Gesamt Musterklauseln

Gesamt. Tatsächliche Kosten für das therapeutische Personal in Summe nach § 6 in Euro:
Gesamt. Unterricht 328 Stun- den Unterricht 320 Stun- den Unterricht 320 Präsenz Unterricht 320 Prä- senz Unterricht 344 Stunden Unterricht 368 Stunden 2000 Praxis 472 Stun- den Praxis 480 Stun- den Praxis 480 Stunden Praxis 480 Stun- den Praxis 456 Stunden Praxis 432 Stunden 2800 Die gesamte Ausbildung wird – mit Ausnahme eines achtwöchigen Praktikums in einem anderen Arbeitsfeld - grundsätzlich in derselben Ausbildungseinrichtung durchgeführt. Ein Wechsel zu einer anderen Einrichtung desselben Trägers ist außerhalb der Probezeit mit Zustimmung der/des Auszu- bildenden (m/w/d) und des Börde-Berufskollegs möglich. Ein Wechsel zu einer Einrichtung eines anderen Trägers bedarf der Zustimmung des Börde- Berufskollegs. Diese wird nur ausnahmsweise und nicht ohne ein Gespräch zwischen betreuender Praxislehrkraft, Trägervertreter/in und Auszubildender/dem (m/w/d) erteilt. Die Richtlinien sehen für die Ausbildung Praktika in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfel- dern (Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugend- hilfe in der Schule) vor. In einem dieser Arbeitsfelder ist der/die Studierende (m/w/d) regulär tätig. Zusätzlich ist ein Blockpraktikum von acht Wochen in einem alternativen sozialpädagogischen Ar- beitsfeld erforderlich. Es kann ausnahmsweise auch in einer Einrichtung desselben Trägers absolviert werden, wenn dort ein Einblick in ein anderes sozialpädagogisches Arbeitsfeld möglich ist. Ansonsten stellt der Xxxxxx die Auszubildenden in der Zeit des Praktikums in einem anderen Arbeitsfeld von der praktischen Tätigkeit in ihrem ursprünglichen Arbeitsfeld frei. Der Zeitraum dieses Praktikums in einem anderen Arbeitsfeld wird durch das Börde-Berufskolleg festgelegt. Es bezieht zwei Wochen Ferienzeit ein, nämlich in der Regel die Herbstferien des ersten Ausbildungsjahres. In dieser Zeit kann kein Urlaub genommen werden. Es findet ein Praktikumsbe- such im alternativen Arbeitsfeld statt, der auf die Gesamtbesuchszahl von drei Besuchen im ersten Jahr angerechnet wird. An Schultagen sind die Auszubildenden von der Arbeit in der Praxiseinrichtung freigestellt. Das gilt auch dann, wenn an Schultagen ausnahmsweise kein Unterricht stattfindet wie zum Beispiel an pä- dagogischen Tagen oder Studientagen. Pro Woche stellt der Xxxxxx die Auszubildenden für vier Stunden von der unmittelbaren pädagogi- schen Arbeit frei. Diese Zeit dient der Reflexion im Dialog mit der Anleitung sowie der schulisch initi- ierten, aber sel...
Gesamt. Kurzbezeichnung Spitzen- verband (Kurzbez.) Fachkraft PlanSt Verwal- tungskraft PlanSt 0,00 0,00 0,00 Datenblatt Dienst A Datenblatt Dienst B Datenblatt Dienst C Datenblatt Dienst D Datenblatt Dienst E Datenblatt Dienst F Datenblatt Dienst G Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst A Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst B Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst C Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst D Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst E Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst F Rechtsverbindliche Unterschrift Dienst G Kurzbezeichnung, Name, Bezeichnung, Anschrift rechtsgeschäftlich verantwortliche/r Vertreter/in Name Tel.-Nr. Fax-Nr. E-Mail Zutreffendes bitte ankreuzen
Gesamt. Tatsächliche Kosten für das therapeutische Personal in Summe nach § 6 in Euro: __ _ __ _ ___ Bei der Anrechnung von Personal (Eintrag in Spalten 3 bis 5) sind diese Vollkräfte in der folgenden Tabelle zu erläutern.
