Abschlussprüfung Musterklauseln

Abschlussprüfung. 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16
Abschlussprüfung. 3.1 Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen prakti- schen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des prakti- schen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist.
Abschlussprüfung. Für die Abschlussprüfung ist eine Prüfungsgebühr entsprechend der aktuellen Gebührentabelle zu entrichten.
Abschlussprüfung. 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 § 7 Inhalt von Teil 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 § 8 Prüfungsbereich von Teil 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 § 9 Inhalt von Teil 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 § 11 Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 § 12 Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 § 13 Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse . . . . . . . . . . . . . . . . 9 § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung 10 § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung 10
Abschlussprüfung. Die schriftliche Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12 findet in vier Fächern statt: in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie je nach Ausbildungsrichtung: Pädagogik/Psychologie (Sozialwesen). bzw. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (Wirtschaft und Verwaltung) Schulwegkosten Übersteigen die Beförderungskosten 440 Euro je Schuljahr, erstat- tet das zuständige Landratsamt für Xxxxxxr im Einzugsbereich der Schule auf Antrag die Mehrkosten. Sie werden in voller Höhe er- stattet, wenn Eltern Kindergeld für drei oder mehr Kinder bezie- hen und die Entfernung zur Schule mehr als drei Kilometer beträgt (nähere Informationen bei der Einschreibung).
Abschlussprüfung. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Näheres regelt eine Prüfungsordnung.
Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert, der vom Verwaltungsrat ernannt wird.
Abschlussprüfung. (1) Die Voraussetzungen zur Anmeldung und Zulassung zu den jeweiligen Abschlussprüfungen sowie die Prüfungsanforderungen sind in den studiengangspezifischen FPSO geregelt. Anmeldung und Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erfolgen – abweichend von den nachfolgen- den Absätzen – nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über das Landesprüfungsamt für Lehrämter.
Abschlussprüfung. 19 Die Abschlussprüfung besteht in der Regel aus einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit). Ergänzend kann es gemäß den Vorgaben der Besonderen Teile der Prüfungsordnungen ein Kolloquium und/ oder eine Disputation geben. § 20
Abschlussprüfung. In der Regel finden zwei Abschlussprüfungen pro Jahr statt (Xxxxxx und Winter). Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die zeitlich auseinanderfallen. Zur Abschlussprüfung wird zugelassen (§ 43 Abs.1 BBiG iVm §9 Abs.1 PrüfOTFA), wer • die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, • an der Zwischenprüfung teilgenommen hat, den Ausbildungsnachweis geführt hat und dessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- verhältnisse eingetragen ist.