Abwicklung. 3.6.2.1 Eine Buchungsanfrage kann im persönlichen Gespräch mit einem APA-Sales- Mitarbeiter oder über die Website xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen. Diese Buchungsanfrage ist rechtlich unverbindlich und gilt nicht als Reservierung. 3.6.2.2 Die Bestätigung einer Reservierung erfolgt schriftlich per E-Mail durch APA-OTS und wird mit der Unterfertigung eines schriftlichen Vertrags rechtlich bindend fixiert. 3.6.2.3 Das Pressezentrum ist wochentags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr buchbar. Buchungen außerhalb der üblichen Bürozeiten sind nur nach Absprache möglich. Um für den Veranstalter und dessen Gäste einen ordnungsgemäßen Zutritt in die APA-Räumlichkeiten gewährleisten zu können, wird in diesem Fall ein zusätzlicher Personalaufwand in Rechnung gestellt, der im Vertrag ausgewiesen ist. 3.6.2.4 Die vermieteten Räumlichkeiten dürfen nur gemäß Vertrag von den dazu Berechtigten, nur zur vereinbarten Zeit und ausschließlich zum festgelegten Zweck verwendet werden. Veränderungen an den Räumlichkeiten können nur nach Absprache mit APA-OTS vorgenommen werden. 3.6.2.5 Der Vertragspartner ist alleine verpflichtet, dass alle erforderlichen Bewilligungen für die Veranstaltung rechtzeitig vorliegen. Allfällig behördliche Auflagen für die Veranstaltung sind auf eigene Kosten zu erfüllen. Für das Abführen allfällig notwendiger Gebühren (z. B. AKM) ist der Vertragspartner verantwortlich. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss auf Verlangen von APA- OTS vor der Veranstaltung nachgewiesen werden. 3.6.2.6 Für das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen muss bei APA-OTS eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Sollte es dabei beim Auf- oder Abbau zu Beschädigungen kommen, so wird die Behebung dieser dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. 3.6.2.7 Fremde Geräte oder technische Einrichtungen dürfen nur nach Abstimmung mit APA-OTS angeschlossen und verwendet werden. Daraus resultierende Schäden sind vom Vertragspartner zu tragen. 3.6.2.8 Sollte der Vertragspartner bei zusätzlichem Auf- oder Abbaubedarf – die Aufstellung der vorab vereinbarten Bestuhlungsvarianten wird von APA-OTS durchgeführt – Hilfe benötigen, muss dies gesondert vorab vereinbart werden. Sollte zusätzliches Personal benötigt werden, ist der Bedarf vorab rechtzeitig abzuklären, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt. 3.6.2.9 Vor Veranstaltungsbeginn kann bei Bedarf eine kurze Einschulung (ca. 15-30 Min.) auf die vorhandene Technik erfolgen. Zusätzlich steht im Rahmen jeder Veranstaltung eine technische Betreuung auf Abruf zur Verfügung. OTS die Möglichkeit, bei drei unterschiedlichen Caterern zu bestellen. Sollte der Vertragspartner einen anderen Caterer beauftragen wollen, werden die daraus entstehenden zusätzlichen personellen Aufwände einmalig in Rechnung gestellt. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abwicklung. 3.6.2.1 4.6.2.1 Eine Buchungsanfrage kann im persönlichen Gespräch mit einem APA-Sales- Mitarbeiter oder über die Website xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen. Diese Buchungsanfrage ist rechtlich unverbindlich und gilt nicht als Reservierung.
3.6.2.2 4.6.2.2 Die Bestätigung einer Reservierung erfolgt schriftlich per E-Mail durch APA-OTS und wird mit der Unterfertigung eines schriftlichen Vertrags rechtlich bindend fixiert.
3.6.2.3 4.6.2.3 Das Pressezentrum ist wochentags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr buchbar. Buchungen außerhalb der üblichen Bürozeiten sind nur nach Absprache möglich. Um für den Veranstalter und dessen Gäste einen ordnungsgemäßen Zutritt in die APA-APA- Räumlichkeiten gewährleisten zu können, wird in diesem Fall ein zusätzlicher Personalaufwand in Rechnung gestellt, der im Vertrag ausgewiesen ist.
3.6.2.4 4.6.2.4 Die vermieteten Räumlichkeiten dürfen nur gemäß Vertrag von den dazu Berechtigten, nur zur vereinbarten Zeit und ausschließlich zum festgelegten Zweck verwendet werden. Veränderungen an den Räumlichkeiten können nur nach Absprache mit APA-APA- OTS vorgenommen werden.
3.6.2.5 4.6.2.5 Der Vertragspartner ist alleine verpflichtet, dass alle erforderlichen Bewilligungen für die Veranstaltung rechtzeitig vorliegen. Allfällig behördliche Auflagen für die Veranstaltung sind auf eigene Kosten zu erfüllen. Für das Abführen allfällig notwendiger Gebühren (z. B. AKM) ist der Vertragspartner verantwortlich. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss auf Verlangen von APA- APA-OTS vor der Veranstaltung nachgewiesen werden.
