftragnehmer zur Stellung einer Abschlagsrechnung zu berechtigen, vollständig und frei von wesentlichen Mängeln sein. Die Abschlagszahlung stellt weder ein Anerkenntnis des erreichten Bautenstandes noch eine Abnahme der erbrachten Leistung dar.
Abschlagsrechnungen. 2.1 Abschlagsrechnungen sind in Ergänzung zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B nur zulässig, wenn der Gesamtauftragswert Euro 50.000,00 netto und die durchgeführten Leistungen Euro 10.000,00 netto überschreiten.
Abschlagsrechnungen. Auf Basis des letzten, gültigen, schriftlichen Angebotes erstellen wir nach der Beauftragung durch den Kunden eine Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbestätigung ist die Basis einer Rechnung zum Material-Abschlag. Damit stellen wir sicher, dass die Wunschkeramik sofort beschafft wird und der Lieferant zeitnah bezahlt wird. In der Schlussrechnung d.h. am Ende der Arbeiten im Gewerk Fliesen werden wir diese Gesamtsumme anrechnen / in Abzug bringen.
Abschlagsrechnungen. 14 . 2 . 1 In jeder Abschlagsrechnung s ind Umfang und W ert aller bisherigen Baul eistungen sowie Lieferungen/ Leistungen und die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen einzeln und in laufender Nummernfolge anzugeben. Die Abschl agsrechnungen s ind mit den Vertrags- preisen ( Einhei tspreise, Pauschalprei se, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) zu bewerten. Der Abschlagsbetrag hat mindestens 3 . 000 , - EURO zu betragen. Abschlags- rechnungen s ind grunds ätzlich mit der darauf entfallenden Mehrwertsteuer einzureichen ( vgl. Ziffer 14 . 3 . 1 ) .
Abschlagsrechnungen. Die Verrechnung erfolgt monatlich, entsprechend dem Baufortschritt, wobei in jeder Teilrechnung die Leistungen vorherigen Rechnungen enthalten sind (Rechnungsbetrag steigend). Die Prüffrist für Abschlags- bzw. Teilrechnungen beträgt 14 Tage ab der Vorlage der vollständigen Unterlagen beim AG (Eingangsdatum AG).