Abtretung, Aufrechnung Musterklauseln

Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Forderungen gegen die Messe Berlin ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestell- ten Gegenforderungen zulässig.
Abtretung, Aufrechnung. 6.1 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
Abtretung, Aufrechnung. Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der ACAT abzutreten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
Abtretung, Aufrechnung. (1) Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.
Abtretung, Aufrechnung. 19.1 Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die BurdaForward Advertising.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem ABO-Vertrag durch den Abonnenten / Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Auf- rechnungsrecht des Abonnenten / Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräf- tig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Abo-Vertrag durch den Abonnenten/Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Abonnenten/Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder un- bestritten ist.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Forderungen des Teilnehmers gegen Baden-Württemberg International an Dritte ist nicht zulässig. Gegen eine Forderung von Baden-Württemberg International gegen den Teilnehmer ist die Aufrechnung mit einer Gegenforderung nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Forderungen gegen UTBW ist ausgeschlossen.
Abtretung, Aufrechnung. Mit der Forderung aus dem Liefervertrag gegen uns kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Eine Abtretung dieser Forderung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig. Andererseits sind wir berechtigt, mit Gegenforderungen, auch wenn diese nicht rechtskräftig festgestellt sind, die Aufrechnung zu erklären, selbst wenn wir die Gegenforderung von Dritten erhalten haben sollten.