Adressenausfallrisiken Musterklauseln

Adressenausfallrisiken. Der LBBW-Konzern unterliegt Adressenausfallrisiken. Mit dem Begriff Adressenausfallrisiko wird das Verlustpotential bezeichnet, das daraus resultiert, dass Geschäftspartner nicht mehr in der Lage sind, ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Adressenausfallrisiken können sowohl über direkte Vertragsbeziehungen (wie z.B. Kreditgewährung, Kauf eines Wertpapiers), als auch indirekt z.B. über Absicherungsverpflichtungen (insb. Garantiegewährung, Verkauf von Absicherung über ein Kreditderivat) entstehen. Negative Entwicklungen im wirtschaftlichen Umfeld der Kunden bzw. der Kontrahenten, Wettbewerbseinflüsse sowie Fehler in der Unternehmensführung können die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kunden bzw. Kontrahenten und damit die Adressenausfallrisiken des LBBW-Konzerns erhöhen. Nachfolgend sind mögliche Szenarien beschrieben, die sich über eine Zunahme der Adressenausfallrisiken nachteilig auf die Risikosituation und damit auf die Solvenz des LBBW-Konzerns auswirken können: ● Staaten-, Finanz- und Konjunkturkrisen können zu Verlusten innerhalb des national und international ausgerichteten Geschäfts des LBBW-Konzerns führen. ● Branchenkrisen erhöhen die Ausfallrisiken der in dieser Branche aktiven Unternehmen sowie zusätzlich deren Zulieferbetriebe. Größere Verluste können entstehen, wenn Krisen in einer oder mehreren Branchen auftreten, in denen der LBBW-Konzern stark investiert ist (wie z.B. die Automobilbranche und die gewerbliche Immobilienwirtschaft). ● Durch kundenspezifische Faktoren, z.B. durch Fehler in der Unternehmensführung, bedingter Verfall der Kreditwürdigkeit (Bonitätsverfall) von besonders großen Kreditnehmern (Konzentrationsrisiko). ● Durch die wirtschaftliche Abhängigkeit zum Kernmarkt Baden-Württemberg kann auch das Retailsegment (Privat- und kleinere Gewerbekunden) die Solvenz des LBBW-Konzerns beeinflussen. Die LBBW geht davon aus, dass Pandemien, Epidemien, Ausbrüche von Infektionskrankheiten oder andere schwerwiegende Bedenken bezüglich der öffentlichen Gesundheit, wie etwa der erstmals im Dezember 2019 festgestellte Ausbruch von SARS-CoV-2 und die damit verbundene Krankheit ("Covid- 19"), kombiniert mit sämtlichen Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung, wie z.B. Reisebeschränkungen, die Verhängung von Quarantänemaßnahmen, die längerfristige Schließung von Arbeitsstätten oder Ausgangssperren oder andere Maßnahmen zur Einhaltung der sozialen Distanz voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen auf di...
Adressenausfallrisiken. Adressenausfallrisiken sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Zu diesen Risiken gehören:
Adressenausfallrisiken. Mit dem übergeordneten Begriff Adressenausfallrisiko wird im LBBW- Konzern das Verlustpotential bezeichnet, das daraus resultiert, dass Geschäftspartner zukünftig eventuell nicht mehr in der Lage sind, vollumfänglich ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Adressenausfallrisiko kann sowohl über direkte Vertragsbeziehungen (z.B. Kreditgewährung, Kauf eines Wertpapiers) als auch indirekt z.B. über Absicherungsverpflichtungen (insb. Garantiegewährung, Verkauf von Absicherung über ein Kreditderivat) entstehen.
Adressenausfallrisiken. Die Sparkasse Bremen AG ist Kredit- oder auch Adressenausfallrisiken ausgesetzt. Diese entstehen, wenn aus Geschäften Ansprüche gegen Kreditnehmer, Wertpapieremittenten oder sonstigen Kontrahenten resultieren. Werden von diesen Adressen Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht ein Verlust in Höhe der nicht erhaltenen Leistungen abzüglich verwerteter Sicherheiten und gegebenenfalls vermindert um eine erzielte Wiedergewinnungsrate aus unbesicherten Teilen. Das Adressenausfallrisiko ist damit der potenzielle Verlust, der durch den Ausfall eines Geschäftspartners sowie durch Wertminderungen aufgrund einer Verschlechterung der Bonität von Geschäftspartnern oder Sicherheiten entstehen kann. Jeder Verlust infolge der Verwirklichung eines Kredit- oder Adressenausfallrisikos kann einen entsprechenden negativen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Die Sparkasse Bremen AG haben.
