Allgemeine Arbeitsbedingungen Musterklauseln

Allgemeine Arbeitsbedingungen. (1) Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Ver- schwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsver- hältnisses hinaus.
Allgemeine Arbeitsbedingungen. Der Praktikant muss die von der Praktikums-Institution angewendeten Konzepte und Arbeitsbedingungen einhalten. Die wöchentliche Arbeitszeit für die betreffende Funktion entspricht der in der Praktikums-Institution üblichen Arbeitszeit, unter Abzug der zur professionnellen Betreuung benötigten Zeit. Der Praktikant ist den folgenden Bestimmungen im GAV unter den betreffenden Kapiteln unterstellt:
Allgemeine Arbeitsbedingungen. 9 Ärztliche Untersuchung § 10 Allgemeine Pflichten § 11 Schweigepflicht § 12 Belohnungen und Geschenke § 13 Nebentätigkeit, Vergleichbarkeit von Vergütungs- und Lohngruppen mit Besoldungsgruppen § 14 Vertretung, Versetzung und Abordnung § 15
Allgemeine Arbeitsbedingungen. (1) Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ord- nungsgemäß auszuführen.
Allgemeine Arbeitsbedingungen. (1) Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder von der Deutschen Rentenversicherung Bund angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Allgemeine Arbeitsbedingungen. (1) Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldeten Leistungen sind gewissenhaft und ordnungsgemäß unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu erbringen.
Allgemeine Arbeitsbedingungen. (1) 1Die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Einrichtung, insbesondere der spezifi- schen Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterbildung auszuführen. 2Die Beschäf- tigten müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.
Allgemeine Arbeitsbedingungen. 5 Ärztliche Untersuchung § 6 Schweigepflicht § 7 Belohnungen und Geschenke § 8 Nebentätigkeit § 9 Abordnung § 10 Personalakten § 11 Haftung
Allgemeine Arbeitsbedingungen a) Mitarbeiterzahl - Unbefristete Arbeitsverträge und befristete Arbeitsverträge - Altersgruppen
Allgemeine Arbeitsbedingungen. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen richten sich nach dem zwischen den eingangs genannten Tarifvertragsparteien geschlossenen Manteltarifvertrag für den Modell- und Formenbau in den Ländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie Bayern und Württemberg in der jeweils geltenden Fassung