Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft.
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Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz Schuldver- schreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führtdurchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß ge- mäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes Schuldver- schreibungsgesetzes einberuft.
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Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz Schuldverschreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führtdurchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft.4
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Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz Schuldver- schreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führtVersamm- lung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidetentschei- det. Eine Gläubigerver- sammlung Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes Schuld- verschreibungsgesetzes einberuft.
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Samples: Wertpapierprospekt
Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz Schuldverschreibungs- gesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führtdurchgeführt, sofern so- fern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft.
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Samples: Anleihebedingungen
Abstimmung ohne Versammlungen. Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschrei- bungsgesetz Schuldverschreibungsgesetz werden ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchge- führtdurchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas anderes entscheidet. Eine Gläubigerver- sammlung Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberuft.
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