Gesamt. Bestätigung der Vereinbarungswerte durch die Vertragsparteien nach § 11 BPflV Krankenhaus und Krankenkassen (Ort, Datum und Unterschrift) Anlage 2: Tatsächliche Stellenbesetzung in Vollkräften und zweckentsprechende Mittelverwendung
Gesamt. Stellen 6 3 12 1 22 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Lan- des Rheinland-Pfalz (im Folgenden: MBWWK) erstattet im Jahr 2015 die tat- sächlichen Personalausgaben, die nach Unterzeichnung der Vereinbarung entstehen. Die genannten Stellen sollen ab dem Jahr 2016 im Stellenplan des Kapitels 09 07 veranschlagt werden. Das Land stellt sicher, dass vom Land gewährte Mittel für befristete Stellen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in unbefristete Stellen umgewandelt werden, der Technischen Universität Kaiserslautern bis zum Ende der ursprünglich ver- einbarten Befristungsdauer zur Verfügung stehen. Werden umgewandelte Stel- len aus Mitteln Dritter finanziert, erfolgt eine dauerhafte Stellenabsicherung durch Zuweisung von Stellenhülsen. Eventuell zu diesem konkreten Zweck ge- schaffene Drittmittelstellen sind im Gegenzug gesperrt. Um einen Nachteil der Hochschule zu vermeiden, erhält diese dauerhaft eine entsprechende finanziel- le Kompensation. Zusätzliche Mittel, die aus Stellenumwandlungen resultieren, sind in vollem Umfang für Maßnahmen zur unmittelbaren Stärkung von For- schung und Lehre einzusetzen. Die Hochschule berichtet über die Verwendung der Mittel im Rahmen der gemäß Nummer 3 festgelegten Berichtspflicht.
Gesamt. Es steht dem Kunden frei, die Zahlungsrückstände vorzeitig zu begleichen oder zusätzliche Zahlungen zu leisten. Sollte die Ratenzahlung auf die rückständigen monatlichen Abschläge erfolgen und die Laufzeit dieser Vereinbarung über die turnusmäßige Jahresverbrauchsabrechnung hinausgehen, so endet diese Vereinbarung zunächst mit der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte die Jahresverbrauchsabrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag enden, kann hierüber erneut eine Abwendungsvereinbarung vereinbart werden. Der Kunde hat für seinen laufenden Verbrauch während der Dauer dieser Vereinbarung anstelle der geschuldeten Abschlagzahlungen die monatlichen Vorauszahlungen zu leisten. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen entspricht der Höhe der für diesen Zeitraum geschuldeten Abschlagzahlungen. Die Fälligkeitszeitpunkte richten sich ebenfalls nach den Fälligkeitszeitpunkten der für diesen Zeitpunkt geschuldeten Abschlagszahlungen. Die Höhe und die Fälligkeitszeitpunkte der Vorauszahlungen ergeben sich somit aus dem bestehenden Versorgungsvertrag und insbesondere aus der letzten Jahresabrechnung bzw. der letzten Abschlagsrechnung. Die Vorauszahlungen sind während der Dauer der Ratenzahlung zusätzlich zu den monatlichen Raten gemäß § 2 zu leisten. Nach Beendigung dieser Vereinbarung entfällt auch die Pflicht zur Zahlung der Vorauszahlungen. Der Kunde hat sodann wieder die geschuldeten Abschlagzahlungen zu leisten. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus § 2 und § 3 pünktlich und vollständig nachkommt, beliefert der Grundversorger den Kunden weiterhin mit Gas und/oder Strom. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so endet die Abwendungsvereinbarung automatisch und mit sofortiger Wirkung. Der zu diesem Zeitpunkt noch offene Restbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Lieferant berechtigt – nach nochmaliger Ankündigung gemäß § 19 Abs. 4 Strom-/Gas-GVV – die Versorgung des Kunden zu unterbrechen. Im Übrigen gilt zwischen dem Lieferanten und dem Kunden der geschlossene Versorgungsvertrag.
Gesamt. 10. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.