3.6.2.6 4.6.2.6 Für das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen muss bei APA-OTS eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Sollte es dabei beim Auf- oder Abbau zu Beschädigungen kommen, so wird die Behebung dieser dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
3.6.2.7 4.6.2.7 Fremde Geräte oder technische Einrichtungen dürfen nur nach Abstimmung mit APA-APA- OTS angeschlossen und verwendet werden. Daraus resultierende Schäden sind vom Vertragspartner zu tragen.
3.6.2.8 4.6.2.8 Sollte der Vertragspartner bei zusätzlichem Auf- oder Abbaubedarf – die Aufstellung der vorab vereinbarten Bestuhlungsvarianten wird von APA-OTS durchgeführt – Hilfe benötigen, muss dies gesondert vorab vereinbart werden. Sollte zusätzliches Personal benötigt werden, ist der Bedarf vorab rechtzeitig abzuklären, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
3.6.2.9 4.6.2.9 Vor Veranstaltungsbeginn kann bei Bedarf eine kurze Einschulung (ca. 15-30 Min.) auf die vorhandene Technik erfolgen. Zusätzlich steht im Rahmen jeder Veranstaltung eine technische Betreuung auf Abruf zur Verfügung.
4.6.2.10 In den angebotenen Paketpreisen ist kein Catering enthalten. Dem Angebot wird eine Preisliste für Snacks (gemischte Brötchen, Plundergebäck) und Getränke (Softdrinks, Kaffee, Tee) beigelegt. Sollte ein über Snacks hinausgehendes Catering vom Vertragspartner benötigt werden, bietet APA-OTS die Möglichkeit, bei drei unterschiedlichen Caterern zu bestellen. Sollte der Vertragspartner einen anderen Caterer beauftragen wollen, werden die daraus entstehenden zusätzlichen personellen Aufwände einmalig in Rechnung gestellt. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
4.6.2.11 Der Vertragspartner wird dafür sorgen, dass während der Veranstaltung ein Beauftragter des Vertragspartners anwesend, jedenfalls aber telefonisch erreichbar ist. Die Ermächtigung muss in dem Umfang vorhanden sein, dass diese Person behördliche Weisungen oder Beanstandungen bzw. Erklärungen mit verbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegennehmen kann.
4.6.2.12 Alle Eingangstüren und die Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.
4.6.2.13 Es gilt generelles Rauchverbot im Gebäude.
4.6.2.14 Im Pressezentrum wie auch im Gebäude der APA gibt es entsprechende Aushänge für das richtige Verhalten im Brandfall, ebenso sind entsprechende Fluchtwege gekennzeichnet. Diesen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Räumlichkeiten sind bei Alarm und auf Anordnung zu verlassen.
4.6.2.15 Heizkörper oder ähnliche Geräte dürfen nicht abgedeckt werden.
4.6.2.16 Löschgeräte und Löschmittel dürfen nicht verstellt, der Sicht entzogen, entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.
4.6.2.17 Im Brandfall bzw. bei behördlicher Kontrolle ist APA-OTS umgehend zu verständigen. Im Falle eines fahrlässigen Auslösens eines Fehlalarms werden die Kosten an den Vertragspartner verrechnet.
4.6.2.18 Die Räumlichkeiten sind geräumt von allen Fahrnissen zurück zu stellen, wobei die ordnungsgemäße Rückgabe von einem Mitarbeiter von APA-OTS schriftlich bestätigt werden muss. Bei Verletzung der Räumungsverpflichtung hat der Vertragspartner die Kosten der fachgerechten Räumung zu tragen.
4.6.2.19 Die Reinigungskosten werden grundsätzlich von APA-OTS getragen. Im Fall von extremen Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, behält sich APA- OTS vor, eine Sonderreinigungsgebühr nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abwicklung. 3.6.2.1 4.7.2.1 Eine Buchungsanfrage kann im persönlichen Gespräch mit einem APA-Sales- Mitarbeiter oder über die Website xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen. Diese Buchungsanfrage ist rechtlich unverbindlich und gilt nicht als Reservierung.
3.6.2.2 4.7.2.2 Die Bestätigung einer Reservierung erfolgt schriftlich per E-Mail durch APA-OTS und wird mit der Unterfertigung eines schriftlichen Vertrags rechtlich bindend fixiert.
3.6.2.3 4.7.2.3 Das Pressezentrum ist wochentags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr buchbar. Buchungen außerhalb der üblichen Bürozeiten sind nur nach Absprache möglich. Um für den Veranstalter und dessen Gäste einen ordnungsgemäßen Zutritt in die APA-Räumlichkeiten gewährleisten zu können, wird in diesem Fall ein zusätzlicher Personalaufwand in Rechnung gestellt, der im Vertrag ausgewiesen ist.
