Abzug. Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab- zug für den Grundbaustein und für weitere abgeschlossene Bau- steine vor. In Ihren Versicherungsinformationen ist festgelegt, in welcher Höhe wir einen Abzug vornehmen. Dort erläutern wir Ih- nen auch die Gründe für diesen Abzug. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes- senheit müssen wir im Streitfall darlegen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab.
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Abzug. Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab- zug für den Grundbaustein und für weitere abgeschlossene Bau- steine vor. Einen Abzug für den Baustein Kapital bei Unfalltod neh- men wir dabei jedoch nicht vor. In Ihren Versicherungsinformationen Versicherungsinformatio- nen ist festgelegt, in welcher Höhe wir einen Abzug vornehmen. Dort erläutern wir Ih- nen Ihnen auch die Gründe für diesen Abzug. Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes- senheit müssen wir im Streitfall darlegen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab.
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Abzug. Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab- zug für den Grundbaustein und für weitere abgeschlossene Bau- steine vor. Einen Abzug für den Baustein Kapital bei Unfalltod neh- men wir dabei jedoch nicht vor. In Ihren Versicherungsinformationen Versicherungsinformatio- nen ist festgelegt, in welcher Höhe wir einen Abzug vornehmen. Dort erläutern wir Ih- nen Ihnen auch die Gründe für diesen Abzug. Der Wir sehen den Abzug ist zulässig, wenn er als angemessen istan. Die Angemes- senheit Dies müssen wir im Streitfall darlegen darle- gen und beweisen. Wenn Sie uns aber dann nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab- zug Abzug oder wir setzen ihn - im letzteren letzte- ren Fall - entsprechend herab.
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Abzug. Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab- zug für den Grundbaustein und für weitere abgeschlossene Bau- steine vor. Einen Abzug für den Baustein Kapital bei Unfalltod neh- men wir dabei jedoch nicht vor. In Ihren Versicherungsinformationen Versicherungsinformatio- nen ist festgelegt, in welcher Höhe wir einen Abzug vornehmen. Dort erläutern wir Ih- nen Ihnen auch die Gründe für diesen Abzug. Der Wir sehen den Abzug ist zulässig, wenn er als angemessen istan. Die Angemes- senheit Dies müssen wir im Streitfall darlegen darle- gen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass der Abzug Ab- zug in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen an- gemessen ist, entfällt der Ab- zug Abzug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab.
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