Allgemeine Bestimmungen 10.1 Anwendbares Recht Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen 10.1 Anwendbares Recht. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 10.2 Erfüllungsort / Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München. Als Ausnahme hierzu ist der AG auch berechtigt, den AN an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 10.3 CE-Konformitätserklärung: Liefergegenstände müssen alle die die jeweilige Ware betreffenden Vorschriften, Richtlinien und Normen erfüllen und mit den vorgeschriebenen Zertifikaten und Bestätigungen geliefert werden. Sollte für die Ware eine Herstellererklärung oder eine Konformitätserklärung (CE) erforderlich sein, muss der AN diese erstellen und auf Anforderung unverzüglich auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. 10.4