3.6.2.4 4.7.2.4 Die vermieteten Räumlichkeiten dürfen nur gemäß Vertrag von den dazu Berechtigten, nur zur vereinbarten Zeit und ausschließlich zum festgelegten Zweck verwendet werden. Veränderungen an den Räumlichkeiten können nur nach Absprache mit APA-OTS vorgenommen werden.
3.6.2.5 4.7.2.5 Der Vertragspartner ist alleine verpflichtet, dass alle erforderlichen Bewilligungen für die Veranstaltung rechtzeitig vorliegen. Allfällig behördliche Auflagen für die Veranstaltung sind auf eigene Kosten zu erfüllen. Für das Abführen allfällig notwendiger Gebühren (z. B. AKM) ist der Vertragspartner verantwortlich. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen muss auf Verlangen von APA- APA-OTS vor der Veranstaltung nachgewiesen werden.
3.6.2.6 4.7.2.6 Für das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen muss bei APA-OTS eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Sollte es dabei beim Auf- oder Abbau zu Beschädigungen kommen, so wird die Behebung dieser dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
3.6.2.7 4.7.2.7 Fremde Geräte oder technische Einrichtungen dürfen nur nach Abstimmung mit APA-OTS angeschlossen und verwendet werden. Daraus resultierende Schäden sind vom Vertragspartner zu tragen.
3.6.2.8 4.7.2.8 Sollte der Vertragspartner bei zusätzlichem Auf- oder Abbaubedarf – die Aufstellung der vorab vereinbarten Bestuhlungsvarianten wird von APA-OTS durchgeführt – Hilfe benötigen, muss dies gesondert vorab vereinbart werden. Sollte zusätzliches Personal benötigt werden, ist der Bedarf vorab rechtzeitig abzuklären, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
3.6.2.9 4.7.2.9 Vor Veranstaltungsbeginn kann bei Bedarf eine kurze Einschulung (ca. 15-30 Min.) auf die vorhandene Technik erfolgen. Zusätzlich steht im Rahmen jeder Veranstaltung eine technische Betreuung auf Abruf zur Verfügung.
4.7.2.10 In den angebotenen Paketpreisen ist kein Catering enthalten. Dem Angebot wird eine Preisliste für Snacks (gemischte Brötchen, Plundergebäck) und Getränke (Softdrinks, Kaffee, Tee) beigelegt. Sollte ein über Snacks hinausgehendes Catering vom Vertragspartner benötigt werden, bietet APA-OTS die Möglichkeit, bei drei unterschiedlichen Caterern zu bestellen. Sollte der Vertragspartner einen anderen Caterer beauftragen wollen, werden die daraus entstehenden zusätzlichen personellen Aufwände einmalig in Rechnung gestellt. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
4.7.2.11 Der Vertragspartner wird dafür sorgen, dass während der Veranstaltung ein Beauftragter des Vertragspartners anwesend, jedenfalls aber telefonisch erreichbar ist. Die Ermächtigung muss in dem Umfang vorhanden sein, dass diese Person behördliche Weisungen oder Beanstandungen bzw. Erklärungen mit verbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegennehmen kann.
4.7.2.12 Alle Eingangstüren und die Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.
4.7.2.13 Es gilt generelles Rauchverbot im Gebäude.
4.7.2.14 Im Pressezentrum wie auch im Gebäude der APA gibt es entsprechende Aushänge für das richtige Verhalten im Brandfall, ebenso sind entsprechende Fluchtwege gekennzeichnet. Diesen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Räumlichkeiten sind bei Alarm und auf Anordnung zu verlassen.
4.7.2.15 Heizkörper oder ähnliche Geräte dürfen nicht abgedeckt werden.
4.7.2.16 Löschgeräte und Löschmittel dürfen nicht verstellt, der Sicht entzogen, entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.
4.7.2.17 Im Brandfall bzw. bei behördlicher Kontrolle ist APA-OTS umgehend zu verständigen. Im Falle eines fahrlässigen Auslösens eines Fehlalarms werden die Kosten an den Vertragspartner verrechnet.
4.7.2.18 Die Räumlichkeiten sind geräumt von allen Fahrnissen zurück zu stellen, wobei die ordnungsgemäße Rückgabe von einem Mitarbeiter von APA-OTS schriftlich bestätigt werden muss. Bei Verletzung der Räumungsverpflichtung hat der Vertragspartner die Kosten der fachgerechten Räumung zu tragen.
4.7.2.19 Die Reinigungskosten werden grundsätzlich von APA-OTS getragen. Im Fall von extremen Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, behält sich APA-OTS vor, eine Sonderreinigungsgebühr nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Der Stundensatz ist im Vertrag angeführt.
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