Adressenausfallrisiken. Die Sparkasse Bremen AG ist Kredit- oder auch Adressenausfallrisiken ausgesetzt. Diese entstehen, wenn aus Geschäften Ansprüche gegen Kreditnehmer, Wertpapieremittenten oder sonstigen Kontrahenten resultieren. Werden von diesen Adressen Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht ein Verlust in Höhe der nicht erhaltenen Leistungen abzüglich verwerteter Sicherheiten und gegebenenfalls vermindert um eine erzielte Wiedergewinnungsrate aus unbesicherten Teilen. Jeder Verlust infolge der Verwirklichung eines Kredit- oder Adressenausfallrisikos kann einen entsprechenden negativen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Die Sparkasse Bremen AG haben. Beteiligungsrisiken Neben Adressenausfallrisiken können Risiken aus Beteiligungen (Anteilseignerrisiken) entstehen. Dabei handelt es sich um potenzielle Verluste aus bereitgestelltem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen, aus Haftungsrisiken (z.B. Patronatserklärungen) oder aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen). Das Eintreten von Beteiligungsrisiken kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Die Sparkasse Bremen AG auswirken.
Adressenausfallrisiken. Die Varengold Wertpapierhandelsbank AG ist ferner einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt, d.h. dem Risiko von Verlusten oder auch entgangenen Gewinnen aufgrund eines wirtschaftlichen Aus- falles von Geschäftspartnern und Kunden. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem Ausfall von Forderungen durch Insolvenz auch Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken aus Handelsge- schäften. Dazu kann es beispielsweise bei Illiquidität oder Insolvenz der Kunden kommen. Derar- tige Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich bei jedem Geschäft, das eine Bank mit einem Kunden vornimmt. Alle Forderungen der Varengold Wertpapierhandelsbank AG sind daher grundsätzlich einem solchen Ausfallrisiko ausgesetzt. Die Realisierung dieses Risikos könnte sich auf die allge- meine Geschäftsentwicklung wie auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Varengold erheblich negativ auswirken. Soweit die Gesellschaft auch Finanzkommissionsgeschäfte tätigt, welche ihrer Natur nach für fremde Rechnung erfolgen, sind die Risiken rechtlich und wirtschaftlich zwar auf Dritte ausgela- gert. Auch in diesem Falle wäre bei einer Realisierung des Adressenausfallrisikos bei Dritten zu- mindest mit einem auch eigenen Reputationsverlust der Gesellschaft bei anderen Geschäftspart- nern zu rechnen. Daher könnte es auch in diesem Falle neben dem vollständigen Ausfall der Erträge in diesem Geschäftsbereich zu einem erheblichen Rückgang in der Neugewinnung von Kunden und damit zu einer deutlichen Verschlechterung der allgemeinen Geschäftstätigkeit wie auch der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft kommen.
Adressenausfallrisiken. Unter Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Unter Geschäftspartnern werden Emittenten und Kontrahenten verstanden. Wesentliche Ausfallrisiken waren im Berichtsjahr nicht erkennbar.
Adressenausfallrisiken. Adressenausfallrisiken sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Zu diesen Risiken gehören: Mieterausfallrisiken bestehen darin, dass der Mieter einer Mietfläche seinen vereinbarten Mietzahlungen ganz oder teilweise nicht mehr nachkommt. Die negativen Folgen hieraus können sein: − Leerstand der Mietfläche ohne Mieteinnahmen − Zusätzliche Neuvermietungskosten (Umbaukosten, Maklergebühren etc.) − Schlechter konditionierte Anschlussmietverträge − Verbleiben der Betriebskosten beim Vermieter − Forderungsausfälle Dienstleisterausfallrisiken bestehen darin, dass Vertragspartner, mit denen ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde, ausfallen. Hierdurch können gegebenenfalls Vorauszahlungen verloren gehen oder erhebliche Mehraufwendungen entstehen, da neu abzuschließende Verträge gegebenenfalls zu schlechteren Konditionen vereinbart werden müssen als ursprünglich geplant. Neben dem Ausfall eines Dienstleisters kann es auch zu einer schlechten bzw. mangelhaften Leistung eines Dienstleisters kommen.
Adressenausfallrisiken. Adressenausfallrisiken sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt. Zu diesen Risiken gehören: Mieterausfallrisiken bestehen darin, dass der Mieter einer Mietfläche seinen vereinbarten Mietzahlungen ganz oder teilweise nicht mehr nachkommt. Die negativen Folgen hieraus können sein: − Leerstand der Mietfläche ohne Mieteinnahmen − Zusätzliche Neuvermietungskosten (Umbaukosten, Maklergebühren etc.) − Schlechter konditionierte Anschlussmietverträge − Verbleiben der Betriebskosten beim Vermieter − Forderungsausfälle

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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