Common use of Abweichungen von der Pflichtversicherung Clause in Contracts

Abweichungen von der Pflichtversicherung. Soweit die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 250.000,- Euro und die vereinbarte Jahreshöchstleistung den Betrag von 1.000.000,- Euro übersteigt oder soweit der Umfang des verein- barten Versicherungsschutzes über den Umfang des gesetzlich vorge- schriebenen Versicherungsschutzes hinausgeht, gelten die Bedingungen des Teil 1 entsprechend, soweit nichts Abweichendes, z. B. durch zu- sätzliche Vereinbarungen, bestimmt ist. Erweiterungen des Versicherungsschutzes lassen den Umfang des ge- setzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes unberührt.

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Abweichungen von der Pflichtversicherung. Soweit die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 250.000,- Euro und die vereinbarte Jahreshöchstleistung den Betrag von 1.000.000,- einer Million Euro übersteigt oder soweit der Umfang des verein- barten vereinbarten Versicherungsschutzes über den Umfang Um- fang, des gesetzlich vorge- schriebenen Versicherungsschutzes vorgeschriebenen Versicherungs- schutzes hinausgeht, gelten die Bedingungen des Teil 1 vorstehenden Bedin- gungen entsprechend, soweit wenn nichts Abweichendes, z. z.B. durch zu- sätzliche zusätzliche Vereinbarungen, bestimmt ist. Erweiterungen des Versicherungsschutzes lassen den Umfang des ge- setzlich gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes unberührt.

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Abweichungen von der Pflichtversicherung. Soweit die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 250.000,- 250.000 Euro und die vereinbarte Jahreshöchstleistung Jahres- höchstleistung den Betrag von 1.000.000,- 1.000.000 Euro übersteigt oder soweit der Umfang des verein- barten vereinbarten Versicherungsschutzes über den Umfang des gesetzlich vorge- schriebenen vorgeschriebenen Versicherungsschutzes hinausgeht, gelten die Bedingungen des Teil Teils 1 entsprechend, soweit wenn nichts Abweichendes, z. B. durch zu- sätzliche zusätzliche Vereinbarungen, bestimmt ist. Erweiterungen des Versicherungsschutzes lassen den Umfang des ge- setzlich gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes unberührt.

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Abweichungen von der Pflichtversicherung. a) Soweit die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 250.000,- Euro und die vereinbarte Jahreshöchstleistung den Betrag von 1.000.000,- Euro übersteigt oder soweit der Umfang des verein- barten ver- einbarten Versicherungsschutzes über den Umfang des gesetzlich vorge- schriebenen vorgeschriebenen Versicherungsschutzes hinausgeht, gelten die vorstehenden Bedingungen des Teil 1 entsprechend, soweit wenn nichts AbweichendesAbweichen- des, z. B. durch zu- sätzliche zusätzliche Vereinbarungen, bestimmt ist. Erweiterungen des Versicherungsschutzes lassen den Umfang des ge- setzlich gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes unberührt.

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Samples: www.pro-advokat.com

Abweichungen von der Pflichtversicherung. a) Soweit die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 250.000,- Euro und die vereinbarte Jahreshöchstleistung den Betrag von 1.000.000,- Euro übersteigt oder soweit der Umfang des verein- barten vereinbar- ten Versicherungsschutzes über den Umfang des gesetzlich vorge- schriebenen Versicherungsschutzes hinausgeht, gelten die vorste- henden Bedingungen des Teil 1 entsprechend, soweit wenn nichts Abweichendes, z. B. durch zu- sätzliche zusätzliche Vereinbarungen, bestimmt ist. Erweiterungen des Versicherungsschutzes lassen den Umfang des ge- setzlich vorgeschriebenen gesetzlich vor- geschriebenen Versicherungsschutzes unberührt.

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