Abtretung, Aufrechnung Musterklauseln

Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Forderungen gegen die Messe Berlin ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestell- ten Gegenforderungen zulässig.
Abtretung, Aufrechnung. 6.1 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt. 6.2 Dem Auftragnehmer stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie aus Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber herrühren. 6.3 Der Auftragnehmer kann nur mit solchen Forderungen (auch aus an- deren Rechtsverhältnissen) aufrechnen, die unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt worden sind. 6.4 Dem Auftraggeber stehen die Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- rechte ungekürzt zu.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Abo-Vertrag durch den Abonnenten/Kontoinhaber ist ausgeschlos- sen. Ein Aufrechnungsrecht des Abonnenten/Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung ge- stellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
Abtretung, Aufrechnung. Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der ACAT abzutreten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.
Abtretung, Aufrechnung. 11.1. Der Aussteller ist nicht berechtigt, bestehende Ansprüche gegen den Veran- stalter an Dritte abzutreten. 11.2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- rechte gegen den Veranstalter stehen dem Aussteller nur zu, wenn seine Gegenansprü- che rechtskräflig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind.
Abtretung, Aufrechnung. 19.1 Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die BurdaForward Advertising. 19.2 Der Auftraggeber kann gegenüber der BurdaForward Advertising Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Abtretung, Aufrechnung. Mit der Forderung aus dem Liefervertrag gegen uns kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Eine Abtretung dieser Forderung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig. Andererseits sind wir berechtigt, mit Gegenforderungen, auch wenn diese nicht rechtskräftig festgestellt sind, die Aufrechnung zu erklären, selbst wenn wir die Gegenforderung von Dritten erhalten haben sollten.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Forderungen des Teilnehmers gegen Baden-Württemberg International an Dritte ist nicht zulässig. Gegen eine Forderung von Baden-Württemberg International gegen den Teilnehmer ist die Aufrechnung mit einer Gegenforderung nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Abtretung, Aufrechnung. Die Abtretung von Forderungen gegen UTBW ist ausgeschlossen.